Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes im Webauftritt
Musterimpressum für Reisebüros
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Immer wieder werden Mitgliedsbetriebe geklagt, weil ihr Impressum auf der Homepage bzw. in sozialen Netzwerken nicht den Anforderungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) entspricht. Aus diesem Anlass bitten wir Sie im eigenen Interesse um Kontrolle und gegebenenfalls Korrektur Ihres Impressums.
Alle Anbieter von Diensten im Internet (dazu gehören insbesondere der Online-Vertrieb von Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, elektronische Suchmaschinen und Datenabfragemöglichkeiten, SMS-Dienste, WAP-Dienste sowie UMTS-Dienste, die über Mobiltelefon bereitgestellt und abgerufen werden können, soziale Netzwerke etc.) müssen die Informationspflichten nach dem ECG beachten.
So sind nach § 5 Abs 1 ECG, § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB) und § 63 Gewerbeordnung (GewO) folgende Impressumsangaben notwendig:
- Name des Unternehmers oder Firma und Rechtsform des Unternehmens, bei natürlichen Personen zusätzlich Familienname und mindestens ein Vorname
- Geschäftsanschrift (Firmensitz, Niederlassungsanschrift)
- Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse
- Firmenbuchnummer, -gericht (auch einer inländischen Zweigniederlassung) – wenn vorhanden
- UID-Nummer – wenn vorhanden
- soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die zuständige Aufsichtsbehörde (örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat)
- Kammerzugehörigkeit; Berufsbezeichnung; Mitgliedstaat, in dem die Berechtigung verliehen wurde; Hinweis und Verlinkung zu den gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften
- Hinweis zur Online Streitbeilegung (gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten)
Das Impressum ist sowohl auf der Website als auch in den sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, etc.) vollständig anzugeben. Eine Verlinkung in Facebook zum Impressum auf der Website ist nicht ausreichend.
Das Firmen A-Z der Wirtschaftskammern Österreich (http://firmen.wko.at/Web/ECGHint.aspx) unterstützt Sie mit dem ECG-Service bei der Erstellung eines gesetzeskonformen Impressums. Loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer ein und ergänzen Sie Ihre Daten (falls nicht bei der Hand rufen Sie bitte die Servicehotline der WKÖ an 0800 221 223). Die mit ECG versehenen Eingabefelder kennzeichnen Informationen, die für die Einhaltung der Informationspflichten nach dem ECG, dem UGB bzw. der GewO sowie der Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz notwendig sind.
Achten Sie insbesondere auf die berufsrechtlichen Vorschriften. Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften, die Sie in ihr Impressum einfügen müssen:
- Gewerbeordnung 1994, insbesondere § 94 Z 56 und § 126: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
- Reisebüro-Verordnung: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002480
- Pauschalreiseverordnung: siehe https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010321
- Pauschalreisegesetz: https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009859
Alternativ dazu können Sie auch auf die Homepage des Fachverbandes der Reisebüros verlinken: www.reisebueros.at/rechtsvorschriften.