Standortabklärungen
Bei üblicherweise nicht in Wohnungen/Wohnhäusern ausgeübten Tätigkeiten (z.B. Handel, Handwerke, Gastgewerbe) brauchen Sie für den gewählten Betriebsstandort eine Flächenwidmung und Baubewilligung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Gemeinde bzw. Stadt.
Außerdem ist in vielen Fällen für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit auch noch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Nur wenn von einer Betriebsanlage keine Gefahren oder Belästigungen für deren Betreiber, den Kunden oder Nachbarn und deren Eigentum ausgehen können (z.B. bei reinem Bürobetrieb), ist die Betriebsanlage nicht genehmigungspflichtig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Bezirkshauptmannschaft Ihres Betriebsstandortes:
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05574/4951-52218,
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05572/308-53217,
Mail: bhdornbirn@vorarlberg.at
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05522/3591-54220,
Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.at
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05552/6136-51213,
Mail: bhbludenz@vorarlberg.at
Firmenname mit Firmenbuch abklären
Vor der Antragstellung an das Firmenbuch und der Beglaubigung der Unterschriften bitte unbedingt mit dem Firmenbuch direkt abklären, ob der beabsichtigte Firmenname aus Sicht des Firmenbuches möglich ist! Bei einer Offenen Gesellschaft bzw. Kommanditgesellschaft muss die Firma noch den Zusatz "OG" bzw. "KG" enthalten (z.B. "Blumenhaus OG" bzw. "Blumenhaus KG"). Die Abklärung kann per Mail direkt beim Firmenbuch erfolgen und muss Folgendes beinhalten:
- Firmenwortlaut
- Unternehmensgegenstand
- Sitz des Unternehmens
- Gesellschafter
- Kopie des Gesellschaftsvertrages (wenn vorhanden)
Kontakt Firmenbuch für Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg:
Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch, Telefon: 0576014-343 DW 053, Fax: 0576014-343-297, Mail: lgfeldkirch.firmenbuch@justiz.gv.at
Gesellschaftsvertrag
Eine OG oder KG entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag, der zwischen mindestens zwei Gesellschaftern abgeschlossen wird. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Formvorschriften. Auch ein mündlicher Gesellschaftsvertrag ist möglich, die Schriftform wird allerdings aus Beweisgründen empfohlen. Im Gesellschaftsvertrag werden die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter geregelt: Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters oder die Auflösung der Gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag ist nicht notariatsaktpflichtig.
Erklärung der Neugründung bzw. Betriebsübertragung (NeuFö–Formular)
Neugründungen und Betriebsübernahmen sind von gewissen Gebühren und Abgaben befreit (z.B. Firmenbucheintragungsgebühren, bestimmte Lohnnebenkosten, Grunderwerbssteuer). Das Formular wird beim Gründerservice der Wirtschaftskammer ausgestellt. Vorrausetzung für die Gebührenbefreiung: Die Gesellschafter dürfen in den letzten fünf Jahren nicht in vergleichbarer Tätigkeit (also im selben Gewerbe) selbstständig gewesen sein. Für die Ausstellung der Förderungsbestätigung ist kein Termin erforderlich! Für die Ausstellung des NeuFö benötigen Sie einen Reisepass.
Ansprechpartner Wirtschaftskammer Vorarlberg:
Gründerservice, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon 05522 305 1144, gruenderservice@wkv.at
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:30 Uhr
Firmenbucheintragung und Beglaubigung der Musterzeichnung
Wenn der Firmenname abgeklärt ist, kann der Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch gestellt werden.
Der Firmenbuchantrag muss Folgendes beinhalten:
- Antrag auf Eintragung (beglaubigt unterschrieben)
- Musterzeichnung (= Unterschriftsprobe – beglaubigt unterschrieben)
- NeuFö-Formular
Sowohl der Antrag auf Eintragung wie auch die Musterzeichnung müssen vor der Einreichung beim Firmenbuch beglaubigt unterfertigt werden.
Download der Formulare (Antrag auf Eintragung und Musterzeichnung) unter:
- Antrag auf Eintragung OG
- Musterzeichnung OG
- Antrag auf Eintragung KG
- Musterzeichnung KG
- Ausfüllhilfe Firmenbuchantrag OG
- Ausfüllhilfe Firmenbuchantrag KG
Beglaubigungen der Unterschriften sind möglich:
- bei allen Bezirksgerichten in Vorarlberg
- Notar (österreichischer oder deutscher Notar)
- Landesgericht Vaduz
Sie erhalten dann einen "Firmenbuchauszug" mit der Firmenbuch-Nummer.
Kontakt Firmenbuch für Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg:
Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch
Telefon: 0576014-343 DW 053, Fax: 0576014-343-297
Mail: lgfeldkirch.firmenbuch@justiz.gv.at
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos – es fallen keine Anmeldegebühren bei der BH an.
Die Gewerbeanmeldung kann im Gründerservice der Wirtschaftskammer, bei der Bezirkshauptmannschaft des Firmensitzes oder online erfolgen. Sie benötigen dazu den Firmenbuchauszug. Das Gewerbe wird auf die OG bzw. KG angemeldet.
Kontakt Wirtschaftskammer Feldkirch (kein Termin erforderlich):
Gründerservice, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: 05522 305 1144,
Mail: gruenderservice@wkv.at
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:30 Uhr
Kontakte bei den Bezirkshauptmannschaften
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung:
BH Bregenz, Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz, Telefon: 05574 49 51-0,
Christian Hinteregger: christian.hinteregger@vorarlberg.at
Oguz Özcan: oguz.oezcan@vorarlberg.at
BH Dornbirn, Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Martin Fetz, Telefon: 05572 308-0, martin.fetz@vorarlberg.at
BH Feldkirch, Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Martina Bickel, Telefon: 05522 35 91-0, bhfeldkirch@vorarlberg.at
BH Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Joachim Valasek, Telefon 05552 61 36-0, joachim.valasek@vorarlberg.at
Onlineanmeldung
- über vorarlberg.at oder
- mit „ID Austria“ (vormals Handysignatur) über das Unternehmensserviceportal: www.usp.gv.at
Sozialversicherung der Selbständigen
Alle Gesellschafter der OG sowie die persönlich vollhaftenden Gesellschafter der KG (Komplementäre) sind in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Die SVS wird automatisch von der Gewerbebehörde verständigt.
Sozialversicherung der Selbständigen
Schloßgraben 14
6800 Feldkirch
Tel: 050808 2029
www.svs.at
Finanzamt
Innerhalb eines Monats ab der Gewerbeanmeldung ist beim zuständigen Finanzamt mittels des Formulars Verf 16 die Betriebseröffnung anzuzeigen.
Finanzamt Österreich - Dienststelle Vorarlberg
Bregenz
Brielgasse 19
6900 Bregenz
Tel 050 233 233
Feldkirch
Reichsstraße 154
6800 Feldkirch
Tel. 050 233 233
Gemeinde/Stadt
Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, müssen Sie das der Gemeinde bzw. Stadt mitteilen (Kommunalsteuer).
Es ist möglich, dass Ihre Gemeinde/Stadt aufgrund Ihrer Selbstständigkeit Gebühren für Abfall und Wasser oder eine Tourismusabgabe einhebt. Dies wird unterschiedlich gehandhabt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt, ob zusätzliche Abgaben anfallen.
Mitglied der Wirtschaftskammer
Sie sind ab der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied Ihrer Fachgruppe/Innung/Gremium der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Ihre Fachvertretung kümmert sich um die Branchenbelange und ist somit auch Ihre Interessenvertretung. Auch die Serviceabteilungen der Wirtschaftskammer (Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Außenwirtschaft, Förderservice etc.) stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Grundumlage (der jährliche Beitrag) variiert je nach Branche.
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9
6800 Feldkirch
Tel: 05522 305-0
wkv.at
Österr. Gebietskrankenkasse (ÖGK)
Sie müssen Mitarbeiter vor deren Einstellung (Beginn der Tätigkeit) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals GKK) anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über elda.at oder direkt bei einer Servicestelle der ÖGK.
Im Zuge Ihrer Gründung erhalten Sie oft Aussendungen für Eintragungen in diverse Verzeichnisse wie z.B. Branchenbücher. Diese Angebote sind häufig irreführend und nicht als solche zu erkennen. Oft wird der Eindruck vermittelt, dass es sich um eine Eintragungsgebühr in ein öffentliches Register handelt oder ähnliches. In dem Glauben, dass dies Vorschrift sei, wird leider oft tatsächlich gezahlt. Viele dieser Anbieter haben ihren Sitz im Ausland. Erfahrungsgemäß sind die Chancen, einen einmal bezahlten Betrag zurück zu erhalten, sehr gering. Darum:
- Nicht sofort zahlen, wenn etwas unklar oder auffällig ist.
- Prüfen Sie bei jeder Zusendung, ob es sich um eine Pflichtveröffentlichung oder um ein bloßes Angebot handelt (das Kleingedruckte lesen).
- Bei Unklarheit wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wirtschaftsrecht, Tel. 05522-305-1122.