Strommasten vor blauem Abendhimmel
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1

Voranmeldung für die Verlängerung des EKZ 1 (4. Quartal 2022)läuft von 29.03. bis 14.04.2023

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12.04.2023

Der Energiekostenzuschuss 1, der ursprünglich mit September 2022 geendet hätte, wurde bis Ende des Jahres 2022 verlängert.  Ab heute können sich Unternehmen für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 für eine Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses 1 voranmelden. Die Voranmeldung läuft von 29.03. bis 14.04.2023 und ist Voraussetzung für die spätere Beantragung des Energiekostenzuschusses.

Es gelten grundsätzlich ähnliche Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss 1 im 4. Quartal wie für den bisherigen Energiekostenzuschuss 1. Betroffene energieintensive Unternehmen werden mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für förderungsfähige Energiearten unterstützt. Die Förderung ist auf Basis der Höhe der durch die gestiegenen Energiepreise verursachten Mehrkosten in einem Stufenprogramm geregelt. Neu beim Energiekostenzuschuss 1 im 4. Quartal 2022 ist, dass die Bandbreite der förderungsfähigen Energiearten ausgeweitet und die Förderuntergrenze von 2.000 Euro auf 750 Euro abgesenkt wurde.

Bei den Energieformen werden neuerlich neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert. 

Zur Voranmeldung

Weitere Informationen finden Sie hier: Website ASW