Rückenansicht einer Person mit zum Dutt gebundenen Haaren, Hand mit Kugelschreiber an Kinn gestützt, im Hintergrund verschwommen weitere Personen an Tisch sitzend
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Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung

Kollektivvertrag Filmberufe und Allgemeiner KV Film- und Musikwirtschaft

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge

Lesedauer: 2 Minuten

14.01.2025

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge.

Kollektivvertrag für Filmberufe 2025

Folgende Änderungen in Bezug auf die Mindestgagentarife gelten ab 1.1.2025:

Der Fachverband Film/Musik und die Younion haben sich auf folgendes Ergebnis geeinigt:

  • Als Geltungsbeginn wird der 1.1.2025 vereinbart
  • Erhöhung der Mindestgagentarife der Wochengage auf Basis der 40-stündigen Normalarbeitszeit bis zu einer Höhe von EUR 770,00 um einen Sockelbetrag von EUR 30,00
  • Zusammenführung der beiden bisherigen Filmberufe Filmaushilfskraft (5) und Filmaushilfskraft (6) zu einem Filmberuf (höhere Gage) und Erhöhung um +3,80 %
  • Erhöhung der Mindestgagentarife für alle anderen Filmberufe um +3,80 %
  • Definition der Zuschlagsberechnung im KV: Grundlage für die Berechnung von Zuschlägen ist der Stundenlohn des Mindestgagentarifs der 40-Stunden-Woche (siehe Änderungen in den §§ 8 bis 11).
  • Diäten: Es gelten die ab 1. Jänner 2025 jeweils geltenden amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tag- und Nächtigungsgelder
  • Kilometergeld: Es gilt das ab 1. Jänner 2025 geltende amtliche Kilometergeld

Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft 2025

  • Inkrafttreten: 1.1.2025
  • Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen I, II und III und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen I, II, III, M I, M II o.F und M II m.F. um +4,50 %
  • Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen IV, V, VI und VII und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen IV, V, VI und M III um +4,30 %
  • Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um +4,50 %
  • Die IST-Löhne und IST-Gehälter werden um +3,00 % erhöht
  • Die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale werden um +4,5 % erhöht
  • Diäten: Es gelten die ab 1. Jänner 2025 jeweils geltenden amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tag- und Nächtigungsgelder
  • Kilometergeld: Es gilt das ab 1. Jänner 2025 geltende amtliche Kilometergeld

KV-Erhöhungen für den Allgemeinen Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) 2016 - 2025

JahrKV- ErhöhungIST-ErhöhungAnmerkung
2025zw. 4,3 und 4,5 %3 %Die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale werden um 4,5 % erhöht
20249,8 %––Im selben Ausmaß werden auch die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale erhöht. IST-Löhne und IST-Gehälter waren nicht Verhandlungsgegenstand. In Bezug auf IST-Erhöhungen ist auf die betriebliche Ebene zu verweisen.
20236,50 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
20222,05 %1,80 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
20211,45 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20202,50 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20192,80 %2,30 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
20182,60 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20171,25 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20161,45 %1,25 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
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