Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Solarium / Bräunungsstudio
Lesedauer: 1 Minute
20.02.2024
Der Betrieb von Solarien stellt ein freies Gewerbe nach der GwO dar. Freies Gewerbe bedeutet, dass für die Gewerbebewilligung kein Befähigungsnachweis (wie z.B. langjährige Arbeit in der Branche oder Ablegung von Prüfungen) erforderlich ist. Es ist lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde erforderlich. Es bedarf jedoch einer Betriebsanlagengenehmigung (behördliche Bewilligung aller Betriebsräume und -einrichtungen). Die Gewerbebehörde ist das nach dem Standort des Betriebes zuständige Magistratische Bezirksamt.