Gastronomie, Fachverband

Förderungen für das Gastgewerbe

Wirtschaftsförderungen

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Antragsphase für die Energiekostenpauschale 2 hat begonnen

Die Energiekostenpauschale 2 hilft Kleinst- und Kleinunternehmen, die Belastungen durch Mehraufwendungen für den Energieverbrauch zu reduzieren. Die Pauschalförderung wird für jedes Unternehmen automatisiert berechnet und beträgt zwischen EUR 167,5 und EUR 2.685.

Die Anträge können von 20. Juni bis 8. August 2024 auf www.energiekostenpauschale.at gestellt werden.

Wer kann die Energiekostenpauschale beantragen?

Förderungsfähige Unternehmen sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung bestehende Unternehmen, deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2023 mindestens EUR 10.000 beträgt und EUR 400.000 nicht übersteigt, mit Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

  • gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, oder
  • konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs betreiben, oder
  • mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG gemeinnützige Rechtsträger betreiben.

Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie-, Finanz-, Immobilien- und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.

Alle Details sind unter www.energiekostenpauschale.at abrufbar.

Stand: 20.06.2024