Förder-ABC
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A
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Regel:
Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) untersagt staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
Die Kommission überprüft gemäß Art. 108 Abs. 1 AEUV fortlaufend die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beihilferegelungen; Abs. 3 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Kommission rechtzeitig über die Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen zu informieren.
Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden bestimmte staatliche Beihilfemaßnahmen, die einen spürbaren Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa leisten, von der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht freigestellt.
Anwendungsbereiche:
Die AGVO gilt für folgende Gruppen von Beihilfen:
- Regionalbeihilfen
- Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von Investitionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen und Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen
- Umweltschutzbeihilfen
- Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation
Ausbildungsbeihilfen - Einstellungs- und Beschäftigungsbeihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen
- Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
- Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete,
Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen - Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
- Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
- Beihilfen für lokale Infrastrukturen
AMS
» Arbeitsmarktservice und Förderstelle
Anrechenbare (=förderungsfähige) Projektkosten
Jene Kosten, die entsprechend den jeweiligen Förderungsrichtlinien anerkannt werden. Nicht alle Kosten Ihres Projektes müssen förderungsfähig sein, um eine Förderung beantragen zu können.
AP
Aktionsprogramme der Europäischen Union (z.B. Horizon 2020, Erasmus+, LIFE, ...)
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
Beratung und Unterstützung für Neo-Exporteure und erfahrene Exporteure
B
Barwert
Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderungs-Barwert oder (Brutto-) Subventionsäquivalent.
Bottom-Up
Projektanstöße sollen von unten erfolgen
Businessplan
Geschäftsplan des kapitalsuchenden Unternehmens in dem Ziele, Strategie und Vorhaben aufgeführt und quantifiziert werden.
C
CIM
Computer Integrated Manufacturing
Clean Technologies
Projekte, die der Umstellung auf umweltverträgliche Produktionsverfahren bzw. Produkte dienen, wenn dadurch die gültigen gesetzlichen Bestimmungen für Immissionen, Emissionen, Abwasserreinigung, Luftverschmutzung etc. wesentlich unterschritten werden.
D
„De-minimis“-Regel
Eine De-minimis-Beihilfe, ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU, ist eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen und daher nicht in Brüssel zu melden ist.
„De-minimis“-Beihilfen sind vom allgemeinen Beihilfenverbot der Europäischen Union ausgenommen, weil sie aufgrund ihrer Höhe keine wettbewerbsverzerrende Wirkung haben. Diese Erklärung dient zur Prüfung, ob ein Unternehmen eine (weitere) De-minimis-Beihilfe erhalten darf.
Nach der De-minimis-Verordnung (EU) 2831/2023 darf ein Unternehmen inkl. aller mit ihm verbundenen Unternehmen (siehe unter V) unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Ort der Projektrealisierung innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren De-minimis-Förderungen bis derzeit max. 300.000 Euro pro Mitgliedsstaat erhalten.
Dieser Betrag umfasst alle Arten von öffentlichen Zuwendungen (z.B. Zuschüsse, geförderte Kredite, Haftungen, Nachlässe etc.), die als „De-minimis“-Beihilfen gewährt werden. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d.h. bei jeder Neubewilligung einer „De-minimis“-Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden und in den beiden vorangegangenen Steuerjahren gewährten „De-minimis“-Beihilfen maßgeblich. „De-minimis“-Förderungen können sowohl von Bundesförderungseinrichtungen (z.B. AWS, FFG, KPC, AMS, Ministerien etc.), Landesförderungsstellen (z.B. Landesabteilungen etc.) aber auch von Gemeinden vergeben werden. Sie müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Förderungszusage bzw. im Fördervertrag. Bei Bedarf fragen Sie bitte bei der entsprechenden Förderungsstelle nach.
E
EEN (Enterprise Europe Network)
Das Enterprise Europe Netzwerk umfasst 600 Partnerorganisationen in 54 Ländern. Die Hauptaufgabe des Netzwerks besteht in der Erschließung von Kooperationsmöglichkeiten im Segment der Technologie und Business-Services. Die typischen Kunden des EEN sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das Netzwerk funktioniert vorwiegend über strukturierte Profile in der Form "Suche/Biete".
In Österreich wird das EEN von Wirtschaftskammer Österreich und FFG koordiniert. Sowohl dort als auch in zahlreichen weiteren Organisationen finden Sie die EEN-Ansprechpartner innerhalb Österreichs.
» enterpriseeuropenetwork.at
EU-Förderprogramm IBW/EFRE & JTF
Ist ein Multi-Fonds-Programm, im welchem neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), auch der neu eingerichtete Fonds für einen gerechten Übergang „Just Transition Fund“ (JTF) abgewickelt wird.
Knapp 600 Millionen Euro an EU-Fördermittel kann das neue EU-Förderprogramm IBW/EFRE & JTF bis 2027 in Österreichs Regionen investieren. Innovation, Nachhaltigkeit, territoriale Entwicklung und der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft - das sind die Schwerpunkte des Programms
ELER, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Der ELER hat vier Schwerpunkte, die auch als Achsen bezeichnet werden:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft
- Verbesserung des Umwelt- und des Tierschutzes in der Landschaft
- Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
- LEADER
EPPD
Einheitliches Programmplanungsdokument
ERP
European Recovery Programm, im Rahmen des Marshall-Planes zum Wiederaufbau Europas nach dem 2. Weltkrieg zur Verfügung gestellte Mittel
ESF
Der Europäische Sozialfonds, finanziert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Dieser Fonds steht nur dem AMS zur Verfügung.
EUREKA
Europäische Forschungskooperation
EU-Strukturfonds
EFRE, ESF und Kohäsionsfonds sind spezielle Fonds der Europäischen Union um regionale und soziale Unterschiede auszugleichen.
EU-Wettbewerbsrecht
Rechtsgrundlage, die Schwerpunkte und Ausmaß der Wirtschaftsförderungen in den EU-Mitgliedsstaaten regelt.
F
F&E&I-Projekte
Forschung, Entwicklung und Innovation
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), Sensengasse 1,1090 Wien, T +43 (0)5 7755-0, F +43 (0)5 7755-97900, office@ffg.at,
» ffg.at
FTFG-FÖRDERUNG
Richtlinien zur Förderung von Gründung und Aufbau junger innovativer technologierorientierter Unternehmen auf Basis des Forschungs- und Technologie-Förderungsgesetzes (FTFG)
G
Große Investitionsvorhaben
Nach den Leitlinien für Staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung sind Projekte, die ein Projektvolumen über 50 Mio. EUR aufweisen, sogenannte große Investitionsvorhaben. In diesem Fall gelten geringere als die allgemein vereinbarten wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenzen.
H
HORIZON 2020
EU-Programm für Forschung und Innovation ausgeschrieben von der Europäischen Union
I
Innovativer Unternehmensgründer
Als innovativer Unternehmensgründer wird eine Person bezeichnet, die in innovativen, technologieorientierten oder anderen zukunftsträchtigen Bereichen erstmals ein Unternehmen gründet und/oder mit seinen Produkten und Dienstleistungen eine wesentliche Verbesserung oder Neuerung gegenüber den Mitanbietern in der jeweiligen Region schafft.
INTERREG 2014-2020
Die Europäische Union fördert über ihre Strukturpolitik die nachhaltige Entwicklung von Städten und Regionen und damit deren Wirtschaft, Infrastruktur sowie die soziale und ökologische Zukunftsfähigkeit.
J
JV
Joint Venture
K
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen (Definition der EU-Kommission)
Kofinanzierung
Im Rahmen der Regionalförderung hat die EU keine eigenständigen Förderprogramme entwickelt, sondern beteiligt sich mit einem bestimmten Kofinanzierungssatz (meist 1:1) an nationalen Förderungsmaßnahmen (siehe Regionalförderung)
Kumulierung
Addition aller für ein Projekt geeigneten Förderungen
L
LEADER
Initiativen zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes
LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement)
Ein Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung von Umweltmaßnahmen in der gesamten EU und in ausgewählten Kandidaten-, Beitritts- und Nachbarländern der EU.
M
MOEL
mittel- und osteuropäische Länder
O
ÖHT
Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH, Parkring 12 a, 1011 Wien, T +43 1 515 30-0, F +43 1 515 30-30, oeht@oeht.at,
» oeht.at
R
Regionalmanagement (RM)
Mit der Möglichkeit zur Gründung von Gesellschaften (ROG-Novelle seit 1.1.2012) erhielten die Regionalvorstände die Chance, eine Vielzahl von Organisationen in den jeweiligen Regionen unter ein gemeinsames Dach zu holen und damit ein umsetzungsstarkes regionales Management zu etablieren.
S
Seed Capital Fonds
Förderung von Unternehmensgründungen
Seedfinancing
Finanzierung und Betreuung von jungen High-Tech-Unternehmen
Stille Beteiligung
Es wird zwischen atypisch stillen Beteiligungen und typisch stillen Beteiligungen differenziert. Während der typisch stille Gesellschafter nur am Gewinn des Unternehmens beteiligt ist und am Ende der Laufzeit seine Einlage zurück erhält, ist der atypisch stille Gesellschafter am Gewinn und am Verlust beteiligt und nimmt am Zuwachs des Firmenwerts und der stillen Reserven teil. Dem stillen Gesellschafter stehen erweiterte Mitsprache- und Kontrollrechte zu.
Subsidiarität
Förderungen der Europäischen Union werden nur als Anschlussförderung zu nationalen (z.B. österreichischen) Landes- und Bundesförderungen vergeben.
U
URBAN
EU-Gemeinschaftsinitiative, Maßnahmen für großstädtische Problemgebiete
V
Verbundene Unternehmen
Verbundene Unternehmen im Sinne der De-minimis-Verordnung sind solche, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen:
Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs-, oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;
ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben;
ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus.
Auch Unternehmen, die über ein anderes Unternehmen oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, werden als ein verbundenes Unternehmen betrachtet. Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind.
Verlorener Zuschuss
Barzuschuss, der nicht zurückbezahlt werden braucht
W
Wettbewerbskulisse
Nach den Bestimmungen des EG-Vertrages ist die Europäische Union ermächtigt, in jedem Mitgliedsstaat sogenannte Wettbewerbskulissen festzulegen. In diesen Gebieten dürfen unter erleichterten wettbewerbsrechtlichen Bedingungen staatliche Beihilfen an Unternehmen vergeben werden (z.B. höhere Fördersätze an kleinere und mittlere Betriebe, Investitionsbeihilfen an große Unternehmen).
Stand: 18.03.2024