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2024: Wichtige Neuerungen

Worauf Sie im neuen Jahr achten sollten

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Aktualisiert am 14.09.2024

Aktuell liegt das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 in der Regierungsvorlage vor und wird voraussichtlich noch im Dezember beschlossen. Damit soll das Mindeststammkapital für eine GmbH von 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt werden. Die Gründung einer GmbH würde damit einfacher und günstiger, zudem sinkt dadurch die Mindest-Körperschaftsteuer von 1750 Euro auf 500 Euro pro Jahr, was den Wirtschaftsstandort stärkt. Die mvor knapp zehn Jahren eingeführte gründungsprivilegierte GmbH, die 10.000 Euro Mindeststammkapital für die ersten zehn Jahre ab der Gründung ebenfalls vorsieht, würde abgeschafft werden. Wichtig für alle bestehenden GmbHs: Sie könnten eine Kapitalherabsetzung durchführen und damit gebundenes Kapital herauslösen. Das ist steuerfrei, solange die GmbH nicht verkauft wird, der Vorgang kostet aber etwas.

Die Flexible Kapitalgesellschaft

Zweitens soll eine ganz neue Rechtsform geschaffen werden, die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), eine Mischform aus Aktiengesellschaft (AG) und GmbH. Sie soll mit einem Mindeststammkapital von 10.000 Euro einfach gegründet und Unternehmenswert-Anteile ausgeben können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag geregelt ist. Das ermöglicht eine einfache Beteiligung von Mitarbeitern und anderen Geldgebern am Unternehmen, ohne ihnen ein Stimmrecht bei der Gesellschafterversammlung einzuräumen. Eine Ausfallshaftung und Nachschusspflicht haben diese nicht, sie sind aber am Gewinn und am Liquidationserlös beteiligt. Ab einer bestimmten Größe brauchen FlexKapG jedoch einen Aufsichtsrat. Bis zur Beschlussfassung kann es noch Änderungen geben.

Mindestbesteuerung für Konzerne

Schon kurz vor der Beschlussfassung steht das Mindestbesteuerungsgesetz, das ab 2024 nach Schätzungen der WKÖ rund 120 Unternehmensgruppen mit 6500 Geschäftseinheiten in Österreich betreffen wird. Hintergrund ist das internationale Bestreben, dass Konzerne eine effektive Steuerquote von 15 Prozent nicht unterschreiten sollen. Dies soll über Ergänzungssteuern für jene erreicht werden, die diese Quote nicht erreichen

Einkommensteuer sinkt

Die Abschaffung der „kalten Progression” mit 2023 gilt als historischer Erfolg - und schlägt auch auf das Steuerkonto der Wirtschaftstreibenden positiv durch. Denn durch die jährliche, automatische Anhebung der Steuerstufen um zwei Drittel der Inflation und weitere, jedes Jahr neu festgelegte Entlastungen für das übrige Drittel, sinkt die Steuerlast gegenüber früher erheblich. Wegen der besonders hohen Teuerungsrate im jüngsten Bemessungszeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 steht im kommenden Jahr eine entsprechend hohe Anhebung der Tarifstufen bevor. Zusätzlich werden die Werte für den Kindermehrbetrag, die Überstundenzuschläge, diverse Zulagen und der Zuschuss zur Kinderbetreuung steuermindernd erhöht und - für Wirtschaftstreibende wichtig - der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags von 30.000 Euro auf 33.000 Euro angehoben Weiters sinken 2024 - durch die ökosoziale Steuerreform 2022 - die dritte Tarifstufe der Einkommensteuer auf 40 Prozent und die Körperschaftsteuer (KÖSt) auf 23 Prozent. 2024 wird man also mehr Gewinne erwirtschaften können, ohne mehr Steuer zu zahlen.

Steuersatz
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