Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Reisebetreuer
Lesedauer: 1 Minute
14.11.2023
Den Reisebetreuerberuf kann man auf zweierlei Weise, die sich grundsätzlich unterscheiden, ausüben, nämlich
- entweder als selbständiger Gewerbetreibender (freies Gewerbe)
- oder als Dienstnehmer eines Reisebüros (Angestellter).
Mitglied in der Wirtschaftskammer ist nur der selbständige Gewerbetreibende, dem wir daher hier das Hauptaugenmerk zuwenden