Sekundärrohstoffhandel

An- und Verkauf von Altmetallen und Schrott

Informationen für Händler mit Sekundärrohstoffen

Lesedauer: 2 Minuten

Diebstähle durch Banden

In den letzten Wochen und Monaten ist es wieder vermehrt zu – teilweise spektakulären – Altstoff- und Metalldiebstählen gekommen. Diebstähle in der Höhe von mehreren Tonnen und von Metallen in den verschiedensten Verarbeitungsformen sind – wie auch die zahlreichen Medienberichte zeigen – keine Seltenheit mehr und die Diebe werden bei ihrer Vorgehensweise immer dreister.


Unsere Empfehlung:
Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen!


Um den Dieben die Vorgehensweise und die Verwertung der "Beute" zu erschweren, möchten wir auf diesem Weg nochmals auf die Diebstahlhotline des Bundesgremiums hinweisen.

Bitte deponieren Sie Informationen über Sekundärrohstoffdiebstähle (u. a. was wurde wann wo gestohlen bzw. entwendet, Täterbeschreibung etc.) unter der E-Mail-Adresse sekundaerrohstoffhandel@wko.at oder unter der Telefonnummer 05 90 900–3561.

Diese Informationen werden per Mailverteiler an andere Sekundärrohstoffhändler übermittelt, um diese zu benachrichtigen und vor Ankauf der gestohlenen Waren zu warnen.

Hinweise in weiterer Folge auf mögliche Täter oder den möglichen Verbleib des Diebesgutes (z. B. Angebot zum Kauf) melden Sie bitte ebenfalls an die Diebstahlshotline.

Vorsicht vor bedenklichem Ankauf

Durch die Diebstahlhotline sollen Sekundärrohstoffhändler einerseits auf mögliche weitere Diebstähle aufmerksam gemacht werden und andererseits durch rechtzeitige Information davor bewahrt werden, beim Kauf der gestohlenen Materialien und Gegenstände – ohne Wissen – in den Nahebereich des strafrechtlich relevanten Tatbestands der Hehlerei (§ 164 StGB) zu geraten.

Denn den Tatbestand der Hehlerei begeht, wer den Täter eines Vermögensdeliktes (z. B. Diebstahl, Betrug…) nach dessen Tat bei der Verheimlichung oder Verwertung einer aus dem Vermögensdelikt erlangten Sache, also dem Diebesgut, unterstützt oder eine solche Sache selbst kauft, sonst an sich bringt oder einem Dritten verschafft.

Darüber hinaus reicht für die Verwirklichung des Tatbestands beim Käufer der Sache bereits der Eventualvorsatz – vereinfacht ausgedrückt das bloße Für-möglich-Halten, dass eine Sache z. B. gestohlen sein könnte, ohne dies jedoch sicher zu wissen

Gerade im Bereich des Sekundärrohstoffhandels ist die Gefahr in den Nahebereich der Hehlerei und in den Sog entsprechender behördlicher Ermittlungen zu geraten, die als glimpflichste Folge hohen Zeitaufwand mit sich bringen, sehr groß.


Unsere Empfehlung:
Beim Verkauf und Kauf größte Vorsicht und Sorgfalt walten lassen. Die Informationen durch die Diebstahlhotline stellen dabei eine Hilfestellung zur Prävention, aber auch zur Wiederbeschaffung dar. Versichern Sie sich der Seriosität Ihres Vertragspartners!

Achtung:
Eine Meldung bei der Diebstahlhotline ersetzt keinesfalls die entsprechende Anzeige bei der Polizei!

Berechtigungen

Zusätzlich weisen wir im Allgemeinen darauf hin, dass beim Sammeln, Lagern, der Abgabe von Altstoffen an Sammler oder beim Verwerten der Materialien bestimmte Richtlinien und umweltschutzrechtliche Bestimmungen wie die Batterienverordnung oder die Elektroaltgeräteverordnung etc. anzuwenden sind. Auch auf gültige Begleitscheine – falls erforderlich – oder die Teilnahme an einem Sammelsystem ist zu achten.


Unsere Empfehlung:
Der Sekundärrohstoffhandel berät Sie gern!

Fragen?

Das Bundesgremium sowie die Landesgremien helfen gerne weiter.

Stand: 30.06.2021