Ein blaues Sparschwein vor einem grauen Hintergrund sowie eine Lupe mit einem weißen Fragezeichen
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Förderungen FAQs

16 Fragen – 16 Antworten

Lesedauer: 15 Minuten

05.02.2024

Grundsätzliches

Öffentliche Fördermittel sind Finanzierungshilfen oder Haftungen für konkrete Unternehmensprojekte.

Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern, um ein förderwürdiges Investitionsvorhaben in Ihrem Unternehmen zu unterstützen. Je nach Unternehmensphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Dazu gehören Zuschüsse zu Investitionen, geförderte Kredite, Haftungs- und Garantieübernahmen, Beteiligungskapital, Begünstigungen bei Abgaben und Gebühren oder Unterstützung von Beratungsleistungen.

Auf den Info-Seiten der WKO finden Sie gesammelte Informationen und Begriffserklärungen im Förder-ABC. In der WKO-Förderdatenbank können Sie konkrete Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben abfragen.

Die Förder-Expert:innen der Wirtschaftskammern beraten und unterstützen Sie gerne dabei, die passenden Förderungen für Ihr geplantes Projekt in Ihrer konkreten Unternehmenssituation zu finden. 

Üblicherweise nicht gefördert werden laufende betriebliche Kosten, der Ankauf von Personenkraftwagen mit Verbrennermotoren, der Kauf von Grundstücken, Mietkosten oder Kautionen. Personalkosten gelten nur in besonderen Fällen als förderfähig und bereits begonnene Projekte werden nur in Ausnahmefällen gefördert.

Öffentliche Fördermittel sind Finanzierungshilfen oder Haftungen für Investitionen in konkrete Unternehmensprojekte. Der erste Schritt zu Ihrer Förderung ist daher immer eine detaillierte Planung Ihres Projekts.

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Informieren Sie sich vor Beginn Ihres Projektes über die Fördermöglichkeiten Ihres geplanten Investitionsvorhabens. Das Förderservice der Wirtschaftskammer ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Ihre Förderanfragen.

Für unterschiedliche Unternehmensphasen wie Betriebsgründung, Übernahme, Wachstum, Innovation und Forschung, Unternehmenssanierung, … stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Oftmals ist eine Kombination verschiedener Instrumente möglich.

Investitionsförderungen - Barzuschüsse

Zuschussförderungen zielen vor allem auf Innovations-, Forschungs-, Wachstums- und Kooperationsprojekte, Investitionen in umweltrelevante Maßnahmen sowie die Einstellung und Qualifizierung von Mitarbeitern ab. Die Höhe des Zuschusses wird in den Förderrichtlinien festgelegt und berechnet sich aus einem Prozentsatz der Kosten.

Diese Barzuschüsse müssen i.d.R. nicht zurückgezahlt werden.

Da viele Zuschussförderungen erst nach Fertigstellung des Projektes fließen, müssen die Projektkosten zwischenfinanziert werden. Bei einigen Zuschussförderungen ist eine Akontozahlung abhängig vom Projektfortschritt möglich.

Geförderte Kredite

Fremdkapital steht mit begünstigten Konditionen (niedriger Zinssatz, Kosten der Kreditabwicklung, unbürokratische Antragstellung, …) zur Verfügung. Dieses Fremdkapital muss besichert und zurückgezahlt werden.

Geförderte Kredite werden z.B. für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Innovationsprojekte, F&E-Projekte und Internationalisierungsmaßnahmen durch Bundes- und Landesförderstellen angeboten.

In einigen Fällen ist die Kreditaufnahme auch für laufende Kosten möglich.            

Garantie / Haftung

Wenn die vom Förderwerber angebotene Besicherung für einen Bankkredit nicht ausreicht, können institutionelle Bürgen die Ausfallshaftung gegenüber der finanzierenden Bank teilweise übernehmen.

Garantien und Haftungen werden sowohl von der Republik Österreich und als auch von Landesgesellschaften angeboten.

Durch die Rückhaftung kann dem finanzierenden Institut eine erstklassige Sicherheit angeboten werden. Das Risiko der Bank bei der Kreditgewährung wird minimiert und es sind bessere Kreditkonditionen möglich. 

Garantien und Haftungen sind sowohl für Investitionsprojekte als auch für den Betriebsmittelkauf oder die Unternehmenssicherung möglich. Unterschiede gibt es bei der Laufzeit, bei der Haftungsquote und bei den zu behaftenden Kreditvolumina.

Für Investitionskredite werden Haftungen oder Garantien i.d.R. bis zu 80 % der Kreditsumme angeboten. Die Kosten für die Übernahme einer Garantie oder Haftung sind risikoabhängig.

Risikokapital / Beteiligungen

Unternehmen in der Gründungsphase, die durch Finanzierungslücken risikoreiche Innovationsprojekte sonst nicht umsetzen könnten, werden durch Beteiligungen von Bundes- oder Landesstellen unterstützt. Auch für die Finanzierung von Expansionsschritten werden Beteiligungen angeboten.

Auf diese Art wird frisches Kapital eingebracht und Risikokapital zur Verfügung gestellt. Beteiligungen können entweder offen oder still ausgestaltet werden. Co-Investments sind denkbar. Die Beteiligungskonditionen sind marktüblich.

Geförderte Beratungsleistungen

Geförderte Unternehmensberatung:

  • Spezifisches Know-How für unternehmerische Entscheidungen und Planungen erhalten Sie durch geförderte Unternehmensberatungen.
  • Beratungsthemen sind zB Businessplan, Strategie, Finanzplanung, Marketing, Umweltschutz, Innovationsmanagement, …
  • Die Kosten für die Beratung durch einen passenden Experten werden zum Teil von den Förderstellen übernommen.

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Die Auswahl für Ihr Investitionsvorhaben und allfällige Kombinationsmöglichkeiten von Förderungen können in Beratungsgesprächen mit Ihren WK-Förderexpert:innen anhand Ihres konkreten Projektplanes geklärt werden.

Grundsätzlich gilt -  zuerst die Förderung beantragen, dann investieren!

Das heißt, dass bei den meisten Förderprogrammen mit der Durchführung des Vorhabens nicht vor dem Anerkennungsstichtag (Datum des Förderantrages) begonnen werden darf.

Was darf nicht vor dem Antragsdatum liegen?

  • Datum der Lieferung
  • Datum der Leistung
  • Datum einer verbindlichen Bestellung
  • der Beginn der Bauarbeiten
  • Datum von Rechnungen und Zahlungen

Ausnahme: Einzelne Förderprogramme, vor allem im Umweltbereich, sehen einen Förderantrag nach Umsetzung des Vorhabens vor.

Für Projekte oder finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen oder begonnen wurden, gibt es somit nachträglich meistens keine Fördermöglichkeit mehr. Umso wichtiger ist also, dass Sie sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten informieren.

Bei kreditfinanzierten Projekten stellt üblicherweise die finanzierende Bank den Förderantrag.

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Goldene Regel: „Information und Antrag vor Projektbeginn!“

Wirtschaftsförderungen werden in Österreich von Bundes- und von Landes-Förderstellen vergeben. Auch von Gemeinden sind manchmal Förderungen verfügbar.

Es gilt der Grundsatz „Bund vor Land“. Fördert der Bund eine Investition, wird diese üblicherweise nicht zusätzlich vom Land gefördert. Auch Doppelförderungen sind immer wieder durch Förderrichtlinien ausgeschlossen. Das bedeutet, dass ein und dasselbe Vorhaben üblicherweise nur von einer Förderstelle gefördert wird.

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Lassen Sie sich vor Ihrem Förderprojekt beraten. Im Folgenden finden Sie den Kontakt zu Ihrer Wirtschaftskammer mit den WK-Förderexpert:innen, die gerne Ihre erste Beratungs- und Servicestelle zum Thema Förderungen sind.

Wollen Sie selbst weitere Informationen nachlesen, hier die wichtigsten Förderstellen in Österreich im Überblick:

Bundesförderstellen  

Landesförderstellen  

Alle Bundesländer bieten in Ergänzung zu den Bundesförderstellen Förderungen an. Diese werden entweder von der jeweiligen Landesregierung selbst oder von ausgegliederten Gesellschaften administriert. In der Regel ist eine eigene Antragstellung erforderlich, um eine Landesförderung zu erhalten.

Für bestimmte Vorhaben, wie etwa Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern oder Investitionen mit positiven Umweltauswirkungen, sind manchmal andere Dienststellen als die nachfolgend genannten zuständig.

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine Kontaktnahme mit der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes. Die Kontaktinformationen finden Sie hier:

Gemeinden

Es empfiehlt sich, bei einem Investitionsvorhaben auch mit dem Gemeindeamt Kontakt aufzunehmen. Manche Gemeinden gewährten Zuschüsse; es sind aber auch Förderungen in Form von befristeten Steuererleichterungen möglich, etwa bei der Kommunalsteuer.

EU-Förderungen

Förderungen aus Mitteln der EU werden in der Regel mit den nationalen Förderungen mit ausgeschüttet. Eine direkte Beantragung bei den Institutionen der EU ist nur in wenigen Fällen möglich. Weiterführende Informationen im EU-Förderguide.

Sonstige Förderstellen

Die Wirtschaftskammern Österreichs sind zuständig für die Lehrlingsförderung. Auch wird über die Wirtschaftskammern die Internationalisierungsoffensive „Go-international“ des Wirtschaftsministeriums abgewickelt.

Das Sozialministerium vergibt auch Förderungen, wenn Menschen mit Behinderung Unternehmen gründen und wenn Unternehmen Menschen mit Behinderungen beschäftigen wollen oder ihre Betriebsgebäude barrierefrei umbauen wollen.

Spezielle Förderungen

Förderungen aus Mitteln der EU werden in der Regel mit den nationalen Förderungen ausbezahlt (Ko-Finanzierung). Eine direkte Beantragung bei den Institutionen der EU ist nur in wenigen Fällen möglich.

Ob und welche Art von EU-Förderungen für Ihr Vorhaben in Frage kommen, hängt vor allem von Ihrem Vorhaben ab.

Grundsätzlich gibt es folgende Typen von EU-Förderungen:

  1. Förderungen für Investitionen und Projekte in Österreich und im EU-Ausland: hier muss Ihr Projekt in die Vorgaben der einzelnen EU-Strukturfondsprogramme passen. Die Antragstellung erfolgt jeweils bei den Förderstellen am Investitionsstandort.
  2. EU-Aktionsprogramme für meist grenzüberschreitende Projekte zur Umsetzung der EU-Ziele: hier muss sich Ihr Förderantrag im Rahmen eines kompetitiven Ausschreibungsverfahrens der EU-Kommission und ihrer Exekutivagenturen mit vorgegebenen Zielsetzungen und Teilnahmebedingungen durchsetzen.
  3. EU-Außenhilfsprogramme: hier erfolgt die Mittelvergabe im Wege kompetitiver Ausschreibungsverfahren und sind im Regelfall keine Investitionsförderungen möglich.
  4. EU-Finanzinstrumente: Kredite und Garantien werden im Regelfall über Finanzintermediäre wie Kommerz- und Förderbanken und nur bei Großprojekten direkt über die Europäische Investitionsbank vergeben.

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Im EU-Förderguide der WKO erfahren Sie ausführlich, wie Sie als österreichisches Unternehmen von EU-Mitteln profitieren können.

Förderungen für Gründer:innen, Nachfolger:innen und Jungunternehmer:innen werden von Bund, den Ländern, den Gemeinden oder den Wirtschaftskammern vergeben. Die Art und das Ausmaß der Förderung sind meist von mehreren Faktoren abhängig und müssen im Einzelfall bestimmt werden:

Handelt es sich um eine Neugründung oder eine Übernahme? An welchem Standort und in welcher Branche soll das Unternehmen gegründet werden? Wie hoch ist der Investitionsbedarf? Wie sieht ihr Businessplan aus?

Mögliche Förderungen bei Gründungen:

  • Zuschüsse zu Investitionen
  • günstigen Kredite
  • Haftungs- und Garantieübernahmen
  • Beteiligungskapital
  • Begünstigungen bei Abgaben und Gebühren
  • Beratungszuschüsse

Denken Sie daran, dass eine Förderung eine wichtige Starthilfe sein kann, aber immer nur einen Beitrag leistet, Ihre Gründung zu unterstützen, niemals aber Ihren gesamten Kapitalbedarf finanzieren kann.

Erfüllen Sie als Neugründer die Voraussetzungen nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG), erhalten Sie Steuer- und Gebührenbefreiungen.

Das Gründerservice sowie die Förderservice-Stellen der Wirtschaftskammern sind gerne Ihre ersten Ansprechpartner. Auch die jeweiligen Ämter der Landesregierungen bzw. deren ausgegliederte Förderungsgesellschaften und die Austria Wirtschaftsservice GmbH sind wichtige Anlaufstellen, bei denen Sie sich beraten lassen können.

Gesammelte Informationen für Gründer:innen.  

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob und welche Art der Förderung für Sie möglich ist.

Linkssammlung zu Förderstellen allgemein:

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), das heißt Unternehmen ohne weiteren Mitarbeitern, stehen je nachUnternehmensphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - verschiedene Förderinstrumente von Bund, Ländern, Gemeinden oder Wirtschaftskammern zur Verfügung. Dazu gehören Zuschüsse zu Investitionen, günstige Kredite, Haftungs- und Garantieübernahmen, Beteiligungskapital, Begünstigungen bei Abgaben und Gebühren oder Beratungszuschüsse.

Wollen Ein-Personen-Unternehmen wachsen und ihre:n 1. Mitarbeiter:in einstellen, beraten die Förderexpert:innen der Wirtschaftskammern über die Lohnnebenkostenförderung für die/den 1. Mitarbeiter:in

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Manche Bundesländer bieten auch spezifische Förderungen für EPU – am besten, Sie erkundigen sich bei Ihren WK-Förderberater:innen.

Die meisten Förderprogramme sind auf KMU ausgerichtet. Deshalb steht österreichischen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter:innen ein umfangreiches Förderangebot zu Verfügung - je nach Unternehmensphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme oder Übergabe, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung. Fördergeber sind Bund, Länder, Gemeinden oder die Wirtschaftskammern.

Es handelt sich um Zuschüsse zu Investitionen, günstige Kredite, Haftungs- und Garantieübernahmen, Beteiligungskapital, Begünstigungen bei Abgaben und Gebühren oder Beratungszuschüsse.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können in vielen Fällen bei der Förderungsvergabe von besseren Förderungsbedingungen profitieren. Voraussetzung ist immer, dass das Unternehmen die KMU-Kriterien der EU erfüllt.

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Bevor Sie ein Investitionsvorhaben starten, lassen Sie sich mit Ihrem konkreten Projektplan über Fördermöglichkeiten beraten. 

Für Lehrbetriebe gibt es auf Bundes-, Landes- und Wirtschaftskammerebene für diverse Themen in Zusammenhang mit der Aufnahme von Lehrlingen Unterstützungsmaßnahmen. So werden insbesondere die erstmalige Aufnahme von Lehrlingen, die Ausbildung von Lehrlingen, die Ablegung von guten Lehrabschlussprüfungen, Auslandspraktika, die Unterbringungskosten in Lehrlingshäusern bzw. Internaten, zusätzliche Besuche von Berufsschulstufen u.ä. gefördert.

Informationen dazu: Förderungen für Lehrlinge, Lehrbetriebe und Projekte  

Ja, auch die Einstellung von Mitarbeiter:innen kann in bestimmten Fällen gefördert werden.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet bei der Anstellung von MitarbeiterInnen finanzielle Unterstützung. Aktuell werden im Zuge der Eingliederungsbeihilfe Unternehmen unterstützt, die Personen einstellen, welche über einen längeren Zeitraum arbeitslos gemeldet waren.

Ein-Personen-Unternehmen (EPU) erhalten Zuschüsse für das Bruttogehalt der ersten eingestellten Arbeitskraft.

Neugründer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) für ihre Mitarbeiter steuerliche Erleichterungen erhalten.  

Weitere Informationen und individuelle Maßnahmen der Bundesländer finden Sie auch auf der Homepage des Arbeitsmarktservice

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Informieren Sie sich vor Einstellung von  Mitarbeiter:innen über Fördermöglichkeiten beim Förderservice Ihrer Wirtschaftskammer

Soll Ihr:e Mitarbeiter:in eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren, gibt es in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Förderungen zu Aus- und Weiterbildung. Ihre Wirtschaftskammerberater:innen informieren Sie zu den konkreten Förderungen in Ihrem Bundesland von Bildungszuschuss über Qualifizierungsförderungen für Beschäftigte, etc.

Unternehmensbezogene Aus- und Weiterbildungsförderungen sind für Sie in der WKO-Förderdatenbank gesammelt. 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch hier: Bildungsförderungen

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Wichtig ist, dass Sie sich immer bereits vor Beginn einer Aus- oder Weiterbildung informieren. 

Eine „De-minimis“-Beihilfe, ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU. Es handelt sich um eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen und daher nicht in Brüssel zu melden ist.

Vereinfacht ausgedrückt darf ein Unternehmen inkl. aller mit ihm verbundenen Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren De-minimis-Förderungen bis max. 300.000 Euro pro Mitgliedsstaat erhalten (De-Minimis-Verordnung (EU) 2023/2831).

Dieser Betrag umfasst alle Arten von öffentlichen Zuwendungen (z.B. Zuschüsse, geförderte Kredite, Haftungen, Nachlässe etc.), die als „De-minimis“-Beihilfen gewährt werden.

„De-minimis“-Förderungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Informationen dazu finden Sie in den Förderrichtlinien, der Förderungszusage, im Fördervertrag oder direkt bei der jeweiligen Förderstelle.

Praxis-Tipp von unseren Förderexpert:innen: Für den optimalen Überblick notieren Sie sich selbst in einer Excel-Liste, welche Förderungen Sie zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe beantragt haben und ob sowie wann Sie Förderungen erhalten haben.

Was ist ein verbundenes Unternehmen?

Zwei oder mehr Unternehmen sind miteinander verbunden, wenn sie eine der folgenden Beziehungen eingehen:

  • Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;
  • ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;
  • ein Unternehmen kann gemäß einem zwischen den Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in der Satzung eines der Unternehmen einen beherrschenden Einfluss auf das andere Unternehmen ausüben;
  • ein Unternehmen kann gemäß einer Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter in einem anderen Unternehmen ausüben.

Ein typisches Beispiel für ein verbundenes Unternehmen ist die zu 100 % im Besitz der Muttergesellschaft befindliche Tochtergesellschaft. Kommt eine solche Unternehmensbeziehung durch die Beteiligung von einer oder mehreren (gemeinsam handelnden) Personen zustande, so gelten die beteiligten Unternehmen als verbunden, wenn sie auf demselben Markt oder auf benachbarten Märkten tätig sind

Die Exportprofis der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA und der Landeskammern sind für Sie da, um mit Wissen und Kontakten Türen in internationale Märkte zu öffnen sowie Orientierung, Beratung und Ermutigung zu geben. 700 Mitarbeiter:innen an 100 Standorten in 70 Ländern sind dort aktiv, wo Sie hinwollen. Tauschen Sie sich mit unseren Marktexpert:innen über Businessregeln, Steuern, Produktzulassungen, Normen, Etikettierungen, Waren ströme, Reiserestriktionen, Dos & Don’ts aus.

Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft stellen auch finanzielle Unterstützungen bereit. Die Direktförderungen von go­international bieten Ihnen unbürokratische Kofinanzierungen für Ihren Markteintritt, Ihren digitalen Auslandsauftritt, Ihr internationales Projektgeschäft, alternative Beschaffungsmärkte und Weiterbildung an Ihren Auslandsniederlassungen.

Praxis-Tipp der WK-Förderexpert:innen: Lassen Sie sich direkt von den Berater:innen in Ihrem Bundesland ausführlich informieren: Kontaktieren Sie uns! | go-international