Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
NichtraucherInnenschutz in der Gastronomie
Informationen zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
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Seit 1. November 2019 gilt ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie und allen anderen Räumen in denen Speisen und Getränke konsumiert, verabreicht, hergestellt oder verarbeitet werden. Freiflächen sind vom generellen Rauchverbot ausgenommen.
FAQ Rauchverbot in der Gastronomie
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Stand: 28.08.2024