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Portrait einer rothaarigen Person mit oranger Lederschürze, Schutzbrille, Gehörschutz und Handschuhen,  die Handschleifgerät in Händen hält in Werkhalle stehend, im Hintergrund verschwommen Regale
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Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte und Lehrling

Lesedauer: 1 Minute

09.02.2025

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Gehaltstabellen sowie Zusatz- und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen und die Kollektivverträge der vergangenen Jahre.

Zum Inhaltsverzeichnis

Kollektivvertrag und Gehaltstabelle 2025

Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2025 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.

Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Metallgewerbe 2025

Nebenkosten bei Löhnen, Gehältern, Lehrlingseinkommen und Überstunden im Metallgewerbe 2025

Hinweis
Kilometergeld sowie inländisches Tages- und Nächtigungsgeld
Das inländische Tages- und Nächtigungsgeld sowie das Kilometergeld wurden per 1.1.2025 erhöht. Nunmehr können für Dienstreisen im Inland bis zu EUR 30 Tagesgeld, bis zu EUR 17 Nächtigungsgeld sowie bis zu Kilometergeld EUR 0,50 pro Kilometer steuerfrei ausbezahlt werden.

In den Informationen zur Erhöhung der Reisekosten ab 2025 erfahren Sie mehr über:
⇒ die Voraussetzungen der Steuerfreiheit für Tagesgelder
⇒ das Zusammenspiel mit lohngestaltenden Vorschriften (z.B. Kollektivverträgen)

Kollektivverträge und Gehaltstabellen der vergangenen Jahre

Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie Metallgewerbe, Angestellte, gültig für 2024

Erläuterungen zur Mitarbeiter:innenprämie 2024

Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2024 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.

Achtung

Hinweis auf Druckfehler:
In der Druckversion des KV für Angestellte 2024 wird die monatliche Vergütung von Pflichtpraktikanten für Schüler nach dem 2. Ausbildungsjahr mit 832,00 Euro angegeben.
Dabei handelt es sich um einen Druckfehler. Die richtige Vergütung beträgt  882,00 Euro (wie in der online KV-Version). 

Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2023 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.

Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2022 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.

Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2021 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.

Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2020 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.

Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2019 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.

Vereinbarung für Kurzarbeit (Stand: Februar 2020)

  • Vereinbarung der Sozialpartner über die Einführung von Kurzarbeit und die Leistung einer Kurzarbeitsunterstützung
  • Erläuterungen zur Mustervereinbarung
Hinweis
Die Kollektivverträge sind bei unserem Mitgliederservice als Druckexemplar erhältlich:
Telefon: +43 5 90 900 5050
Telefax: +43 5 90 900 236
E-Mail: mservice@wko.at
Web: www.webshop.wko.at
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