Person mit blonden geschlossenen langen Haaren und weißer Arbeitsbekleidung trägt ein Stethoskop um den Hals und hält ein schwarzes Klemmbrett in Händen, im Hintergrund sitzen vier Personen auf Sesseln in der Unschärfe
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Die Krankenbestätigung

Muss ein erkrankter Mitarbeiter eine ärztliche Bestätigung vorlegen? Was passiert, wenn er das nicht tut? Ein Überblick.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 30.12.2024

Mit der Krankenstandsbestätigung bestätigt ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.

Wann braucht es eine Bestätigung?

Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er das dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Formvorschriften gibt es dafür nicht. Verlangt der Arbeitgeber ausdrücklich eine Krankenstandsbestätigung, muss der Arbeitnehmer eine vorlegen. Der Arbeitgeber kann bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Bestätigung verlangen, muss das aber in jedem Fall ausdrücklich tun. Eine Dienstanweisung oder Bestimmung im Arbeitsvertrag, wonach bei jeder Erkrankung eine Bestätigung vorzulegen ist, reicht nicht. Oft ist auch im Kollektivvertrag normiert, ab welchem Tag der Erkrankung eine Bestätigung vorzulegen ist. Aus Beweiszwecken sollte der Arbeitgeber die Krankenstandsbestätigung mündlich vor Zeugen oder schriftlich verlangen. Verlangt der Arbeitgeber keine Krankenstandsbestätigung, muss der Arbeitnehmer nicht zum Arzt und kann im Streitfall seine Arbeitsunfähigkeit auch anders beweisen (z.B. Zeugenaussage der Ehefrau).

Was muss die Bestätigung enthalten?

  • (Voraussichtliche) Dauer
    Die Krankenstandsbestätigung muss die Dauer bzw. voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit enthalten. Fehlt diese, kann der Arbeitgeber die Nachholung verlangen. Kommt der Arbeitnehmer dem nicht nach, obwohl es ihm leicht möglich gewesen wäre, tritt Säumnis ein, was zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung führt. Ist die voraussichtliche Dauer nicht abzuschätzen, wird der Arbeitnehmer meist zum Arzt wiederbestellt und das auf der Krankenstandsbestätigung vermerkt.
     
  • Ursache
    Die Ursache des Krankenstands ist auf der Bestätigung anzugeben. Darunter ist allerdings nicht die Diagnose, sondern nur die Angabe zu verstehen, ob es sich um einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder eine sonstige Arbeitsunfähigkeit handelt. Diese Angabe ist relevant für die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs und einen etwaigen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Fehlt die Ursache auf der Bestätigung, entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Elektronische Abfragemöglichkeit

Das elektronische Datenaustausch-System ELDA bietet den Arbeitgebern die Möglichkeit, elektronische Krankenstandsbestätigungen für ihre krank gemeldeten Arbeitnehmer zu erhalten - über automatisierte Zustellung oder über Online-Abfrage. Nähere Infos gibt es auf der ELDA-Homepage. Der Arbeitgeber muss aber trotzdem ausdrücklich bei jedem Krankenstand eine Bestätigung verlangen.

Was passiert bei Nichtvorlage?

Legt der Arbeitnehmer trotz Verpflichtung keine Krankenstandsbestätigung vor, verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ein Entlassungsgrund liegt damit aber laut ständiger Rechtsprechung nicht vor. Verlängert sich der Krankenstand durch eine weitere Erkrankung, löst das keine neuerliche Anzeigepflicht aus. Daher greift auch die Sanktion des Entgeltverlustes nicht. Meldet der Erkrankte die Verlängerung des Krankenstandes nicht, sollte ihn der Arbeitgeber allerdings dazu auffordern, eine ärztliche Bestätigung über die Verlängerung des Krankenstandes beizubringen.