Gastronomie, Fachverband

Position des Fachverbandes Gastronomie zu Alkohol

Stand: 8. März 2013

Lesedauer: 4 Minuten

22.09.2023

Immer wieder werden auf nationaler wie auf europäischer Ebene diverse Maßnahmen diskutiert, um den Alkoholkonsum zu senken und Alkoholmissbrauch zu bekämpfen.

Dazu gehören:

  • Höhere Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke
  • Verkürzung der Öffnungszeiten
  • Geringere Dichte an Verkaufs- und Verabreichungsstellen
  • Höheres Mindestalter hinsichtlich Alkoholkonsum
  • Weitere Herabsetzung der Promillegrenze im Straßenverkehr

Unser Standpunkt:

Diese Maßnahmen erscheinen bei oberflächlicher Betrachtung als durchaus geeignet und vernünftig, um den Alkoholmissbrauch zu bekämpfen. Sieht man sich die Maßnahmen und ihre Auswirkungen im Detail an, entpuppen sie sich zumeist als plakativ und populistisch. Sie gehen am eigentlichen Ziel einer nachhaltigen Verringerung des Missbrauchs von Alkohol vorbei.

Wer Problemverhalten wie das sogenannte "Koma-Trinken" oder Verstöße gegen den Jugendschutz und die StVO bekämpfen will, der muss seine Maßnahmen vor allem auf den problematischen Konsum, d.h. den Missbrauch von Alkohol, konzentrieren und hier effektiv gegensteuern.

Tatsache ist, dass der durchschnittliche Alkoholkonsum (bei Erwachsenen sowie auch bei Jugendlichen) in Österreich in den letzten Jahren rückläufig war, insbesondere bei den so genannten "harten" alkoholischen Getränken. Es zeigt sich aber auch, dass es keinen signifikanten Rückgang beim Alkoholmissbrauch Einzelner gegeben hat.

Die Reduktion des durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauchs ist jedenfalls kein Maßstab für eine erfolgreiche Alkoholprävention. Eine wirksame und sinnvolle Alkoholpolitik kann nicht darauf ausgerichtet sein, den Alkoholkonsum insgesamt zu beschränken, sondern muss gezielt auf einzelne Auswüchse (z.B. Koma-Trinken) fokussiert werden.

Keine höheren Verbrauchsteuern:

Die Annahme, dass höhere Steuern und damit höhere Verkaufspreise den Alkoholkonsum senken, bedeutet im Umkehrschluss, dass niedrige Steuern und Verbrauchspreise den Alkoholkonsum ansteigen lassen. Gerade das ist nicht der Fall. Obwohl die Alkoholpreise seit Jahren kontinuierlich gesunken sind und das verfügbare Einkommen deutlich zugenommen hat, war der durchschnittliche Alkoholkonsum der Österreicher rückläufig.

Moderate Steuererhöhungen haben keinen nennenswerten Einfluss auf den Pro-Kopf-Verbrauch und sind als Maßnahme gegen Alkoholmissbrauch überhaupt ungeeignet. Überzogene Steuerhöhungen würden vor allem dazu führen, dass verstärkt im benachbarten Ausland eingekauft wird. Die erhofften gesundheitspolitischen wie auch fiskalpolitischen Ziele würden damit nicht erreicht.

Keine Verkürzung der Öffnungszeiten![1]

Früher gab es in Österreich noch sehr streng regulierte Ladenöffnungszeiten und Sperrzeiten für Gastronomie- und Handelsbetriebe. Hinter diesen Regelungen standen vor allem soziale und wirtschaftliche Interessen (Arbeitnehmerschutz, die Einhaltung der Sonntagsruhe oder der Schutz kleiner Familienbetriebe vor der Konkurrenz durch Großbetriebe).

Tatsache ist, dass der Pro-Kopf-Alkoholkonsum in Österreich trotz der laufenden Liberalisierung der Öffnungszeiten über die letzten Jahrzehnte rückläufig war.

Eine Verkürzung der Öffnungszeiten führt daher allenfalls zu einer geringen Reduktion des Pro-Kopf-Konsums, beim Alkoholmissbrauch ist hingegen bloß mit einer zeitlichen Verlagerung zu rechnen.

[1] Quelle: Alkoholpolitik in Österreich – Status Quo und Perspektiven http://ernaehrungsdenkwerkstatt.de/fileadmin/user_upload/EDWText/TextElemente/Lebensmittel/Alkoholkonsum_Entwicklung_OEsterreich.pdf

Keine Beschränkung bei der Zahl der Verkaufs-und Verabreichungsstellen![2]

Die Beschränkung der Zahl an Verkaufs- und Verabreichungsstellen führt im Wesentlichen zu einer Verlagerung des Alkoholkonsums in den privaten Bereich, der jeglicher behördlicher Kontrolle entzogen ist. Alkoholmissbrauch ist damit in der Öffentlichkeit zwar weniger wahrnehmbar, ohne das Problem in irgendeiner Weise an der Wurzel zu bekämpfen. Durch den Mangel jeglicher Kontrollmöglichkeit im privaten Bereich wird dieses Problem tendenziell sogar noch verschärft.

[2] Quelle: Alkoholpolitik in Österreich – Status Quo und Perspektiven http://ernaehrungsdenkwerkstatt.de/fileadmin/user_upload/EDWText/TextElemente/Lebensmittel/Alkoholkonsum_Entwicklung_OEsterreich.pdf 

Höheres Mindestalter hinsichtlich Alkoholkonsums:

Überzogene "Schutzbestimmungen" führen nicht zu einer Einschränkung des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen - eher im Gegenteil. Es ist auch nicht so, dass es in jenen Bundesländern, die liberalere Jugendschutzbestimmungen haben mehr Fälle von Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen gibt als in den übrigen. Die krassen Fälle von Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen kommen weniger im Bereich zwischen 16 und 18 Jahren vor, sondern zumeist bei deutlich jüngeren Jugendlichen. Derartige Alkoholexzesse kommen grundsätzlich nicht in der Gastronomie, sondern fast ausschließlich im privaten Bereich und gelegentlich bei paragastronomischen Veranstaltungen vor.

Oberste Priorität muss sein, dem gefährlichen Rauschtrinken unter Jugendlichen Einhalt zu bieten. Eine Verbesserung ist hier nur dann zu erzielen, wenn sich alle gesellschaftlichen Gruppen diesem Thema stellen. Eltern, Lehrer, aber auch Berufsausbilder müssen sich hier ihrer Vorbildfunktion noch stärker bewusst werden, um Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Genussmittel Alkohol zu vermitteln.

Beibehaltung Promillegrenze im Kfz-Verkehr!

Bei den alkoholbedingten Verkehrsunfällen sind nicht die niedrigen, sondern die auffällig hohen Blutalkoholwerte das Problem. 

Diese Unbelehrbaren werden strengere Promillegrenzen genauso ignorieren, wie die bereits bestehenden. Diesem Problem muss mit anderen Mitteln als einer generellen Absenkung der Promillegrenze begegnet werden!

Eine weitere Absenkung der Promillegrenze trägt daher nicht entscheidend zur Verkehrssicherheit bei. Sie trifft in erster Linie die große Mehrheit der verantwortlichen Konsumenten, die nach dem moderaten Konsum von einem Glas Bier oder Wein auf das Auto als Verkehrsmittel angewiesen sind.

Weit sinnvoller als eine Verschärfung der Promillegrenze wäre eine weitere Aufklärung in Fahrschulen sowie die Verbesserung der Erreichbarkeit von Örtlichkeiten am Land (Disco-Bus, Gemeinschaftstaxi etc.).

Die Gastronomie nimmt ihre Verantwortung wahr!

Der Fachverband Gastronomie bzw. die Fachgruppen engagieren sich in Kooperation mit den beteiligten Wirtschaftskreisen, den zuständigen Behörden und Jugendorganisationen bei diversen Aktionen.

Der Fachverband Gastronomie bekennt sich aktiv zum Jugendschutz und verantwortungsvollem Genuss von Alkohol. Wir setzen uns aktiv für eine Alkoholpolitik mit Augenmaß ein und sprechen uns klar dagegen aus, den maßvollen und verantwortlichen Alkoholkonsum mündiger Bürger oder den verantwortlichen Alkoholausschank in gastgewerblichen Betriebe über Gebühr zu beschränken oder durch bürokratische Hürden (z.B. Alkoholkontrollen bei Jugendlichen) zu erschweren.

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