Lehrabschluss
Am Ende Ihrer Lehrzeit können Sie die Lehrabschlussprüfung ablegen
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Diese gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung (siehe Prüfungsordnung) und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie ist vor einer Prüfungskommission, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, abzulegen.
Wenn Sie einen positiven Berufsschulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit
ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachweisen können, brauchen Sie nur zur praktischen Prüfung anzutreten.
Sollten Sie keinen positiven Abschluss vorweisen können, müssen Sie zusätzlich die theoretische Prüfung absolvieren.
Hinweis:
Genaue Informationen über die Lehrabschlussprüfung erhalten Sie bei Ihrer zuständige Lehrlingsstelle.