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Den Betrieb erfolgreich an einen Nachfolger übergeben

Was es bei der Übergabe eines Unternehmens zu beachten gilt und wie die WK Wien Betriebe unterstützt - von der Nachfolgersuche bin hin zur Unternehmensbewertung.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 16.04.2024

Viele Unternehmen haben mit jeder Menge Einsatz und Können über Jahre ihr eigenes Unternehmen erfolgreich aufgebaut. Irgendwann kommt jedoch der Zeitpunkt, an dem sie ihren Betrieb in andere Hände legen möchten - sei es aufgrund einer Umorientierung oder weil sie in Pension gehen möchten. Die wichtigsten Schritte, die es bei einer Betriebsübergabe zu beachten gilt, hier im Überblick:

1. So früh wie möglich beginnen

Hat man schon eine ungefähre Vorstellung, wann man in Pension gehen oder seinen Betrieb übergeben möchte, sollte man keine Zeit verlieren, um sein Unternehmen auf die Übergabe vorzubereiten. Denn: Sowohl die Planung als auch die Abwicklung nehmen in den meisten Fällen viel Zeit in Anspruch. Sinnvoll ist, spätestens ein Jahr vor der geplanten Übergabe mit den Vorbereitungen zu beginnen.

2. Nachfolgersuche

Neben einer Übergabe innerhalb der Familie oder an Mitarbeiter, besteht auch die Möglichkeit, extern nach einem Nachfolger zu suchen. Genau dabei unterstützt die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer Wien. Ziel der Plattform ist es, Unternehmer, die ein Unternehmen übergeben möchten und Nachfolger, die ein Unternehmen suchen, zusammen zu bringen. Beide können kostenlos in der Börse nach Inseraten recherchieren und in Kontakt treten oder selbst welche erstellen. Übergibt man den Betrieb an ein Familienmitglied, sollte auch eine Vereinbarung mit weichenden Erben (z.B. Geschwister des Nachfolgers) über deren Abfindung getroffen werden.

3. Eigene Situation abklären

Vor der Übergabe ist es ratsam, die optimale Rechtsform zu Übergabe zu wählen. Auch eventuell notwendige betriebswirtschaftliche Maßnahmen, wie eine Umschuldung oder Kostensenkungen etc. sollten rechtzeitig ins Auge gefasst und umgesetzt werden. Auch die Kosten einer Übergabe sollten vorab geklärt werden.

Dazu gehören:

  • Beratungskosten,
  • Gebühren,
  • anfallende Steuerbelastungen und Steuerbegünstigungen,
  • Erbschaftszahlungen an Geschwister.

3. Infos zum Nachfolger einholen

Wird ein potenzieller Nachfolger für das Unternehmen gefunden, ist es ratsam folgende Informationen einzuholen:

  • Befähigungsnachweis
  • finanzielle Ausstattung
  • Lebenslauf
  • unternehmerische Kenntnisse
  • Führungserfahrung
  • Branchenerfahrung
  • Ruf/Image
  • Bereitschaft zur Mitarbeit vor dem Übergabezeitpunkt

4. Unternehmensbewertung durchführen lassen

Eine entscheidende Frage beim Unternehmensverkauf ist die Kaufpreisfindung. Es gibt zwar eine Reihe von Verfahren zum Ermitteln eines möglichst objektiven Unternehmenswertes, jedoch keine fixen Regeln, nach denen ein Unternehmen bewertet werden muss. Vielmehr müssen Sie eine Menge von (subjektiven) Faktoren - insbesondere auch die branchenspezifischen Besonderheiten - beim Bewerten berücksichtigen. Als Verhandlungsgrundlage empfiehlt sich das Erstellen einer Unternehmensbewertung über den Wert des gesamten Unternehmens. Genau dabei unterstützt die Wirtschaftskammer Wien im Zuge der geförderten Unternehmensberatung. Ab drei Jahre vor der Übergabe können Betriebe die geförderte Beratung „Fit für die Übergabe” in Anspruch nehmen. Die Kosten für das Erstberatungsgespräch trägt die WK Wien, alle weiteren Beratungsstunden (bis zu 10 Stunden) werden mit einem Zuschuss von 44 Euro (Unternehmen ab dem 4. Jahr) bzw. 66 Euro (Gründer und Jungunternehmer) gefördert.

5. Details mit Nachfolger klären

Vor der Übergabe sollten folgende Details mit dem Nachfolger geklärt werden.

Dazu gehören:

  • die Festlegung der zu übertragenden Vermögenswerte festlegen (inkl. Übergabe-Bilanz)
  • Gewährleistungspflichten
  • die Form der Übernahme (Kauf, Pacht, Schenkung)
  • das Festlegen, was übergeben und was zurückbehalten wird (z.B. Liegenschaften)
  • Preis und Zahlungsmodalitäten
  • Termine und Fälligkeiten
  • die Abklärung, ob weiterhin gewisse Rechte gewährt werden sollen (Renten, Wohnrecht, betriebliche Mitarbeit und Mitbestimmung, Fruchtgenussrecht, Rückfallklausel etc.)

6. Übernahmevertrag

Für den Übernahmevertrag ist zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben, die Schriftform wird aber unbedingt empfohlen.

7. Information an Kunden

Vor der Übergabe müssen Kunden und Lieferanten über die bevorstehende Übernahme informiert werden (inkl. Widerspruchsrecht innerhalb von drei Monaten ab Mitteilung).