Bau, Landesinnung

Antragstellung

Wie stelle ich einen Antrag?

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Vor Ablegung der Lehrabschlussprüfung müssen Sie sich bei der für Ihren Lehrbetrieb zuständigen Lehrlingsstelle anmelden.


Welche Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung?

  • Antragsformular "Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung" (dieses Formular erhalten Sie bei Irher Lehrlingsstelle)
  • Kopie des Lehrvertrages (als Nachweis über die Dauer der zurückgelegten bzw. anzurechnenden Lehrzeit) bzw.
  • Zeugnis der Schule (deren erfolgreicher Besuch die Lehrzeit ganz oder teilweise ersetzt)
  • Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule (als Nachweis über den Besuch der Berufsschule oder Nachweis über die Befreiung von der Berufsschulpflicht)
  • Auftragsbestätigung der Bank (als Nachweis über die Entrichtung der Prüfungstaxe)

Hinweis:
Wenn Sie sich während Ihrer Lehrzeit oder Ihrer Weiterverwendungszeit erstmals zur Lehrabschlussprüfung anmelden, ersetzt Ihnen Ihr Lehrbetrieb die Prüfungstaxe.

Wann melden Sie sich zur Prüfung an?

Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor Beendigung der festgesetzten Lehrzeit erfolgen.
Die Lehrlingsstelle legt den Prüfungstermin fest.

Wann findet die Lehrabschlussprüfung statt?

  • Die Prüfung kann frühestens in den letzten zehn Wochen der festgelegten Lehrzeit absolviert werden
  • Bei ganzjährigem oder saisonmäßigen Berufsschulunterricht kann die Prüfung nicht früher als sechs Wochen vor Beendigung des Unterrichtsjahres absolviert werden
  • Lehrlinge, die die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, können bereits zu Beginn ihres letzten Lehrjahres zur Lehrabschlussprüfung antreten, wenn der Lehrberechtigte dem Antrag auf Zulassung zur vorzeitigen Lehrabschlussprüfung zustimmt, das Lehrverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde oder der Ablauf der vereinbarten Zeit geendet hat.