Ein Paar im Reisebüro während eines Beratungsgespräches
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Reisebüros, Fachgruppe

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Informationspflichten für Reisebüros

Lesedauer: 1 Minute

18.11.2024

Mit 20.7.2024 ist die Fahrgastrechtsnovelle 2024 (BGBl. I Nr. 114/2024) in Kraft getreten. Luftfahrtunternehmen, Flugscheinverkäufer, Reiseunternehmen, Reiseveranstalter, Reisevermittler und Zivilflugplatzhalter mit einer Niederlassung in Österreich treffen nun zwei neue Informationsverpflichtungen.

Zum einen sind Passagiere/Kund:innen auf den Internetseiten der Unternehmen angemessen und leicht zugänglich über die Kontaktdaten der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle und, falls vorhanden, die der eigenen Beschwerdestelle zu informieren.

Kontakt der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien
Web: www.passagier.at

Zum anderen muss jetzt bei Beantwortung von Beschwerden von Passagieren/Kund:innen auf die Möglichkeit der Schlichtung bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte angemessen hingewiesen werden.

Mustertext:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

Wenn Sie mit der Entscheidung unseres Unternehmens nicht einverstanden sind, können Sie sich an die kostenlose und unabhängige Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle wenden. Nutzen Sie hierfür das Schlichtungsformular auf www.passagier.at. Sollte die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen per Post an: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Flug Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien.

Genauere Informationen finden Sie im Schreiben der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

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