Außenansicht in Reih und Glied angeordneter heller, mehrstöckiger Wohnhäuser mit Balkonen in einer Anlage. Zwischen den Häusern sind asphaltierte Gehwege sowie grüne Streifen mit Bäumen ohne Blättern und Büschen
© ah_fotobox | stock.adobe.com
Sparte Handel

KIM-Verordnung läuft aus

Wohnkreditvergabe ab Mitte 2025 erleichtert

Lesedauer: 1 Minute

16.12.2024

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner Sitzung am 2.12.2024 beschlossen, die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) nicht zu verlängern. Die strengen Regeln der KIM-VO, die die Vergabe von Immobilienkrediten stark eingeschränkt haben, enden Mitte 2025.

Die Entscheidung des FMSG wurde damit begründet, dass die Voraussetzungen für die KIM-VO nicht mehr gegeben sind. Insbesondere hat sich der Anteil ausgefallener Wohnimmobilienkredite positiver entwickelt als erwartet, und die gestiegene Kapitalausstattung des Bankensystems trägt laut FMSG dazu bei, dass derzeit kein systemisches Risiko mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität im Zusammenhang mit Wohnimmobilienfinanzierungen besteht.

Im Zuge des geplanten Auslaufens der KIM-VO hat das FMSG die Österreichische Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Kreditvergabestandards zu prüfen.

Das Ende der KIM-VO sollte nicht nur zu einer spürbaren Belebung des Wohnimmobilienmarktes beitragen, sondern auch positive Impulse entlang der gesamten Lieferkette setzen – von der Bauwirtschaft über den Baustoffhandel bis hin zum Einrichtungshandel.

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Online Roundtable mit MEP Dr. Angelika WINZIG zur europäischen Lieferkettenrichtlinie am 26.9.2022, 13:30 Uhr
    Weiterlesen