Für Geburten ab 1.März 2017 bietet das Kinderbetreuungsgeldgesetz zwei Varianten zur Wahl:
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto): Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit.
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.
Unter frauen-familien-jugend.bka.gv.at/kbg-online-rechner finden Sie einen Rechner, der Sie bei der Auswahl der verschiedenen Möglichkeiten unterstützt.