Förderstellen in Österreich
Bund, Länder und Gemeinden: Wer fördert was?
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Wirtschaftsförderungen werden von Bundesstellen und von Landes-Förderstellen vergeben. Auch von Gemeinden sind manchmal Förderungen verfügbar. Die wichtigsten Förderstellen im Überblick.
Bundesförderstellen
- Austria
Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS)
Die AWS unterstützt Unternehmen durch die Vergabe von zinsgünstigen Krediten, Zuschüssen und Garantien. Förderwerber sind alle Unternehmen, ausgenommen solche, deren Tätigkeit in den Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft fällt. - Österreichische
Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT)
Die ÖHT vergibt Zuschüsse und Kredite und übernimmt Haftungen gegenüber Kreditinstituten. Zielgruppe der Förderungen sind Unternehmen des Tourismus und der Freizeitwirtschaft - Kommunalkredit
Public Consulting GmbH (KPC)
Die KPC fördert Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Umweltbelastung führen – meist in Form von Zuschüssen. Schwerpunkte sind Energiesparen, Energieversorgung und Mobilität. - Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Sie fördert die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung. - Arbeitsmarktservice
Österreich (AMS)
Das AMS bietet Förderungen vor allem für die Aufnahme von Mitarbeitenden und für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden an.
Die WKÖ als Förderstelle
go-international
Die Internationalisierungsoffensive go-international ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Schwerpunkte liegen in der Kontaktherstellung mit potenziellen ausländischen Geschäftspartnern im Rahmen von Veranstaltungen im In- und Ausland, organisierten Messeteilnahmen in Form von Gruppenständen und Aktivitäten im Bereich Innovation und Technologie.
Unternehmen können auch Direktförderungen (Zuschüsse in Höhe von 50% für die entstandenen Nettokosten) für verschiedene Zwecke beantragen:
- Internationalisierungsscheck: Unterstützung auf dem Weg zu neuen Märkten.
- Digital-Marketing Scheck: Bewerbung des Online-Auftritts in Auslandsmärkten.
- Bildungsscheck: Schulungen für das Personal von Auslandsniederlassungen.
- Projektgeschäft-Scheck: Know-how und Beratung für die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen.
- Sourcing-Scheck: Beratung zu alternativen Beschaffungsmärkten.
KMU.DIGITAL
Die Digitalisierungsoffensive KMU.DIGITAL ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich dabei, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Förderungsgeber für KMU.DIGITAL ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). Die Beratungsförderung wird durch die WKÖ umgesetzt. Die Abwicklung der Einreichung und der Umsetzungsförderung obliegt der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws).
Perspektive Zukunft
Das Förderprogramm Perspektive Zukunft ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Perspektive Zukunft fördert EPU und KMU mit Beratungen zu betriebswirtschaftlichen Fragen. Im Fokus stehen die Themen Liquidität und Unternehmenssicherung, Anpassung von Geschäftsmodellen, sowie Nachhaltigkeit und ökologisches Wirtschaften.
ERASMUS für Jungunternehmer:innen
Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer:innen bietet neuen bzw. angehenden Unternehmer:innen/Gründer:innen (nicht länger als 3 Jahre selbstständig) die Möglichkeit, von einem/einer erfahrenen Unternehmer:in zu lernen, der in einem anderen teilnehmenden Land ein Unternehmern (Klein- oder Mittelbetrieb) leitet.
Der Aufenthalt bei einem/einer erfahrenen Gastunternehmer:in ermöglicht den Erfahrungsaustausch und hilft dem/der neuen Unternehmer:in beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten zur Leitung eines Kleinunternehmens. Der/Die Gastunternehmer:in profitiert von einer neuen Perspektive auf sein eigenes Unternehmen und hat die Möglichkeit, neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen und neue Märkte kennen zu lernen.
Landesförderstellen
Alle Bundesländer bieten in Ergänzung zu den Bundesförderstellen Förderungen an. Diese werden entweder von der jeweiligen Landesregierung selbst oder von ausgegliederten Gesellschaften administriert. In der Regel ist eine eigene Antragstellung erforderlich, um eine Landesförderung zu erhalten.
Für bestimmte Vorhaben, wie etwa Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern oder Investitionen mit positiven Umweltauswirkungen, sind manchmal andere Dienststellen als die nachfolgend genannten zuständig.
Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine Kontaktnahme mit der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes. Die Kontaktinformationen finden Sie hier:
- Burgenland
Wirtschaftsagentur Burgenland - Kärnten
Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) - Niederösterreich
Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie - Oberösterreich
Wirtschaftsagentur Oberösterreich - Salzburg
Land Salzburg, Wirtschafts- und Innovationsförderung - Steiermark
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (SFG) und Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Wirtschaftsförderung - Vorarlberg
Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten - Wien
Wirtschaftsagentur Wien
Gemeinden
Es empfiehlt
sich, bei einem Investitionsvorhaben auch mit dem Gemeindeamt Kontakt
aufzunehmen. Manche Gemeinden gewährten Zuschüsse; es sind aber auch
Förderungen in Form von befristeten Steuererleichterungen möglich, etwa bei der
Kommunalsteuer.
EU-Förderungen
Förderungen
aus Mitteln der EU werden in der Regel mit den nationalen Förderungen mit
ausgeschüttet. Eine direkte Beantragung bei den Institutionen der EU ist nur in
wenigen Fällen möglich. Der wichtigste Anwendungsbereich dabei ist Forschung
und Entwicklung (aktuell Rahmenprogramm Horizon 2020).
Sonstige Förderstellen
Die Wirtschaftskammern Österreichs sind zuständig für die Lehrlingsförderung. Auch wird über die Wirtschaftskammern die Internationalisierungsoffensive „Go-international“ des Wirtschaftsministeriums abgewickelt.
Vom
Sozialministerium gibt es Förderungen bei einer Unternehmensgründung durch
Menschen mit Behinderung, aber auch für die Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung und für den behindertengerechten Umbau von Betriebsgebäuden.