Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Bootsvermieter
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14.11.2023
Der Betrieb einer Bootsvermietung, Bootseinstellung oder Yachtagentur ist ein "freies Gewerbe" im Sinne der Gewerbeordnung. D.h. es bedarf zur Gewerbeanmeldung keiner Ausbildung oder Prüfung, sondern lediglich der Anmeldung des jeweiligen Gewerbes bei der Wirtschaftskammer oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. (Segelschulen hingegen bedürfen einer Bewilligung nach dem Schifffahrtsgesetz.)