AKM - Musik und Fernsehen in der Gastronomie
Zahlung an AKM für Musiknutzung in der Gastronomie
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Für die öffentliche Aufführung geschützter Musik jeder Art - live oder vom Band also z.B. Radio/CD/MP3, Fernsehdarbietungen (mit Ton) etc. - in der Gastronomie ist bei der AKM ein Nutzungsentgelt zu bezahlen.
Lizenzvertrag mit AKM für Hintergrundmusik
Für ihre regelmäßige Hintergrundmusik/Live-Musik, Radio/CD/MP3, etc. ist es somit notwendig einen Lizenzvertrag mit der AKM abzuschließen.
Diese erforderliche Bewilligung für den legalen Musikeinsatz, die auch alle betroffenen Urheber- und Leistungsschutzrechte anderer Verwertungsgesellschaften abdeckt, wird im Sinne eines One-Stop-Shop von der AKM verwaltet. Der/die Veranstalter:in erhält somit die für den konkreten Musikeinsatz erforderliche Rechtssicherheit durch eine einzige Stelle - die AKM. Verantwortlich für Erwerb und Bezahlung der Aufführungslizenz ist der/die Veranstalter:in.
WKW fördert Ausnahmeregelung
Falls noch zusätzliche fallweise Einzelveranstaltungen mit Musik in ihrem Betrieb stattfinden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung, die durch die Wirtschaftskammer Wien gefördert wird. Dadurch müssen für bestimmte Veranstaltungen weder eine AKM-Lizenzgebühr bezahlt werden noch eine AKM-Anmeldung erfolgen.
Voraussetzung für diese fallweisen Einzelveranstaltungen:
- Gagen für Musiker:innen betragen nicht mehr als € 776,-- exkl. USt.
- Kein Eintritt oder Spenden
- Fassungsraum der Veranstaltungsräumlichkeit unter 300 Personen
- Menüpreis beträgt max. € 97,-- exkl. USt. pro Person
Kontaktdaten und Ansprechpartner:innen
- Veranstalterverband Österreich (VVAT) Dorotheergasse 7/1, 1010 Wien
E office@vvat.at
T +43 1 512 29 18 – 0 - AKM (Autor:innen, Komponist:innen und Musikverleger:innen reg. GmbH) Baumannstraße 10, 1030 Wien
E lizenzen@akm.at
T +43 50717 - 0
Stand: 30.06.2022