Maßnahme zur Liquiditätsstärkung: Nationalrat beschließt Verlängerung von Stundungen
Ratenzahlungsmodell beginnt ab 1.7.2021
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In seiner Sitzung am 24. Februar hat der Nationalrat die Verlängerung der Steuer- und Abgabenstundungen sowie der Zahlungserleichterung bei ÖKG/BVAEB vom 31. März bis zum 30. Juni 2021 beschlossen.
Nach dem 15. März 2020 bewilligte Stundungen zu Steuern/Abgaben werden automatisch vom 31. März bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Einhebung von Stundungszinsen ist bis zu diesem Datum ausgesetzt.
Stundungen bei Beiträgen für die ÖGK/BVAEB können nun für die Beitragszeiträume März bis Mai 2021 gewährt werden. Die befristete Reduktion der Verzugszinsen wird an den neuen Zeitraum der Phase 1 (1. Juni 2021 – 30.9.2022) angepasst.
Nach Ende der Steuer- und Abgabenstundung kann das Ratenzahlungsmodell in Anspruch genommen werden:
Im Rahmen des neuen COVID-19 Ratenzahlungsmodells ist es möglich, die gestundeten Abgaben in Raten über zwei Phasen zurückzuzahlen. Das Modell wurde um drei Monate verschoben und beginnt nunmehr am 1.7.2021. Die Dauer der Ratenzahlungszeiträume Phase 1 und Phase 2 bleibt gleich (insgesamt 36 Monate).
- Die Anträge für die Phase 1 sind damit vom 1. Juli 2021 - 30. September 2022 über FinanzOnline einzubringen.
- Die Anträge für die Phase 2 können vom 1. Oktober 2022 – 30. Juni 2022 eingebracht werden.