Förderarten
Infos zu allen Förderinstrumenten
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Für unterschiedliche Unternehmensphasen wie Betriebsgründung, Übernahme, Wachstum, Innovation und Forschung, Unternehmenssanierung, … stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Oftmals ist eine Kombination verschiedener Instrumente möglich. Die Auswahl und Kombinationsmöglichkeiten können in Beratungsgesprächen bei der Wirtschaftskammer geklärt werden.
Investitionsförderungen - Barzuschüsse
Zuschussförderungen zielen vor allem auf Innovations-, Forschungs-, Wachstums- und Kooperationsprojekte, Investitionen in umweltrelevante Maßnahmen sowie die Einstellung und Qualifizierung von Mitarbeitern ab. Die Höhe des Zuschusses wird in den Förderrichtlinien festgelegt und berechnet sich aus einem Prozentsatz der Kosten.
Diese Barzuschüsse müssen i.d.R. nicht zurückgezahlt werden.
Da viele Zuschussförderungen erst nach Fertigstellung
des Projektes fließen, müssen die Projektkosten zwischenfinanziert werden. Bei
einigen Zuschussförderungen ist eine Akontozahlung abhängig vom
Projektfortschritt möglich.
Geförderte Kredite
Fremdkapital steht mit begünstigten Konditionen (niedriger Zinssatz, Kosten der Kreditabwicklung, unbürokratische Antragstellung, …) zur Verfügung. Dieses Fremdkapital muss besichert und zurückgezahlt werden.
Geförderte Kredite werden z.B. für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Innovationsprojekte, F&E-Projekte und Internationalisierungsmaßnahmen durch Bundes- und Landesförderstellen angeboten.
In einigen Fällen ist die Kreditaufnahme auch für
laufende Kosten möglich.
Garantie / Haftung
Wenn die vom Förderwerber angebotene Besicherung für einen Bankkredit nicht ausreicht, können institutionelle Bürgen die Ausfallshaftung gegenüber der finanzierenden Bank teilweise übernehmen.
Garantien und Haftungen werden sowohl von der Republik Österreich und als auch von Landesgesellschaften angeboten.
Durch die Rückhaftung kann dem finanzierenden Institut eine erstklassige Sicherheit angeboten werden. Das Risiko der Bank bei der Kreditgewährung wird minimiert und es sind bessere Kreditkonditionen möglich.
Garantien und Haftungen sind sowohl für Investitionsprojekte als auch für den Betriebsmittelkauf oder die Unternehmenssicherung möglich. Unterschiede gibt es bei der Laufzeit, bei der Haftungsquote und bei den zu behaftenden Kreditvolumina.
Für Investitionskredite werden Haftungen oder Garantien
i.d.R. bis zu 80 % der Kreditsumme angeboten. Die Kosten für die Übernahme
einer Garantie oder Haftung sind risikoabhängig.
Risikokapital / Beteiligungen
Unternehmen in der Gründungsphase, die durch Finanzierungslücken risikoreiche Innovationsprojekte sonst nicht umsetzen könnten, werden durch Beteiligungen von Bundes- oder Landesstellen unterstützt. Auch für die Finanzierung von Expansionsschritten werden Beteiligungen angeboten.
Auf diese Art wird frisches Kapital eingebracht und
Risikokapital zur Verfügung gestellt. Beteiligungen können entweder offen oder
still ausgestaltet werden. Co-Investments sind denkbar. Die
Beteiligungskonditionen sind marktüblich.
Geförderte Beratungsleistungen
Geförderte Unternehmensberatung:
- Spezifisches Know-How für unternehmerische Entscheidungen und Planungen
erhalten Sie durch geförderte Unternehmensberatungen.
- Beratungsthemen sind z.B. Businessplan, Strategie, Finanzplanung,
Marketing, Umweltschutz, Innovationsmanagement, …
- Die Kosten für die Beratung durch einen passenden Experten werden
zum Teil von den Förderstellen übernommen.