Möglichkeiten zur Absenkung des FLAF-Beitrages ab dem Jahr 2023
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sinkt
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Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sinkt ab 2025 von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent. Die Absenkung des FLAF-Beitrages auf 3,7 Prozent kann bereits für 2023 und 2024 in Anspruch genommen werden, wenn diese Absenkung in einer lohngestaltenden Vorschrift geregelt ist ODER wenn die Absenkung innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer festgelegt wird.
Das BMAW hat dazu nunmehr in FAQs klargestellt, dass
- diese Festlegung formlos und
- für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer erfolgen kann, für die eine Beitragspflicht besteht.
Für die Jahre 2023 und 2024 ist die Senkung daher im Wege einer innerbetrieblichen Festlegung möglich, indem im Unternehmen ein Aktenvermerk erstellt und abgelegt wird.
Nützen Sie diese Möglichkeit zur Senkung der Lohnnebenkosten. Erstellen Sie dazu noch im Jahr 2022 einen solchen Aktenvermerk auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens mit Stempel, Datum sowie Unterschrift und legen Sie den Aktenvermerk intern ab.
Stand: 14.12.2022