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Detailansicht zweier EU-Reisepässe auf Landkarte liegend
© Mikel Wohlschlegel | stock.adobe.com
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Reisebetreuer

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2023

Inhaltsverzeichnis

    Den Reisebetreuerberuf kann man auf zweierlei Weise, die sich grundsätzlich unterscheiden, ausüben, nämlich  

    • entweder als selbständiger Gewerbetreibender (freies Gewerbe) 
    • oder als Dienstnehmer eines Reisebüros (Angestellter).


    Mitglied in der Wirtschaftskammer ist nur der selbständige Gewerbetreibende, dem wir daher hier das Hauptaugenmerk zuwenden