Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Barrierefreiheit im Tourismus
Herausforderung und Chance für die Wiener Tourismuswirtschaft
Lesedauer: 1 Minute
15.11.2023
Seit dem 1.1.2016 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden.
Basisinformationen zum Thema Barrierefreiheit
- wko.at/wien/barrierefreiheit
- Barrierefreiheit von Websites und Dokumenten
- https://www.barriere-check.at/