Klein- und Mittelbetriebe in Österreich
Definition: Was versteht man unter KMU in der Statistik?
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Eine verbindliche Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es nicht. Als Anhaltspunkt für die Zuordnung der Unternehmen nach ihrer Größe wird meist die "Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen" der EU-Kommission herangezogen.
Die Empfehlung nennt insgesamt vier Kriterien (die genauen Definitionen der Kriterien sind in der Empfehlung nachlesbar):
- Mitarbeiteranzahl
- Umsatz oder Bilanzsumme
- Eigenständigkeit
Diese Kriterien samt Schwellenwerten sind in der folgenden Tabelle überblicksmäßig zusammengefasst:
Mitarbeiter | Umsatz | Bilanzsumme | Eigenständigkeit | |
---|---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio Euro | ≤ 2 Mio Euro |
iA Kapitalanteile |
Kleinunternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio Euro | ≤ 10 Mio Euro | |
Mittlere Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio Euro | ≤ 43 Mio Euro | |
Großunternehmen | ≥ 250 | > 50 Mio Euro | > 43 Mio Euro |
WICHTIG: Im Idealfall sind alle Merkmale für die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse vorhanden, was aber in der Statistik aufgrund der fehlenden Informationen kaum der Fall ist. In der statistischen Praxis spielt daher die Anzahl der Mitarbeiter (in der jeweils vorhandenen Definition) die vorherrschende Rolle für die Abgrenzung der Unternehmen nach Größengruppen. In einigen Fällen sind auch Auswertungen nach Umsatzgrößenklassen möglich.
(*) Siehe dazu die Ausnahmen in Art 3 Abs 2-4 der Empfehlung.
AKTUELL: Im Rahmen des Green Deals folgen einige Definitionen nicht der oben angeführten KMU-Empfehlung, insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Informationen zu CSRD und den dort angewendeten Grenzen finden sich hier.