Lohnordnung Film- und Musikwirtschaft (Nichtfilmschaffende), Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2025

Gültigkeit:
ab 1.1.2025
Gilt für:
Österreichweit

Lohntabelle gemäß Anhang zum Allgemeinen Kollektivvertrag (Nichtfilmschaffende) gültig ab 1.1.2025

b) Lohntabelle

Lohngruppe I monatlich in Euro stündlich in Euro 
Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung.
Weiters jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren ab dem 4. Monat Betriebszugehörigkeit. Bis zum 3. Monat erhalten diese jugendlichen Mitarbeiter 75 % dieser Lohngruppe I
2.095,31 12,11
Lohngruppe II monatlich in Euro stündlich in Euro 
Arbeitnehmer mit bestimmter Verantwortung:
Arbeitnehmer, die entsprechende Arbeitserfahrung und Verantwortung haben
2.114,38 12,22
Lohngruppe III monatlich in Euro stündlich in Euro 
Arbeitnehmer mit Zweckausbildung:
Arbeitnehmer, mit einer Zweckausbildung und entsprechender Arbeitserfahrung und Verantwortung.
2.207,19 12,76
Lohngruppe IV monatlich in Euro stündlich in Euro 
Qualifizierte Arbeitnehmer mit Zweckausbildung:
Arbeitnehmer mit einer längeren Zweckausbildung, großen Arbeitserfahrungen und dementsprechende  Verantwortung
2.385,60 13,80
Lohngruppe V monatlich in Euro stündlich in Euro 
Facharbeiter:
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung mit großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit im Regelfall selbständig aus.
2.635,79 15,24
Lohngruppe VI monatlich in Euro stündlich in Euro
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlußprüfung) mit sehr großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit selbständig aus.
Bei entsprechender Weiterbildung und Jobmöglichkeit im Betrieb können auch Arbeitnehmer der Lohngruppe V nach 6 Jahren in die Lohngruppe VI umgestuft werden

2.929,52 16,93
Lohngruppe VII monatlich in Euro stündlich in Euro 
Besonders qualifizierte Facharbeiter:
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) mit hervorragenden  Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung in Vorarbeitertätigkeit. Bei entsprechender Weiterbildung und Jobmöglichkeit im Betrieb können auch Arbeitnehmer der Lohngruppe VI nach 6 Jahren in die Lohngruppe VII umgestuft werden
3.047,87 17,62

c) Lehrlingsentschädigungen

Lehrjahrmonatlich in Euro
1. Lehrjahr 858,60
2. Lehrjahr 1 077,14
3. Lehrjahr 1 414,50
4. Lehrjahr 1 972,16

d) SEG-Zulagen

Zulagenart Euro
Schmutzzulage 0,74
Erschwerniszulage 0,74
Gefahrenzulage 1,11