Entlastung für tausende Wiener Unternehmen
Kommentar von Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien
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Die Abschaffung der kalten Progression war ein Meilenstein, für den wir lange gekämpft haben. Sie sieht vor, dass die Stufen der Einkommensteuer jährlich zu zwei Dritteln automatisch an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Die Abgeltung des letzten Drittels wird jedes Jahr politisch entschieden und im Nationalrat beschlossen. Was in der vergangenen Woche geschehen ist.
Teil dieser Abgeltung ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer. Sie wurde seit 2020 nicht mehr erhöht und nun von 35.000 Euro auf 55.000 Euro ab 2025 angehoben. Auch darauf haben wir vehement gedrängt. Denn das reduziert den bürokratischen Aufwand von EPU und Kleinstunternehmern, von denen es in Wien besonders viele gibt. Vor allem aber stärkt es ihre Position am Markt. Zusätzlich zu den positiven Effekten durch die Abschaffung der kalten Progression.
Beharrliche Vertretung
Interessenvertretung bedeutet mitunter langjährige Beharrlichkeit. Und sie zahlt sich aus, wie man bei der Abschaffung der kalten Progression sieht. Denn es waren die Experten der Wirtschaftskammer Wien, die dafür ein eigenes Modell entwickelt und dem Finanzministerium zur Verfügung gestellt haben. Dies wurde in weiten Teilen von der Regierung umgesetzt und mündete im September 2022 in den Beschluss der Abschaffung. Das ist Interessenvertretung, wie wir sie verstehen. Interessenvertretung, die echten Nutzen bringt.