KI-generiertes Bild eines großen, roten Kreises in der linken Bildhälfte vor einer grauen Wand. Im roten Kreis ist ein weißes Rufzeichen.
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Täuschungsversuch der „WIHG – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“

Registerschwindel - keine Zahlungen leisten

Lesedauer: 1 Minute

26.03.2023

Es wurden bereits Unternehmen von einem unbekannten Anbieter namens „WIHG – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ amtlich wirkende Formulare zur Eintragung ihrer Firmendaten in eine (angebliche) „Gewerbliche Datenbank“ übermittelt, wobei der private Angebotscharakter ebenso im Kleingedruckten versteckt war wie die Angaben über die Kosten. Diese klar unzulässigen Zusendungen wurde nun "modifiziert" und stellen sich in neuer Form als behördliche Mitteilung über eine scheinbar offizielle Datenerfassung mit Korrekturabzugsformular dar. 

>> Beispiel-Schreiben als pdf ansehen

Dabei tritt der Versender weiterhin unter der Bezeichnung „WIHG – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ nun auch mit dem Zusatz „Gewerbliche Registratur“ wie eine offizielle Institution zur Geschäftsdatenerfassung auf und versendet Schreiben samt Datenänderungs-Formularen, die den irreführenden Eindruck erwecken, es handle sich um eine dringende, behördliche Aufforderung („Eilige Mitteilung – Betriebsdatenänderung“) zur (unentgeltlichen) Korrektur einer Eintragung in einem amtlichen Register. De facto handelt es sich hier aber – wenn überhaupt – um eine völlig unbekannte, private „Datenbank“, bei welcher der Wert einer Eintragung für ein Unternehmen in keiner Weise ersichtlich ist. Die kleingedruckten Angaben über den Angebotscharakter („bei Annahme“) und den Preis haben weiterhin keinen ausreichenden Aufklärungswert.  

Schließlich ist aufgrund des Fehlens von Angaben über die Firma für die Empfänger nicht erkennbar, wer hier eigentlich der Anbieter ist und wer überhaupt ihr Vertragspartner wäre. Bei Rücksendung des Formulars an die angegebene E-Mailadresse ist eine Rechnung über EUR 372.- zu erwarten, ohne dass somit mit einer werthaften Gegenleistung zu rechnen ist.  

Dieser unzulässige Kundenfang verstößt aus Sicht des Schutzverbands gegen § 1 UWG und das Irreführungsverbot des § 2 UWG. Zudem ist in § 28a UWG ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr für Eintragungen in solche Register mit Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein (neues und privates) Vertragsanbot handelt.  

Der Schutzverband hat auf diese neuen Zusendungen dieses „Anbieter“ umgehend reagiert und ihn zur sofortigen Einstellung dieser irreführenden Eintragungswerbung samt Löschung aller Daten von österreichischen Unternehmen sowie Stornierung aller unlauter erlangten „Verträge“ aufgefordert.  

Sollten Sie das Formular irrtümlich zurückgesendet und eine Rechnung erhalten haben, können Sie den Schutzverband bei einer Mitgliedschaft Ihrer Interessensvertretung im Schutzverband gerne per E-Mail kontaktieren.


Quelle: Schutzverband

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