
Die Gewerbe-Anmeldung
Einfach erklärt
Lesedauer: 3 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Jedes Unternehmen braucht noch vor Arbeitsbeginn eine Gewerbe-Berechtigung. Die Gewerbe-Berechtigung bekommt man bei der Gewerbe-Behörde.
Welche Gewerbe-Behörde zuständig ist, entscheidet der Standort des Unternehmens. Zuständige Behörden sind
- die Bezirks-Hauptmannschaft.
- der Stadt-Magistrat.
- (nur in Wien) das Bezirks-Amt.
Die Gewerbe-Anmeldung kann man persönlich oder schriftlich erledigen. Auch E-Mail, Internet oder Telefax ist möglich.
Bei der Gewerbe-Anmeldung müssen verschiedene Urkunden vorgelegt werden. Welche Urkunden man braucht, hängt davon ab, welches Gewerbe man anmelden möchte.
Die Gewerbe-Anmeldung ist kostenlos.
Die Wirtschaftskammer hilft auch bei der Gewerbe-Anmeldung. Als zusätzlicher Service kann von dort aus die Gewerbe-Anmeldung auf elektronischem Weg an die zuständige Gewerbe-Behörde übermittelt werden.
Gewerbe-Anmeldung bei Einzel-Unternehmen
Für die Anmeldung von Einzel-Unternehmen sind erforderlich
- Angaben, welches Gewerbe man anmelden möchte
- Angaben über den geplanten Standort des Gewerbes
- gültiger Reisepass oder Geburts-Urkunde
- Staats-Bürgerschafts-Nachweis
- Heirats-Urkunde (nur bei einer Namens-Änderung nach der Geburt)
- Melde-Bestätigung (nur, wenn der Wohnsitz nicht in Österreich ist)
- Personen aus Dritt-Staaten brauchen eine gültige Aufenthalts-Berechtigung
- unter bestimmten Bedingungen ist eine Strafregister-Bescheinigung vorzulegen
Gewerbe mit Befähigungs-Nachweis
Für viele Gewerbe ist ein Befähigungs-Nachweis erforderlich. Diese Gewerbe nennt man reglementierte Gewerbe. Das sind Gewerbe, für die besondere Regeln und Vorschriften gelten.
Es gibt verschiedene Befähigungs-Nachweise. Zum Beispiel
- Meister-Prüfung
- Unternehmer-Prüfung
- Studien-Abschluss
- Schul-Zeugnisse
- Arbeits-Zeugnisse
- und noch andere mehr
Fehlt dem Unternehmer der Befähigungs-Nachweis, braucht man einen Geschäftsführer mit Befähigungs-Nachweis.
Ob jemand genug Erfahrung für ein Gewerbe hat, kann die Behörde auch prüfen. Dafür muss man bei der Behörde einen Antrag stellen.
Gewerbe mit Rechtskraft-Vorbehalt
Bei Gewerben mit Rechtskraft-Vorbehalt wird die Zuverlässigkeit für die Gewerbe-Ausübung geprüft. Zuverlässigkeit bedeutet, man kann diesem Unternehmen vertrauen. Das gilt auch für Personen.
Für die Gewerbe-Berechtigung ist ein rechtskräftiger Bescheid über die Zuverlässigkeit erforderlich.
Manche Gewerbe müssen dazu noch eine Haftpflicht-Versicherung nachweisen. Oder eine Haftungs-Absicherung. Zu diesen Gewerben zählen zum Beispiel
- Bau-Gewerbe
- Immobilien-Treuhänder
- Versicherungs-Vermittler
- Vermögens-Berater
- und noch einige andere mehr
Die Wirtschaftskammer informiert darüber, welche Berechtigungen man braucht.
Gesellschaften und juristische Personen
Bei der Gewerbe-Anmeldung einer Gesellschaft braucht man einen Nachweis aus dem Firmenbuch.
Gesellschaften sind
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz: GmbH
- Aktien-Gesellschaft, kurz: AG
- Offene Gesellschaft, kurz: OG
- Kommandit-Gesellschaft, kurz: KG
Gesellschaften und juristische Personen müssen bei der Gewerbe-Anmeldung einen Geschäftsführer nachweisen. Der Geschäftsführer muss gesetzlich geeignet sein, das Gewerbe zu führen.
Juristische Personen sind vom Gesetz anerkannte Personen-Gruppen. Zum Beispiel ist ein Verein durch den Eintrag im Vereins-Register gesetzlich anerkannt.
Diese Unterlagen sind für die Gewerbe-Anmeldung erforderlich
- gültiger Reisepass oder Geburts-Urkunde
- Staats-Bürgerschafts-Nachweis
- Heirats-Urkunde (nur bei einer Namens-Änderung nach der Geburt)
- Melde-Bestätigung (nur, wenn der Wohnsitz nicht in Österreich ist)
- Personen aus Dritt-Staaten brauchen eine gültige Aufenthalts-Berechtigung
- unter bestimmten Bedingungen ist eine Strafregister-Bescheinigung vorzulegen
- Befähigungs-Nachweis bei Gewerben, für die besondere Vorschriften und Regeln gelten
Der Gewerbe-Inhaber muss schriftlich bestätigen, dass der Geschäftsführer alle Entscheidungen treffen kann. Das nennt man Anordnungs-Befugnis.
Der Geschäftsführer muss schriftlich bestätigen, dass er damit einverstanden ist und als Geschäftsführer arbeitet.
Geschäftsführer können als Angestellte arbeiten. Dann muss man auch eine Anmelde-Bestätigung von der Österreichischen Gesundheitskasse vorlegen.
Wie wird ein Gewerbe angemeldet?
Die Anmeldung mit allen Unterlagen macht man bei der Gewerbe-Behörde. Wie man die Anmeldung macht, kann man selbst entscheiden.
- persönliche Anmeldung
- mit der Post
- mit Telefax
- mit E-Mail
- über Internet
Der Eintrag ins Gewerbe-Register
Die Behörde hat 3 Monate Zeit für den Eintrag ins Gewerbe-Register.
Der Eintrag ins Gewerbe-Register wird nur dann gemacht, wenn alle gesetzlichen Regeln dafür erfüllt sind.
Die Behörde muss den Gewerbe-Inhaber über den Eintrag informieren. Das macht die Behörde mit einem Dokument. Das Dokument wird zugesandt.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
Stand: 17.04.2020