Neuer ORF-Beitrag betrifft auch Betriebe
Ab 1. Jänner 2024 müssen kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtend einen ORF-Beitrag bezahlen. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach den Arbeitslöhnen.
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Bis Jahresende gibt es noch die GIS-Gebühr, die man dann bezahlt, wenn an einem Standort ein empfangsbereites TV- oder Radiogerät betrieben wird. Ab 1. Jänner 2024 wird diese Gebühr durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt, der diese Voraussetzung nicht mehr hat - denn er verpflichtet alle Hauptwohnsitz- Adressen zur Beitragsleistung. Nebenwohnsitze sind ausgenommen, Beitragsbefreiungen gelten weiter. Der Beitrag wird 15,30 Euro ausmachen - in einigen Bundesländern kommt eine Landesabgabe dazu, in Wien jedoch nicht.
Verpflichtend einen ORF-Beitrag leisten müssen auch alle kommunalsteuerpflichten Unternehmen - also alle Betriebe, die Mitarbeiter beschäftigen. Die Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr ist ausschlaggebend für die Höhe des Beitrags:
- bis 1,6 Mio. Euro: 1 Beitrag
- bis 3 Mio. Euro: 2 Beiträge
- bis 10 Mio. Euro: 7 Beiträge
- bis 50 Mio. Euro: 10 Beiträge
- bis 90 Mio. Euro: 20 Beiträge
- mehr als 90 Mio. Euro: 50 Beiträge
EPU sind nicht beitragspflichtige Betriebe
Ein-Personen-Unternehmen sind nicht beitragspflichtige Betriebe - sie zahlen als Privatpersonen an ihrem Hauptwohnsitz. Unternehmen, die derzeit GIS-Gebühr bezahlen, werden von der GIS mit 31. Dezember 2023 automatisch abgemeldet und müssen selbst nichts tun. Die neuen Vorschreibungen werden frühestens Ende April 2024 an Unternehmen versendet – und zwar nicht mehr von der GIS Gebühren Info Service GmbH, sondern von der ORFBeitrags Service GmbH, die die Daten für die Bemessungsgrundlage von der Finanz bekommt.
Achten Sie bei Zahlungsaufforderungen genau auf den Absender!
Es besteht die Gefahr von Trittbrettfahrern mit betrügerischer Absicht. Sollten Unternehmen schon vor Ende April 2024 eine Vorschreibung zugesendet bekommen, sollten sie mit dem ORF-Beitrags Service umgehend Kontakt aufnehmen.