Modellagentur
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Der Betrieb einer Modellagentur (Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Foto-/Modelle) ist ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Ein Werkvertrag liegt immer dann vor, wenn das Modell selbständig tätig ist, das heißt, sich selber zur Steuer anmeldet, sich selbst sozialversichert usw. Kurzum: Wenn das Modell weder in den Betrieb der Agentur noch in den Betrieb des Auftraggebers organisatorisch eingegliedert wird. Das ist deshalb wichtig zu beachten, weil die Dienstvertragsvermittlung in Österreich grundsätzlich nur von den Arbeitsämtern durchgeführt werden darf.
Die Modelle selbst benötigen keine Gewerbeberechtigung (freier Beruf). Personalbereitstellung und keine „Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Modelle“ liegt dann vor, wenn das Modell bei der Agentur selbst angestellt ist und lediglich Auftraggebern zur Verfügung gestellt wird. Das Modell muss dann beim Dienstnehmer (=Agentur) zur Sozialversicherung (Krankenkasse) angemeldet werden, es wird ihm die Lohnsteuer abgezogen usw.