Mehrere von der Höhe zunehmende Münzstapel nebeneinander platziert, über einzelnen Stapeln Prozentzeichen und Pfeil mit Knick und Aufwärtstrend
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Das neue Jahr bringt wieder Wachstum

Nach zwei Rezessionsjahren geht es mit der heimischen Wirtschaft heuer wieder leicht bergauf. In vielen Bereichen gibt es Neuerungen, die für Wiener Unternehmen wichtig sind.

Lesedauer: 8 Minuten

Aktualisiert am 30.12.2024

Mit der heimischen Konjunktur geht es endlich wieder nach oben. Zwei Jahre lang ist die Wirtschaftsleistung in Österreich zurückgegangen, jetzt stehen die Zeichen auf etwas Wachstum, sagen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB), das Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo und das Institut für Höhere Studien (IHS) übereinstimmend. Zugleich steht Österreich vor der Bildung einer neuen Bundesregierung, die ein umfangreiches Sparpaket umzusetzen hat. Details dürften in den kommenden Wochen feststehen. Fix ist, welche Änderungen das neue Jahr schon mit 1. Jänner für Unternehmen gebracht hat. Wesentlich betroffen sind etwa Kleinunternehmer, für die sich die WK Wien intensiv eingesetzt hat: Für sie wurden die Umsatzgrenzen mit 2025 auf 55.000 Euro angehoben, zudem kann man jetzt auch im EU-Ausland Kleinunternehmer werden, ihre Rechnungslegungspflichten wurden vereinfacht. Angehoben wurde auch das amtliche Kilometergeld - erstmals seit 2008. Und in der Einkommensteuer wurden die fünf wichtigsten Steuerstufen als Ausgleich für die „kalte Progression” stärker als automatisch vorgesehen angepasst - das entlastet die erwerbstätige Bevölkerung spürbar. Zeitgemäße Verbesserungen, die Arbeitgebern mehr Flexibilität geben, sind bei den Telearbeit-Regeln in Kraft getreten: Jetzt dürfen Mitarbeiter regelmäßig im Park oder im Kaffeehaus arbeiten, wenn sie das mit ihrem Arbeitgeber so vereinbaren. Den Menschen in den Mittelpunkt stellt auch eine neue Förderaktion der Wirtschaftsagentur Wien: Mit Tech4People fördert die Stadt vorerst ein Jahr lang Innovationen, die den Menschen dienen - etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Datenschutz, Mobilität oder Klimaschutz.

Für den Kalte-Progression-Ausgleich haben unsere Steuerexperten die konzeptionelle Vorarbeit geleistet.

Viele Klimaschutz-Neuerungen

Um Klimaschutz und soziale Verantwortung geht es auch bei den Nachhaltigkeitsberichten, die kapitalmarktorientierte Konzerne heuer erstmals vorlegen müssen. Sie unterliegen der Pflicht mit dem Geschäftsjahr 2024. Große Kapitalgesellschaften müssen heuer mit dem Datensammeln beginnen und 2026 ihren Bericht vorlegen - spätestens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahrs. Ums Klima geht es auch bei der Mobilitätswende im Bereich der Taxis: Ab heuer können nur mehr Taxis neu zugelassen werden, die einen emissionsfreien Antrieb besitzen. Parallel dazu wird die Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut - auf mehreren Standplätzen gibt es bereits Ladeplatten für E-Taxis. Zudem fördert die Stadt Wien die Fahrleistung von E-Taxis. In veränderter Form fortgesetzt wird eine weitere Klimainitiative - die besondere Förderung der Stadt Wien (waff) für die Ausbildung von Menschen in klimarelevanten Lehrberufen. Sie unterstützt Lehrbetriebe mit bis zu 9900 Euro für einen Lehrling im ersten Lehrjahr, für weibliche Lehrlinge gibt es 1000 Euro extra. 41 Berufe werden aktuell als klimarelevant anerkannt. Die WK Wien unterstützt die Initiative. 

Ausbildung junger Menschen in Wien

Für viele junge Menschen wichtig wird auch die Jugendstiftung Wien, die im Jänner startet und in den kommenden vier Jahren bis zu 1000 Teilnehmern eine kostenlose Ausbildung in einem Zukunftsberuf ermöglichen soll. Bei dieser Initiative arbeiten waff und AMS Wien zusammen, die Stadt stellt 11,75 Millionen Euro bereit. Die zuletzt stark gestiegene Zahl an arbeitslosen, unter 25-jährigen Wienern soll damit reduziert werden. Eine echte Bildungsinnovation geht im September 2025 an den Start - die erste Logistik HAK Österreichs. Entwickelt haben diese die Sparte Transport und Verkehr der WK Wien mit der Vienna Business School (VBS), die zu den Bildungseinrichtungen der WK Wien gehört. Die erste Logistik-HAK startet in der VBS Akademiestraße im 1. Bezirk.

Von KI bis ÖNACE 2025

Die nächsten Schritte erfolgen auch bei der Umsetzung des AI Acts der EU. Ab 2. Februar dürfen die als „verboten” klassifizierten Praktiken nicht mehr angewendet werden. Außerdem müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um ihr Personal und andere beauftragte Personen mit ausreichenden Kenntnissen zu Betrieb und Nutzung von KI-Systemen auszustatten. Ab 2. August sind die Bestimmungen zu KI-Systemen mit all[1]gemeinem Verwendungszweck verpflichtend anzuwenden, die Strafbestimmungen werden wirksam. Weiters müssen die EU-Mitgliedstaaten für die Einrichtung einer Behörde sorgen, um Konformitätsbewertungsstellen einrichten zu können.

Nicht zuletzt bringt das neue Jahr in einigen Bereichen auch steigende Kosten und neue Vorschriften. So steigt etwa der Preis für die Autobahnvignette und das Klimaticket, das viele Unternehmen für ihre Mitarbeiter bezahlen. Die Lkw-Maut steigt deutlich stärker und wird die schwierige Kostensituation der Transportbranche weiter belasten. Lkw und Busse müssen zudem ihre Aufzeichnungen über lenkfreie Tage etc. über einen doppelt so langen Zeitraum vorweisen können wie bisher und bei grenzüberschreitenden Fahrten mitunter auf eine neue Generation an Fahrtenschreibern umrüsten. Umgearbeitet wurde auch die Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten: Die ÖNACE 2025 ist mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten, die Statistik Austria übermittelt den Unternehmen ihren neuen ÖNACE-Code mittels einer Klassifikationsmitteilung elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP).

WIFO Prognose
© Florian Wieser

Neu 2025

Verkehr

  • Ab 2025 werden neue Taxis nur mehr mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb zugelassen.
  • Die Asfinag-Jahresvignette für Kfz bis 3,5 t kostet 2025 erstmals über 100 Euro (103,80 Euro).
  • Bei der Lkw-Maut gibt es wegen der stärkeren Einrechnung der CO2-Kosten ein Plus von 11 bis 12 Prozent.
  • Das KlimaTicket wird um etwa 7,7 Prozent teurer (neu: 1179,30 Euro).
  • In Lkw und Bussen mit EU-Kontrollgerät müssen Aufzeichnungen über die letzten 56 Tage mitgeführt werden (bisher 28 Tage). Bei grenzüberschreitenden Fahrten muss ein intelligenter Fahrschreiber der 2. Generation mitgeführt werden.

Steuern und Finanzen

Kalte Progression- Ausgleich

  • In der Einkommensteuer werden die Steuerstufen 1 bis 5 um 3,83 Prozent angehoben.
  • In der Umsatzsteuer und in der Einkommensteuer wird die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro Jahresumsatz angehoben. Dadurch können mehr Kleinbetriebe die Vorteile nutzen, beide Grenzen sind zudem wieder harmonisiert.
  • Das amtliche Kilometergeld für die berufliche Nutzung von Pkw, Motorrädern und Fahrrädern wird auf einheitliche 0,50 Euro pro Kilometer angehoben, für mitbeförderte Personen auf 0,15 Euro. Die Obergrenze für Fahrräder wird auf 3000 km verdoppelt, die Untergrenze für Fußgänger auf einen Kilometer halbiert.
  • Diverse Absetzbeträge wie der Verkehrs-, Unterhalts-, Alleinverdiener- oder Pensionistenabsetzbetrag werden um 5,0 Prozent erhöht.
  • Bei Geschäftsreisen werden die Tages- und Nächtigungsgelder auf 30 Euro bzw. 17 Euro erhöht.

Neue Größenklassen

Wegen der Inflation werden die für Berichts- und Prüfungspflichten wichtigen Unternehmens-Größenklassen angepasst - und zwar schon für das Bilanzjahr 2024. Die neuen Schwellenwerte:

  • Kleinstunternehmen haben bis zu 450.000 Euro Bilanzsumme bzw. 900.000 Euro Umsatz,
  • Kleine Kapitalgesellschaften haben bis zu 6,25 Millionen Euro Bilanzsumme bzw. 12,5 Millionen Euro Umsatz,
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften haben bis zu 25 Millionen Bilanzsumme bzw. 50 Millionen Euro Umsatz,
  • Große Kapitalgesellschaften liegen darüber.
  • Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter bleibt als dritter Schwellenwert unverändert.

Sonstiges

  • Die Kleinunternehmerregelung gilt künftig auch EU-weit. Österreichische Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, können die Befreiung dort beantragen, solange sie die unionsweite Umsatzgrenze von 100.000 Euro pro Jahr und die jeweilige nationale Grenze nicht überschreiten. Die Antragstellung muss im Sitzstaat des Unternehmens erfolgen.
  • Weiters haben seit 1. Jänner 2025 Kleinunternehmer die Möglichkeit der vereinfachten Rechnungsausstellung unabhängig von dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag.
  • In vielen Bereichen werden kommunale Gebühren und Abgaben der Inflation angepasst. Parken kostet ab 2025 pro Stunde 2,60 Euro. Die Kosten für die Gebrauchsabgabe sowie die Kanal-, Wasser- und Müllgebühren steigen um ca. 6 Prozent.

Neuer Rechtsrahmen

Geldwäscheprüfung

Im Vorfeld einer internationalen Prüfung hat Österreich die Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschärft. Ab 2026 wird in Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA) für die Überwachung völkerrechtlicher Sanktionen zuständig sein. Zudem werden die behördlichen Befugnisse und der Kreis überwachter Unternehmen erweitert - etwa auf Versicherungsunternehmen, Kryptowerte - Dienstleister und Wertpapierfirmen.

Einwegpfand

Seit 1. Jänner 2025 unterliegen alle Getränke-Einweg-Kunststoff-Flaschen und Aludosen in Österreich dem Einwegpfand (25 Cent). Es umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter, die sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet sind. Bis Ende 2025 gilt eine Übergangsfrist. Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden.

Gewerbelegitimationen

Mit 1. Jänner 2025 trat die Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024 in Kraft. Demnach können Berufsdetektive, Fremdenführer und deren Arbeitnehmer sowie Gewerbetreibende und Handlungsreisende ihre Gewerbelegitimationen im neuen Scheckkartenformat beantragen.

Home-Office wird zur Telearbeit

  • Das Arbeiten zuhause (Home-Office) wird rechtlich zu Telearbeit erweitert. Es umfasst wie bisher das Arbeiten am Haupt- und Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers und das Arbeiten in der Wohnung von nahen Angehörigen oder Lebensgefährten sowie neu auch das Arbeiten an Orten wie Parks, Cafés, Co-Working-Spaces, Ferienwohnungen usw.
  • Voraussetzung ist, dass die Arbeitsleistung regelmäßig und mithilfe der benötigten IT erfolgt, wobei der Arbeitgeber die notwendigen digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen bzw. deren Kosten zu tragen hat.
  • Dienstnehmer und -geber müssen mit der Ausübung von Telearbeit einverstanden sein und das schriftlich festhalten. Bestehende Home-Office Vereinbarungen bleiben aufrecht, sie können aber ergänzt werden, um andere Telearbeitsplätze miteinzubeziehen - dies passiert nicht automatisch.
  • Wird Telearbeit am Haupt- oder Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers, in der Wohnung von nahen Angehörigen oder in Co-Working-Spaces geleistet, besteht der Versicherungsschutz sowohl am Arbeitsort als auch für Wegunfälle. Bei Telearbeit an sonstigen Orten wie z.B. Cafés, Parks, Ferienwohnungen ist nur die Ausübung der Arbeitstätigkeit am jeweiligen Ort unfallversichert, nicht jedoch die Wegunfälle.
  • Weiters wird die Home-Office Pauschale zur Telearbeitspauschale und beträgt wie bisher bis zu 3 Euro pro Telearbeitstag für maximal 100 Tage im Jahr. Als Telearbeitstage gelten ausschließlich jene Tage, an denen die gesamte Arbeitsleistung an Telearbeitsorten erbracht wird. Ausgaben für ergonomisches Mobiliar können von Arbeitnehmern weiterhin als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern nachweislich mindestens 26 Telearbeitstage im Kalenderjahr vorliegen.

Weitere Änderungen

Barrierefreiheitsbeauftragte

Unternehmen mit mehr als 400 Arbeitnehmern haben einen Arbeitnehmer mit dessen Zustimmung für die Dauer von fünf Jahren zum Barrierefreiheitsbeauftragten zu bestellen. Das ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die neben den Berufspflichten und möglichst ohne Beeinträchtigung der dienstlichen Arbeitsabläufe auszuüben ist. Die für die Erfüllung der Aufgaben des Barrierefreiheitsbeauftragten erforderlichen Zeiten der Aus-, Weiter- und Fortbildung gelten als Arbeitszeit. Zum Aufgabengebiet gehört die Befassung mit der Barrierefreiheit im Unternehmen im Hinblick auf Arbeitnehmer und Externe sowie mit angemessenen Vorkehrungen. Beauftragte sollen Missstände aufzeigen und Veränderungsvorschläge einbringen und mit der Behindertenvertrauensperson regelmäßig im Austausch stehen.

Neue Förderschwerpunkte

Die Wirtschaftsagentur Wien startet das Förderprogramm Tech4People, das neue technologische Entwicklungen fördert, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen und nicht nur das technisch Machbare vorantreiben, etwa digitale Technologien, die die Lebensqualität verbessern. Das Programm läuft ein Jahr lang und ist mit 4 Millionen Euro dotiert. Es gibt einen Frauenbonus.