Finger drückt auf deine Taste einer Tastatur mit Aufschrift barrierefrei und Icon einer Person im Rollstuhl mit einem Ordner
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Barrierefreiheit in der Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft

Grundlagen und Anforderungen der Barrierefreiheit in Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft

Lesedauer: 1 Minute

Für alle Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft in Österreich gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden.
Ab 28. Juni 2025 werden zudem für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Barrierefreiheitsgesetz, erweiterte Bestimmungen gelten.

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Stand: 27.06.2024