Lächelnde Person mit langen dunkeln Haaren hält beide ineinandergreifende Hände ans Kinn, im Vordergrund unscharf weitere Person
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Details bei Förderungen für Gründer:innen

Details und Beratungen bei Unternehmensgründung

Lesedauer: 1 Minute

03.03.2025

Definition Gründer:innen

Das sind natürliche Personen, die die Gründung eines Unternehmens in Wien beabsichtigen und während der letzten sieben Jahre vor der beabsichtigten Gründung keiner wirtschaftlich selbständigen Tätigkeit nachgegangen sind. Für Personen, die beabsichtigen eine Personengesellschaft bzw. eine juristische Person zu gründen, gelten die betreffenden Bestimmungen hinsichtlich Beteiligungen aus Punkt „Definition Jungunternehmer/-innen“ analog. 

Definition Jungunternehmer/-innen

Das sind natürliche Personen, die unabhängig vom Lebensalter erstmals eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben oder die während der letzten sieben Jahre vor der neuerlichen Aufnahme keiner wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind und deren Gründung zum Zeitpunkt der Beratungsanmeldung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Personengesellschaften sowie juristische Personen gelten als Jungunternehmer, wenn auf den/die handelsrechtliche/-n Geschäftsführer/-in die obige Definition zutrifft und diese Person mit mindestens 25% direkt an der Personengesellschaft bzw. juristischen Person beteiligt ist.

Verflochtene Unternehmen

Verflochtene Unternehmen sind grundsätzlich als ein Unternehmen zu betrachten.

Inhalt der Förderung

Die geförderte Unternehmensberatung wird für die Zeit unmittelbar vor der Gründung sowie bis zu 3 Jahren nach der Gründung angeboten und durch externe von der Wirtschaftskammer Wien vermittelte Unternehmensberater/-innen durchgeführt. Die Honorare sind individuell zwischen dem Beratungsunternehmen und dem Kunden zu vereinbaren. Es gibt hierbei eine Untergrenze von EUR 90,- pro Stunde und eine Obergrenze von EUR 200,- pro Stunde.

Beratungen VOR der Gründung

Für zukünftige, in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Tätige mit ernsthafter Gründungsabsicht (jedenfalls innerhalb der nächsten 6 Monate) fördern die Kooperationspartner Wirtschaftskammer Wien und Stadt Wien auch Beratungsleistungen vor der Gründung in Wien.

Für die Inanspruchnahme einer Beratung wird allgemeines Basiswissen zur Gründung eines Unternehmens (Gewerberecht, Rechtsformen, Sozialversicherung, Amtswege etc.) vorausgesetzt. Dieses Gründungsbasiswissen erhalten Gründer/-innen und Jungunternehmer/-innen in kostenlosen GründerInnen-Workshops und Einzelberatungen im Gründerservice der Wirtschaftskammer Wien. Ein Nachweis ist Voraussetzung für eine Förderung!

Ausschließlich folgende Beratungsinhalte werden im Rahmen einer Unternehmensberatung VOR der Gründung abgedeckt und sind förderbar.

  • Geschäftsidee (z. B. Überprüfung des Konzepts, Plausibilität, Einschätzung der Erfolgsaussichten, Innovationsgehalt, Tipps für den Unternehmensstart)
  • Businessplan/Geschäftsmodell (z. B. Unterstützung bei der Erstellung/Entwicklung eines Unternehmenskonzeptes, Unternehmensstrategie und Unternehmensplanung)
  • Standortentscheidungen (Unternehmensstandort muss nachweisbar sein oder es wird ein Standort übernommen!)
  • Förderungen und Finanzierung (z. B. Budgetierung, Förderanträge, Bankgespräche/-finanzierung)
  • Nachfolge und Übernahme (z. B. Unternehmensbewertung)
  • Franchising