Certified Austrian Film Producer (CAFP): Zertifizierung österreichischer Filmproduzent:innen
Gütesiegel für Werbe- und Wirtschaftsfilmproduzent:innen
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Durch das Qualitätszertifikats CAFP „Certified Austrian Filmproducer“ erhalten einerseits besonders qualifizierte Filmproduzent:innen im Bereich des Werbe- und Wirtschaftsfilms (Imagefilm, Lehr- und Schulungsfilm, Corporate Video etc.) ein Marketinginstrument, andererseits dient es potentiellen Auftraggebern als Hilfestellung bei der Auswahl von Produzent:innen.
1.Voraussetzungen für eine Zertifizierung nach den Richtlinien der CAFP (Certified Austrian Film Producer)
- Berufspraxis: 5 Jahre einschlägige Berufspraxis (als Produzent:in oder Produktionsleiter:in) und
- das Vorliegen einer einschlägigen Gewerbeberechtigung „Filmproduktion“ und
- der Nachweis der fachspezifischen betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Kenntnisse durch folgende Ausbildungsnachweise
- Vor der Gewerberechtsnovelle 1994:
- Ablegung der Befähigungsprüfung
- Nach der Gewerberechtsnovelle 1994:
- Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre* oder
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften* oder
- Abgeschlossenes Studium der Film- und Mediengestaltung an einer Film- oder Kunstuniversität* (*mit Master-Abschluss oder gleichwertigem Abschluss) oder
- Vor der Gewerberechtsnovelle 1994:
- Kenntnis und Einhaltung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Urheber- und Vertragsrechts, der Tarifverträge und der technischen Normen.
- Transparente Preisgestaltung durch Anwendung der Kalkulationsgrundlagen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft; und
- Anerkennung folgender Standesregeln:
- Die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen (werden derzeit überarbeitet) des Fachverbandes der Film- u. Musikwirtschaft für die Herstellung von Werbefilmen
- Universal Principles of Engagement (PDF) - Universelle Grundsätze für die Beauftragung von Werbeproduktionsfirmen
2. Ablauf des Zertifizierungsverfahrens
- Antragstellung gemäß folgendem Formular
- Optional: Fachgespräch oder Einholung ergänzender Unterlagen
- Einverständniserklärung zu Pkt. I / Zi.5 und 6
- Ausstellung der Zertifizierungsurkunde mit der Erlaubnis, das Zertifikat im Geschäftsverkehr zu verwenden
- Aufnahme in das Verzeichnis der zertifizierten Filmproduzent:innen
3. Zum Fachgespräch
Die Nachweise zu den Pkt.1 - 4 sind gegebenenfalls durch Vorlage eigener, bereits produzierter Filme, Credits/Referenzen, Nachweis praxisrelevanter postgradualer Ausbildungen und/oder durch ein Fachgespräch zu erbringen, in dem die besondere Eignung des Zertifizierungswerbers aufgrund der oben angeführten Unterlagen oder aus anderen Gründen (langjährige Berufspraxis, Referenzen, allfällige filmrelevante Auszeichnungen und Preise etc. erhoben wird.
Ausnahmen von den Bestimmungen (Punkt I Zi.1,3,4) sind bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Tatsachen möglich; ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zertifizierung besteht jedoch nicht.
Das Fachgespräch wird vom Fachverband - ersatzweise von der jeweiligen Landesfachvertretung - durchgeführt; es ist fakultativ und entfällt bei Vorliegen der Befähigung gemäß Pkt. 3 bzw. bei ausreichendem Nachweis der Befähigung anhand der o.g. Unterlagen.
Stand: 14.03.2024