Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
Gestaltung von Inseraten / Ausschreibungen mit Entgeltangaben
Gesetzliche Vorgaben
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Die Basis dazu ist der neue § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) seit 1.3.2011: "Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.“
» Angabe des Mindestentgelts im Stelleninserat
Stand: 01.08.2023