Gefahren beim privaten Autokauf
Wiener Fahrzeughändler starten Informationskampagne für Konsumenten
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„Lass dir beim Autokauf keinen Bären aufbinden“: Landesgremium Fahrzeughandel der Wirtschaftskammer Wien klärt über verbreitete Irrtürmer und unterschätzte Risiken auf und unterstreicht die Qualität der Fachhändler.
Wer privat ein Auto erwirbt, geht gemeinhin davon aus, dass der Verkäufer die Dinge ehrlich benennt, auf Vorschäden hinweist, ein lückenloses Serviceheft vorlegen kann und alle Angaben, etwa zur Laufleistung, korrekt sind. Die Realität sieht allerdings oftmals anders aus: Und wenn es dann Mängel am Fahrzeug gibt, bleibt der Käufer zumeist auf dem Schaden sitzen. Denn eine wirkliche Garantie oder Gewährleistung ist für Privatkäufe nicht vorgesehen, Forderung gehen vielfach ins Leere.
Das bestätigt der Verein für Konsumenteninformation, dem auch heuer schon wieder Dutzende Beschwerden im Zusammenhang mit Gebrauchtwagenkäufen vorliegen – dabei geht es meistens um technische Mängel.
Ernüchterndes OGH-Urteil zur Haftungsfrage
Erst kürzlich sorgte ein Urteil des Obersten Gerichtshof für Aufsehen: Ein Mann hatte privat einen über zehn Jahre alten gebrauchten PKW gekauft – mit gültigem Pickerl und nach einer einwandfreien Probefahrt. Die böse Überraschung folgte jedoch schon wenige Tage später: Nach nur 200 Kilometern kam es zu einem Motorschaden. Der Käufer klagte und ging in die Instanzen, bis der OGH Ende Juli entschied, dass der Verkäufer nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Einen Motorschaden mag ein privater Verkäufer mangels technischen Detailwissens nicht vorhersehen können, oft werden aber Mängel auch wissentlich verschwiegen. Der ÖAMTC warnt beim privaten Verkauf von Gebrauchtwagen explizit vor Betrügereien. Die Dunkelziffer ist hoch – viele Fälle werden aber mangels Aussicht auf Erfolg erst gar nicht zur Anzeige gebracht.
Fachhändler als sichere Wahl
Unter dem Titel „Lassen Sie sich beim Autokauf keinen Bären aufbinden“ hat das Landesgremium Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer Wien eine Informationskampagne gestartet. Käufer können demnach also davon ausgehen, dass bei einem Gebrauchten aus dem Fachhandel die Technik überprüft, die Werte korrekt und etwaige Schäden hinreichend dokumentiert sind. Und falls doch einmal etwas nicht passt, hat der Kunde das Recht auf seiner Seite.
Denn im Gegensatz zu privaten Verkäufern ist die gesetzliche Gewährleistung bei den Händlern nicht eingeschränkt oder gar ausgeschlossen. Damit brauchen sich die Käufer über Mängel, die das gekaufte Auto, zunächst unbemerkt, von Anfang an hatte, keine Sorgen zu machen. Von kostenloser Reparatur oder Austausch, über eine Preisreduktion bis hin zur Auflösung des Kaufvertrags bei wesentlichen oder unbehebbaren Mängeln sind die Maßnahmen je nach Sachlage im Falle des Falles klar definiert.
Weitere Informationen, Aufklärungen zu häufigen Irrtümern beim privaten Autokauf und ein Händlerverzeichnis finden Sie in der Linkbox.