Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung
Kollektivvertrag Filmberufe und Allgemeiner KV Film- und Musikwirtschaft
Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge
Lesedauer: 2 Minuten
14.01.2025
Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge.
Kollektivvertrag für Filmberufe 2025
Folgende Änderungen in Bezug auf die Mindestgagentarife gelten ab 1.1.2025:
Der Fachverband Film/Musik und die Younion haben sich auf folgendes Ergebnis geeinigt:
- Als Geltungsbeginn wird der 1.1.2025 vereinbart
- Erhöhung der Mindestgagentarife der Wochengage auf Basis der 40-stündigen Normalarbeitszeit bis zu einer Höhe von EUR 770,00 um einen Sockelbetrag von EUR 30,00
- Zusammenführung der beiden bisherigen Filmberufe Filmaushilfskraft (5) und Filmaushilfskraft (6) zu einem Filmberuf (höhere Gage) und Erhöhung um +3,80 %
- Erhöhung der Mindestgagentarife für alle anderen Filmberufe um +3,80 %
- Definition der Zuschlagsberechnung im KV: Grundlage für die Berechnung von Zuschlägen ist der Stundenlohn des Mindestgagentarifs der 40-Stunden-Woche (siehe Änderungen in den §§ 8 bis 11).
- Diäten: Es gelten die ab 1. Jänner 2025 jeweils geltenden amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tag- und Nächtigungsgelder
- Kilometergeld: Es gilt das ab 1. Jänner 2025 geltende amtliche Kilometergeld
- Kollektivvertrag gültig ab 1.1.2025
- Anhang zum Kollektivvertrag Filmberufe: Diversität, Repräsentation und Gleichstellung von Geschlechtern
- Mindestgagentarif gültig 1.1.2025 bis 31.12.2025
- Excel-Berechnungs-Tool:
- Kalkulation Wirtschaftsfilm 2025
- Erläuterung zu den Gagenpositionen im Kollektivvertrag für Filmberufe
Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft 2025
- Inkrafttreten: 1.1.2025
- Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen I, II und III und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen I, II, III, M I, M II o.F und M II m.F. um +4,50 %
- Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen IV, V, VI und VII und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen IV, V, VI und M III um +4,30 %
- Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um +4,50 %
- Die IST-Löhne und IST-Gehälter werden um +3,00 % erhöht
- Die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale werden um +4,5 % erhöht
- Diäten: Es gelten die ab 1. Jänner 2025 jeweils geltenden amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tag- und Nächtigungsgelder
- Kilometergeld: Es gilt das ab 1. Jänner 2025 geltende amtliche Kilometergeld
- Gehaltstabellen gültig ab 1.1.2025
- Lohntabelle, Lehrlingseinkommen und Zulagen gültig ab 1.1.2025
- Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft
- Gehaltstabellen gültig ab 1.1.2024
- Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024
- Lohntabelle, Lehrlingseinkommen und Zulagen gültig ab 1.1.2024
KV-Erhöhungen für den Allgemeinen Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) 2016 - 2025
Jahr | KV- Erhöhung | IST-Erhöhung | Anmerkung |
---|---|---|---|
2025 | zw. 4,3 und 4,5 % | 3 % | Die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale werden um 4,5 % erhöht |
2024 | 9,8 % | –– | Im selben Ausmaß werden auch die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale erhöht. IST-Löhne und IST-Gehälter waren nicht Verhandlungsgegenstand. In Bezug auf IST-Erhöhungen ist auf die betriebliche Ebene zu verweisen. |
2023 | 6,50 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). |
2022 | 2,05 % | 1,80 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
2021 | 1,45 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2020 | 2,50 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2019 | 2,80 % | 2,30 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
2018 | 2,60 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2017 | 1,25 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2016 | 1,45 % | 1,25 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |