Standortabklärung
Bei üblicherweise nicht in Wohnungen/Wohnhäusern ausgeübten Tätigkeiten (z.B. Handel, Handwerke, Gastgewerbe) brauchen Sie für den gewählten Betriebsstandort eine Flächenwidmung und Baubewilligung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Gemeinde bzw. Stadt.
Außerdem ist in vielen Fällen für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit auch noch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Nur wenn von einer Betriebsanlage keine Gefahren oder Belästigungen für deren Betreiber, den Kunden oder Nachbarn und deren Eigentum ausgehen können (z.B. bei reinem Bürobetrieb), ist die Betriebsanlage nicht genehmigungspflichtig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Bezirkshauptmannschaft Ihres Betriebsstandortes:
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05574/4951-52218,
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05572/308-53217,
Mail: bhdornbirn@vorarlberg.at
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05522/3591-54220,
Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.at
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05552/6136-51213,
Mail: bhbludenz@vorarlberg.at
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos – es fallen keine Anmeldegebühren bei der BH an.
Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft des Firmenstandortes, bei der Wirtschaftskammer in Feldkirch oder online.
Kontakt Wirtschaftskammer Feldkirch (kein Termin erforderlich):
Gründerservice, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: 05522 305 1144; Mail: gruenderservice@wkv.at
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:30 Uhr
Kontakte bei den Bezirkshauptmannschaften
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung:
BH Bregenz, Bahnhofstraße, 6900 Bregenz, Telefon: 05574 49 51-0,
Christian Hinteregger: christian.hinteregger@vorarlberg.at
Oguz Özcan: oguz.oezcan@vorarlberg.at
BH Dornbirn, Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Martin Fetz, Telefon: 05572 308-0, martin.fetz@vorarlberg.at
BH Feldkirch, Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Martina Bickel, Telefon: 05522 35 91-0, bhfeldkirch@vorarlberg.at
BH Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Joachim Valasek, Telefon 05552 61 36-0, joachim.valasek@vorarlberg.at
Onlineanmeldung
- über vorarlberg.at oder
- mit „ID Austria“ (vormals Handysignatur) über das Unternehmensserviceportal: www.usp.gv.at
Sozialversicherung der Selbständigen
Als Einzelunternehmer sind Sie bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Die SVS wird automatisch von der Gewerbebehörde verständigt.
Sozialversicherung der Selbständigen
Schloßgraben 14
6800 Feldkirch
Tel: 050808 2029
www.svs.at
Finanzamt
Innerhalb eines Monats ab der Gewerbeanmeldung ist beim zuständigen Finanzamt mittels des Formulars Verf 24 die Betriebseröffnung anzuzeigen.
Finanzamt Österreich - Dienststelle Vorarlberg
Bregenz
Brielgasse 19
6900 Bregenz
Tel.: 050 233 233
Feldkirch
Reichstraße 154
6800 Feldkirch
Tel.: 050 233 233
Gemeinde/Stadt
Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, müssen Sie das der Gemeinde bzw. Stadt mitteilen (Kommunalsteuer).
Es ist möglich, dass Ihre Gemeinde/Stadt, aufgrund Ihrer Selbstständigkeit Gebühren für Abfall und Wasser oder eine Tourismusabgabe einhebt. Dies wird unterschiedlich gehandhabt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt ob zusätzliche Abgaben anfallen.
Mitglied der Wirtschaftskammer
Sie sind ab der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied Ihrer Fachgruppe/Innung/Gremium der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Ihre Fachvertretung kümmert sich um die Branchenbelange und ist somit auch Ihre Interessenvertretung. Auch die Serviceabteilungen der Wirtschaftskammer (Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Außenwirtschaft, Förderservice etc.) stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Grundumlage (der jährliche Beitrag) variiert je nach Branche.
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9
6800 Feldkirch
Tel: 05522 305-0
wko.at/vlbg
Mitarbeitereinstellung
Lohnnebenkostenförderung im Rahmen des NeuFÖG (Neugründungsförderungsgesetz)
Wenn Sie bei Neugründungen innerhalb der ersten 36 Monate Mitarbeiter einstellen, werden Sie von bestimmten Lohnabgaben im Ausmaß von ca. 6 % befreit. Achtung: gilt nicht bei Betriebsübertragungen. Das entsprechende Formular wird ohne Terminvereinbarung beim Gründerservice der Wirtschaftskammer ausgestellt.
Österr. Gebietskrankenkasse (ÖGK)
Sie müssen Mitarbeiter vor deren Einstellung (Beginn der Tätigkeit) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals GKK) anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über elda.at oder direkt bei einer Servicestelle der ÖGK.
Im Zuge Ihrer Gründung erhalten Sie oft Aussendungen für Eintragungen in diverse Verzeichnisse wie z.B. Branchenbücher. Diese Angebote sind häufig irreführend und nicht als solche zu erkennen. Oft wird der Eindruck vermittelt, dass es sich um eine Eintragungsgebühr in ein öffentliches Register handelt oder ähnliches. In dem Glauben, dass dies Vorschrift sei wird leider oft tatsächlich gezahlt. Viele dieser Anbieter haben ihren Sitz im Ausland. Erfahrungsgemäß sind die Chancen, einen einmal bezahlten Betrag zurück zu erhalten, sehr gering.
Darum:
- Nicht sofort zahlen, wenn etwas unklar oder auffällig ist.
- Prüfen Sie bei jeder Zusendung, ob es sich um eine Pflichtveröffentlichung oder um ein bloßes Angebot handelt (das Kleingedruckte lesen).
- Bei Unklarheit wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wirtschaftsrecht, Tel. 05522-305-1122.