Sekundärrohstoffhandel
Neue ADR Vorschriften für die Beförderung für Bleiakkumulatoren
Am 1. 7. 2021 traten neue ADR-Vorschriften für die Beförderung für Bleiakkumulatoren in Kraft.
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Gefährliche Güter müssen grundsätzlich in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sein.
Neu ist, dass für gebrauchte Batterien (Akkumulatoren) (UN 2800) die neue Sondervorschrift für die Verpackung P801 (ADR 2021) zu beachten ist – s. Text unten.
Die neue Verpackungsanweisung P 801 gilt für Batterien mit folgender UN Nummer:
>>Kundeninformation der Energie-AG Oberösterreich (PDF)Stand: 23.07.2021