Informationen für Neugründer im Klein-Transportgewerbe
Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammen gestellt
Lesedauer: 5 Minuten
Kleintransportgewerbe innerstaatlich
Gewerbewortlaut: Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigt.
Informationen zum Kleintransportgewerbe bei der
Informationen betreffend Gründung, Rechtsform, Neugründerförderung etc. beim
Gründerservice WienKT-Kennzeichen
Zur Ausübung des KT-Gewerbes muss das KFZ auf die Kennziffer 20 – zur gewerblichen Güterbeförderung bestimmt“ W….KT angemeldet werden.
Fahrzeuganmeldung – KT Kennzeichen – Anforderung Fachgruppenbestätigung
Die Fachgruppenbestätigung zum Erhalt des Wiener „KT-Kennzeichens“ erhalten Sie von der Fachgruppe Kleintransporteure per E-Mail unter kt@wkw.at. Senden Sie uns den Gewerbeschein/GISA und die Fahrzeugdaten (Typenschein bzw. Zulassungsschein mit den Gewichtsdaten).
KP – Kennzeichen für Leihfahrzeuge
Seit 1. Juli 2007 ist die Änderung der VO der Bundespolizeidirektion Wien, mit der die Vormerkzeichen festgesetzt werden, die für Fahrzeuge einer besonderen Verwendungsbestimmung vorbehalten sind, in Kraft. Demnach sind für Ersatz- Klein-Transportfahrzeuge (KT – provisorisch) das Vormerkzeichen „W…. KP“, von Fahrzeugverleihern an Klein Transporteure auszugeben.
Maut im KT-Gewerbe
Brancheninformationen zur Bemautung in ÖsterreichKleintransportgewerbe grenzüberschreitend bis 3,5 t
Gewerbewortlaut: Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit kleinen Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg bis einschließlich 3.500 kg beträgt.
Weiterführende Informationen über Neuerungen für KleintransporteureGewerbeberechtigung
Das Gewerbe für Klein-Transporteure ist ein freies Gewerbe. Das bedeutet, dass zur Erlangung eines Gewerbescheins keine außergewöhnlichen Voraussetzungen oder Befähigungsnachweise zu erfüllen sind.
Die generellen Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung:
- Eigenberechtigung
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Vorliegen keiner gesetzlichen Ausschließungsgründe wie z.B. Finanzstrafdelikte,
- Vorliegen eines Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes - für Nicht-EWR/EU-Bürger
Die zuständige Gewerbebehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes und daher - je nach Standort - die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat der Stadt oder in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt.
Die kostenlose Gründungsberatung umfasst folgende Serviceleistungen:
- An den oben angeführten Standorten ist die Gewerbeanmeldung online möglich. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Reisepass mit.
- Sie erhalten den unterschriftsreifen Ausdruck aller Formulare zur Gewerbeanmeldung.
- Im Falle der NEUGRÜNDUNG bzw. ÜBERNAHME nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG) erhalten Sie eine Bestätigung, die Ihnen bei vielen Behörden einen Großteil der Gebühren erspart.
Die Wahl der Rechtsform
Sie müssen sich entscheiden, in welcher Rechtsform Sie ihr Gewerbe ausüben wollen. Grundsätzlich kann man zwischen
Einzelunternehmen und
Gesellschaften
unterscheiden. Gesellschaften zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass es mindestens zwei Gesellschafter gibt - Ausnahmen sind jedoch möglich.
Bei den Gesellschaften wird zwischen
Personengesellschaften und
Kapitalgesellschaften
unterschieden.
Ein Überblick der Rechtsformen
Im Normalfall ist für den Fall einer erstmaligen Gründung die Rechtsform das "Einzelunternehmen", da in diesen Fällen nur eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zu erfolgen hat.
Detailierte Infos zum Einzelunternehmen
Bei Personengesellschaften unterscheidet man v.a. zwischen
Bei Kapitalgesellschaften wird u.a. zwischen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
und Aktiengesellschaft
unterschieden.
Bitte beachten Sie bei allen Rechtsformen insbesondere die neuen Vorschriften zum Auftreten im Geschäftsverkehr (Firmenwortlaut).
Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer
Mit dem Besitz eines Gewerbescheines ist die gesetzlich festgelegte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich verbunden. Die Mitgliedschaft endet erst mit Löschung der Gewerbeberechtigung, z.B. durch Zurücklegung bei der Gewerbebehörde. Durch eine Ruhendmeldung endet die Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer nicht, es besteht weiterhin Grundumlagenpflicht, jedoch - bei längerer Dauer - in reduziertem Rahmen.
Mitglieder der Wirtschaftskammer sind zur Zahlung der Kammerumlage 1, im Falle der Beschäftigung von Dienstnehmern der Kammerumlage 2 sowie einer Grundumlage verpflichtet. Die von allen Mitgliedern entrichteten Grundumlagen sind die wesentliche finanzielle Basis für die Arbeit der Fachvertretungen und Fachverbände. Die Höhe der Umlage, sowie die Höhe des Mindestbeitrages ist davon abhängig, in welchem Bundesland ein Unternehmen betrieben wird. In Wien beträgt die jährliche Grundumlage 2019 für den Kleintransport:
- Für Einzelfirmen: EUR 190,00
- Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen (GesmbH, AG, Ausl. Rechtsformen): EUR 380,00
Bei Vorhandensein mehrerer Berechtigungen in verschiedenen Bereichen können auch mehrere Mitgliedschaften in verschiedenen Fachorganisationen entstehen (so kann es zu einer Grundumlagenpflicht in mehreren Fachgruppen kommen).
Durch Ihre Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Serviceleistungen wie
- Vermittlung von Informationen sowohl rechtlicher als auch branchenspezifischer Art,
- Teilnehme an fachspezifischen Veranstaltungen,
- Auskünfte über Kollektivverträge und Arbeitsrecht,
- Neugründerberatungen,
- Informationen hinsichtlich Events und Preisverleihungen u.v.m.
in Anspruch zu nehmen. Auch für die Gewährung von speziellen Förderungen ist die Mitgliedschaft oft Voraussetzung.
Sozialversicherung
Von der Pflichtversicherung in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft werden Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter umfasst. Der Versicherungsschutz dieser Gruppen umfasst die GSVG-Pensionsversicherung, die GSVG-Krankenversicherung und die ASVG-Unfallversicherung.
Übersicht der Beiträge
Ist bereits eine Versicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gegeben, so gelten Sonderregelungen.
Infos zur Mehrfachversicherung
Steuern
Egal, welche Rechtsform Sie wählen oder was Sie vorher gemacht haben – Sie müssen in jedem Fall Steuern zahlen. Einen guten Überblick verschafft Ihnen die Broschüre Abgaben und Steuern - Steuerinformation für Betriebsgründer.
Wichtig ist, dass Sie innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt das Eröffnen des Gewerbebetriebes sowie den Standort bekannt geben. Gleichzeitig suchen Sie um die Zuteilung einer Steuernummer bzw. UIDNummer an.
Weitere Versicherungen
Über welche zusätzlichen Versicherungen Sie nachdenken sollten (beispielhafte Aufzählung):
Berufsunfähigkeitsversicherung
Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten können, ist es günstig, diese private Versicherungsart abzuschließen. Sie ist steuerlich voll abzugsfähig.
Aus der gesetzlichen Versicherungspflicht gibt es folgende Möglichkeiten:
Vorzeitige Alterspension wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie erhalten eine Erwerbsunfähigkeitspension.
Voraussetzungen:
- Sie haben in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre in die Pensionsversicherung eingezahlt.
- Es ist kein Mindestalter vorgesehen.
- Unter 50 Jahren gibt es keinen Berufsschutz, d.h. Sie müssen jeden Beruf annehmen, den Sie ausüben können, unabhängig von Ihrer Qualifikation
- Ab 50 Jahren gibt es einen "teilweisen Berufsschutz"
- Ab 58 Jahren einen "verbesserten Berufsschutz".
Betriebs-Unterbrechungsversicherung
Laufende Kosten und entgangener Gewinn werden bei Schaden durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel ersetzt.
Einbruch-Diebstahl-Versicherung
Kommt für Verlust, Zerstörung, Beschädigung von versicherten Sachen durch Diebstahl, Raub oder Vandalismus nach Einbruch auf.
Elektronikversicherung
Ersetzt Schäden an EDV- und Videoanlagen etc. bei unsachgemäßem Gebrauch, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit, Sabotage.
Glasversicherung
Kommt für Schaden bei Kunstwerken in Vitrinen, bei Glasplatten, bei Schaufenstern auf.
Haftpflichtversicherung
Für Fehler in Ihrem Berufsfeld ist eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Rechtschutzversicherung
Fragen des Urheber-, Auftrags-, Versicherungsrecht,…. etc.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Kommt für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die der/die FahrerIn gegenüber Dritten verursacht hat auf.