Die Uhr tickt – haben Sie schon ein Hinweisgebersystem eingerichtet?
Reminder: Das neue Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet zur Einrichtung interner Meldesysteme im Unternehmen
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Wie bereits informiert, ist die Umsetzung der unionsrechtlichen Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht erfolgt. Wir rufen in Erinnerung, dass österreichische Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen verpflichtet sind, bereits bis 25. August 2023, interne Meldekanäle einzurichten. Für Unternehmen mit über 50 Mitarbeiter:innen gilt eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023.
Um die wichtigsten Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt, wieder abrufbar zu haben, empfehlen wir Ihnen die Nachschau unseres Webinars zum HSchG. Die Expert:innen von PwC behandeln im Webinar zentrale Themen wie:
- Wer ist der geschützte Personenkreis?
- Wie kann das Hinweisgebersystem nach außen kommuniziert werden?
- Welche arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden?
Unter nachstehendem Link können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Verpflichtungen auf Sie als Unternehmer:in zukommen.
HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG): Das müssen Unternehmen beachten