Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 24/2023

Ausgabe 7. Juli 2023

Lesedauer: 15 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Rechtsstaatlichkeit: Jahresbericht mit viel Lob aber auch Kritik

Statue der Justitia mit Waage und verbundenen Augen
© unsplash, Tingey Injury Law Firm

Die Europäische Kommission hat diese Woche ihren vierten Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Dieser analysiert den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten. Obwohl immer noch Bedenken bezüglich der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten bestehen, haben sich positive Veränderungen und Reformen ergeben. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 65 Prozent der Empfehlungen teilweise oder vollständig umgesetzt, was auf die Bemühungen vieler Mitgliedstaaten hindeutet, den Empfehlungen nachzukommen. Trotzdem bleiben systemische Bedenken in einigen Bereichen bestehen, in welchen noch Verbesserungen notwendig sind. Der Bericht behandelt vier Hauptthemen: nationale Justizsysteme, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.

Im Bereich der Justizreformen wurden in vielen Mitgliedstaaten, darunter auch Luxemburg, Portugal und Österreich, wirksame Fortschritte erzielt. In einigen Ländern bestehen allerdings weiterhin Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, wie beispielsweise bei der Erneuerung des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt in Spanien oder der Besetzung des Obersten Gerichtsrats in Bulgarien. Die Empfehlungen für das kommende Jahr konzentrieren sich auf Garantien bei der Ernennung von Richtern, die Autonomie der Staatsanwaltschaft und die Bereitstellung angemessener Ressourcen für die Justiz. Korruption bleibt ein ernsthaftes Problem in der EU. Die Empfehlungen für das nächste Jahr zielen darauf ab, präventive Maßnahmen zu stärken und eine effektive Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen sicherzustellen. Auch die Wahrnehmung der justiziellen Unabhängigkeit in der Bevölkerung wurde untersucht: In Finnland, Dänemark, Österreich, Deutschland und Luxemburg ist die wahrgenommene Unabhängigkeit nach wie vor besonders hoch (über 75 %), während sie in Polen und Kroatien sehr niedrig ist (unter 30 %).

Im Bereich der Medienfreiheit haben einige Mitgliedstaaten wie Tschechien, Litauen oder Irland Schritte unternommen, um die Sicherheit und Arbeitsbedingungen von Journalisten zu verbessern und die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden zu stärken. Dennoch bestehen nach wie vor Bedenken bezüglich der Vergabe staatlicher Werbeaufträge und des Zugangs zu öffentlichen Dokumenten. In Ungarn beispielsweise wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die Vergabe von staatlicher Werbung an Medien zu regulieren und dadurch für mehr Fairness zu sorgen. Die Empfehlungen zielen darauf ab, transparente Vergabeverfahren zu gewährleisten und die Sicherheit von Journalisten zu verbessern. Was die institutionelle Gewaltenteilung betrifft, haben viele Mitgliedstaaten ihre Gesetzgebungsverfahren verbessert und die Beteiligung von Interessengruppen gefördert, jedoch werden auch viele noch offene Punkte angeführt. So haben schwerwiegende Bedenken im Zusammenhang mit dem staatlichen Verfassungsgericht die Kommission veranlasst, Polen vor dem Gerichtshof zu verklagen. Der Bericht enthält auch Informationen zur Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und untersucht die Reaktionen der Mitgliedstaaten auf solche Urteile.

Aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich muss das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit sowohl im Erweiterungsprozess als auch im Binnenmarkt eine stärkere Rolle spielen. Insbesondere muss zusätzlich zu den bisherigen Säulen wie zum Beispiel Unabhängigkeit der Justiz und Medienpluralismus auch die wirtschaftliche Dimension der Rechtsstaatlichkeit stärker beachtet werden. Vertrauen in den Rechtsstaat ist und bleibt eine Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Binnenmarkt


Beschäftigungsbericht 2023: Arbeitskräftemangel ist und bleibt virulent

Ein Mann mit Helm und Bauplänen geht auf ein Haus zu
© pixabay jermoluk

Der aktuelle Jahresbericht der Europäischen Kommission zur Beschäftigung und zur sozialen Lage in Europa (ESDE) zeigt, dass die Arbeitsmärkte in der EU im Jahr 2022 trotz der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts widerstandsfähig waren. Die EU-Wirtschaft wuchs um 3,5 Prozent, die Beschäftigungsquote erreichte ein Rekordhoch von 74,6 Prozent und die Arbeitslosenquote war auf einem historischen Tiefstand von 6,2 Prozent. Allerdings bestehen weiterhin Herausforderungen, wie die geringe Vertretung bestimmter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, die Jugendarbeitslosigkeit und der Fachkräftemangel.

Der Bericht zeigt, dass in verschiedenen Branchen und Berufen ein Arbeitskräftemangel besteht und sich voraussichtlich weiter verschärfen wird. Dies betrifft sowohl hoch qualifizierte als auch gering qualifizierte Arbeitskräfte. Der Mangel ist auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Ersatz von ausscheidenden Arbeitskräften zurückzuführen. Branchen wie Bau, Gesundheitswesen und MINT sind besonders betroffen. Der Bericht betont auch strukturelle Faktoren, die zu Engpässen in bestimmten Berufen beitragen, sowie den Einfluss des grünen Wandels auf den Arbeitskräftemangel.

Maßnahmen zur Behebung des Fach- und Arbeitskräftemangels umfassen Investitionen in Bildungs- und Qualifizierungsprogramme, die Förderung der Erwerbsbeteiligung benachteiligter Gruppen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der ESDE-Bericht betont zudem die Bedeutung einer gezielten Politikgestaltung, um den Arbeitskräftemangel anzugehen und Qualifikationslücken zu schließen. Investitionen in Bildung und Qualifizierung, die Förderung der Erwerbsbeteiligung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind Schlüsselfaktoren bei der Bewältigung dieser Herausforderungen. Für die Wirtschaftskammer Österreich als größten nicht-staatlichen Bildungsträger des Landes ist die Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels von größter Bedeutung. Die WKÖ verantwortet zahlreiche Initiativen in diesem Bereich, allen voran die Bildungsoffensive.

Ansprechpartner: Thomas Wimmesberger


Innovation / Digitalisierung


Signale für Einigung über UK-Teilnahme bei EU-Forschungsprogramm

Buttons mit den Flaggen der EU und des VK
© Europäisches Parlament

Nach langen und zähen Verhandlungen scheint es Licht am Ende des Tunnels bei der Frage der Assoziierung des Vereinten Königreichs zum EU-Forschungsprogramm Horizon Europe zu geben. Medienberichten zufolge sind die Verhandlungen fast abgeschlossen, die Einigung soll bei einem Treffen des britischen Premierministers Rishi Sunak und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nächste Woche besiegelt werden. Sofern es tatsächlich zu einer Einigung kommt, könnte die Assoziierung bereits Anfang 2024 Realität werden.

Knackpunkt in den seit dem Brexit im Jänner 2020 andauernden Verhandlungen ist neben den generellen Verstimmungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich die Frage des finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zum Horizon Europe Budget. Dieses ist von EU-Seite für die Jahre 2021-2027 mit 95,5 Mrd. Euro dotiert und wächst mit jeder Assoziierung weiter an.

Von einer Assoziierung versprechen sich beide Seiten große Erleichterungen bei der Zusammenarbeit in wichtigen Forschungsprojekten, gerade da die britische Forschungslandschaft eng mit jener der EU-27 verwoben ist. Neben Horizon Europe soll das Vereinigte Königreich auch am Erdbeobachtungsprogramm Copernicus teilnehmen.

Ansprechpartner: Thomas Wimmesberger


Nachhaltigkeit


Kommission mit Vorstoß zur nachhaltigen Ressourcennutzung

Die Europäische Kommission hat diese Woche ein umfassendes Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen präsentiert, um die Resilienz der Lebensmittelsysteme und der Landwirtschaft in der EU zu stärken. Ein zentraler Bestandteil ist eine Richtlinie zur Bodenüberwachung, um bis 2050 gesunde Böden sicherzustellen. Es werden Daten zur Bodengesundheit erhoben und Landwirten zur Verfügung gestellt. Innovation und Nachhaltigkeit werden gefördert, indem neue genomische Verfahren zur Entwicklung klimaresistenter Kulturen und zur Reduzierung von Pestiziden genutzt werden. Zudem sollen Maßnahmen zur Reduktion von Lebensmittel- und Textilabfällen beitragen.

Die neuen EU-Vorschriften zur Bodenaufwertung beinhalten eine Definition von Bodengesundheit und einen umfassenden Überwachungsrahmen. Mitgliedstaaten legen Verfahren für Bodenbewirtschaftung fest und führen Regenerierungsmaßnahmen für geschädigte Böden durch. Inakzeptable Risiken für Gesundheit und Umwelt durch Bodenverunreinigungen sollen abgemildert werden. Insgesamt soll das Gesetz auch dazu beitragen unser Wissen über Böden verbessern, da die Bodengesundheit überall in Europa überwacht wird, wodurch aktuelle und solide neue Daten entstehen bzw. zusammengeführt werden. Außerdem legt die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zu neuen genomischen Verfahren vor.

Laut Kommission sollen neue Technologien dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen und die Ernten vor den Auswirkungen des Klimawandels, dem Verlust der biologischen Vielfalt und der Umweltzerstörung zu schützen. Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie schlägt die Kommission zudem vor, dass die Mitgliedstaaten Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Bereich Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent und in den Bereichen Einzelhandel und Verbrauch um insgesamt 30 Prozent reduzieren. Die im Paket enthaltenen Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Grünes Licht für modernisiertes Abkommen mit Chile

Die chilenische Flagge
© unsplash Lucas Beck
Die EU hat einen wichtigen Schritt zur Ratifizierung des modernisierten Abkommens mit Chile unternommen. Die Kommission hat einen fortgeschrittenen Rahmenvertrag (AFA) und ein Interims-Handelsabkommen (iTA) dem Rat zur Genehmigung der Unterzeichnung vorgelegt. Sobald die Mitgliedstaaten grünes Licht geben, wird die EU das Interims-Handelsabkommen mit Chile unterzeichnen. Das modernisierte Abkommen ist von geopolitischer Bedeutung und stärkt die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika. 

Es fördert den politischen Dialog, die Zusammenarbeit und die Handels- und Investitionsmöglichkeiten. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Chile ermöglicht eine Diversifizierung und Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit beider Parteien und eröffnet neue Export- und Investitionsmöglichkeiten. Besonderes Augenmerk wird auf gemeinsame Werte wie Menschenrechte, nachhaltigen Handel, Geschlechtergleichstellung und den Kampf gegen den Klimawandel gelegt.

Das modernisierte Abkommen bietet europäischen Unternehmen im fünftgrößten lateinamerikanischen Land neue Chancen im Handel und bei Investitionen. Es ermöglicht einen nahezu zollfreien Zugang zu chilenischen Märkten, verbesserten Zugang zu Rohstoffen wie Lithium und Kupfer für die grüne Transformation sowie eine erleichterte Bereitstellung von Dienstleistungen in verschiedenen Sektoren.

Das modernisierte Abkommen stärkt das Engagement für Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Innovation. Es legt großen Wert auf demokratische Prinzipien, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und internationale Zusammenarbeit in Bereichen wie Frieden und Sicherheit. Darüber hinaus fördert es wissenschaftlichen Fortschritt, Forschung und Innovation. Es bekräftigt das Bekenntnis beider Parteien zu den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation und dem Pariser Abkommen. Es setzt sich für Geschlechtergerechtigkeit, nachhaltige Ernährungssysteme und verantwortungsvolle Nutzung mineralischer Ressourcen ein. Das modernisierte Abkommen schafft auch einen Rahmen für den Handel und Investitionen in Wasserstoff und erneuerbare Energien. Es erleichtert den grenzüberschreitenden Handel mit Wasserstoff und fördert den nichtdiskriminierenden Zugang zu chilenischen Märkten sowie die Zusammenarbeit bei verantwortungsvollem Bergbau und der Nachhaltigkeit von Rohstoffwertschöpfungsketten.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat sich stets für die Modernisierung dieses Abkommens eingesetzt und erwartet neue Impulse und Chancen für die heimische und europäische exportorientierte Wirtschaft.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Strategische Vorausschau rückt Mensch und Natur in den Mittelpunkt

Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau
© Europäische Kommission Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau

Die Europäische Kommission hat diese Woche ihre Strategische Vorausschau 2023 veröffentlicht. Darin wird untersucht, wie die Nachhaltigkeit und das Wohlergehen der Menschen zur Kernpriorität der EU werden können. Es werden zehn konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um den Übergang zur Nachhaltigkeit zu unterstützen und die strategische Autonomie der EU zu stärken.

Die EU steht vor verschiedenen Herausforderungen, darunter die geopolitische Veränderung, die internationale Zusammenarbeit in Fragen wie dem Klimawandel beeinflusst. Die Kommission plädiert für ein neues Wirtschaftsmodell, das auf Wohlergehen und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Darüber hinaus besteht ein wachsender Bedarf an Fachkräften für eine nachhaltige Zukunft. Der Übergang zur Nachhaltigkeit erfordert auch erhebliche Investitionen aus öffentlichen und privaten Quellen. Die Kommission spricht deshalb von einem „Europa der Investitionen“. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft ist es wichtig, dass neben dem Fokus auf Mensch und Natur weiterhin an Europas Wettbewerbsfähigkeit gearbeitet wird, um Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig abzusichern.

Die zehn Handlungsfelder der Vorausschau beinhalten die Stärkung der sozialen Politik, den Ausbau des Binnenmarkts für eine klimaneutrale Wirtschaft, die Stärkung der globalen Zusammenarbeit, die Förderung nachhaltiger Produktions- und Konsummuster, den Fokus auf Investitionen, die Sicherstellung der Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen, die Anpassung politischer und wirtschaftlicher Indikatoren an nachhaltiges Wohlergehen, die Förderung von Erwerbsbeteiligung und Kompetenzen, die Stärkung der Demokratie und den Ausbau des Katastrophenschutzes. Die Strategische Vorausschau 2023 wird den Mitgliedstaaten präsentiert und wird voraussichtlich in die Diskussionen der Staats- und Regierungschefs im Oktober 2023 einfließen.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Kurz & bündig


Mitgliedstaaten einig beim Gesetz zu kritischen Rohstoffen

Der Rat hat seine Position zum Critical Raw Materials Act angenommen, um eine sichere und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu gewährleisten. Die Position des Rates enthält ambitionierte Ziele für recycelte und verarbeitete Rohstoffe, stärkere Nachhaltigkeitskriterien und Anpassungen im Genehmigungsverfahren. Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament werden nach der Annahme seiner eigenen Position im Herbst beginnen.


DSGVO: Kommission schlägt neue Durchsetzungsvorschriften vor

Die Kommission hat heute ein neues Gesetz vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in grenzüberschreitenden Fällen zu erleichtern. Damit soll vor allem eine Harmonisierung der Verfahrensvorschriften und ein reibungsloses Funktionieren des durch die DSGVO eingeführten Kooperations- und Kohärenzverfahrens sichergestellt werden. Der Vorschlag soll dazu beitragen, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Behörden zu verringern und die Konsensfindung zwischen ihnen zu erleichtern.


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission 

11. Juli 

  • Paket zur Ökologisierung des Verkehrs 
  • Initiative zu virtuellen Welten 
  • Überarbeitung der Richtlinie über die Rechte von Opfern

Plenum des Europäischen Parlaments

10. Juli

  • Gemeinsame Aussprache - Europäische Investitionsbank 
    • Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2022 
    • Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2022 
  • Gemeinsame Aussprache - „Fit für 55“ 
    • Richtlinie über Industrieemissionen 
    • Industrieemissionsportal 
    • Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe 
    • Nachhaltige Schiffskraftstoffe (Initiative „FuelEU Maritime“) 
    • Energieeffizienz (Neufassung) 
  • Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren

11. Juli 

  • Wiederherstellung der Natur 
  • Das Wahlrecht, die Untersuchungskommission und die Rechtsstaatlichkeit in Polen 
  • Umsetzung von Passerelle-Klauseln in den EU-Verträgen 
  • Bankenunion – Jahresbericht 2022

12. Juli 

  • Luftqualität und saubere Luft für Europa 
  • Ökodesign-Verordnung 
  • Beitritt zum Schengen-Raum 
  • Das Erfordernis, die „Unshell“-Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke anzunehmen 
  • Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung 
  • Neue Verordnung über Bauprodukte

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

10. Juli - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 

  • Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität

13. Juli – Entwicklungsausschuss 

  • Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und Änderung der Verordnungen (EU) 168/2013, (EU) 2018/858, 2018/1724 und (EU) 2019/1020

13. Juli – Unterausschuss für öffentliche Gesundheit 

  • Anhörung zum Thema 'Medikamentenmangel'

Ausgewählte Tagungen des Rates 

10. Juli

  • Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ 
    • Prioritäten des spanischen Vorsitzes 
    • Jährlicher Dialog über Rechtsstaatlichkeit: Bewertung 
    • Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 
    • Zukunft Europas 

10. - 11. Juli 

11. - 12. Juli

13. Juli

13. Juli

  • Euro-Gruppe 
    • Finanzpolitischer Kurs der Eurozone - Zustimmung zur Erklärung 
    • Die internationale Rolle des Euro – Bestandsaufnahme

13. - 14. Juli

14. Juli

  • Rat „Wirtschaft und Finanzen“ 
    • Angepasstes Paket für die nächste Generation von Eigenmitteln 
    • Finanzielle Unterstützung für die Ukraine im Zusammenhang mit der Halbzeitrevision des MFR 
    • Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung 
      • Verordnung über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die multilaterale haushaltspolitische Überwachung 
      • Verordnung über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit 
    • Zollreform: Ausbau der Zollunion 
    • Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung Richtlinie über die Anforderungen an die haushaltspolitischen 
    • Europäisches Semester 2023: Schlussfolgerungen zu den eingehenden Überprüfungen 2023 im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht 
    • Wirtschaftliche Erholung in Europa 
      • Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität 
      • Durchführungsbeschlüsse des Rates im Rahmen der Aufbauund Resilienzfazilität 
    • Vorbereitung des Treffens der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 am 11./12. Oktober 2023 und der Jahrestagungen des IWF 
      • EU-Mandat 
      • Erklärung für den Internationalen Währungs- und Finanzausschuss

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 13. Juli 2023 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑106/22 Xella Magyarország 

Untersagung des Erwerbs eines Unternehmens von strategischer Bedeutung

Das ungarische Unternehmen Xella Magyarország beanstandet vor einem ungarischen Gericht einen Bescheid des ungarischen Ministers für Innovation und Technologie, mit dem ihm der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an dem ungarischen Kies- und Sandgrubenbetreiber Janes untersagt wurde. Xella sei, so der Minister, ein Unternehmen, das sich unmittelbar in deutscher Eigentümerschaft, mittelbar aber in luxemburgischer und bermudischer Eigentümerschaft befinde. Sollte Janes – ein Unternehmen von strategischer Bedeutung - in bermudische Hände fallen, stelle dies langfristig ein Risiko für die Versorgung der ungarischen Bauwirtschaft dar.

Das von Xella angerufene ungarische Gericht möchte in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof u.a. wissen, ob die im Zuge der Pandemie erlassenen ungarischen Rechtsvorschriften, wonach die Übernahme von Unternehmen, die für die ungarische Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, untersagt werden kann, mit dem freien Kapitalverkehr vereinbar sind. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑134/22 G GMBH 

Informationspflichten gegenüber der zuständigen Behörde bei Massenentlassungen 

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der G-GmbH wurde die Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit beschlossen wobei geplant war, mehr als 10 % der 195 dort beschäftigten Arbeitnehmer zu entlassen. Am gleichen Tag wurde das Verfahren zur Konsultation des Betriebsrats, der die Arbeitnehmer vertrat, eingeleitet. In diesem Rahmen wurden dem Betriebsrat schriftlich die nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz erforderlichen Informationen mitgeteilt. 

Entgegen der in diesem Gesetz vorgesehenen, aus der Umsetzung der Richtlinie 98/59 über Massenentlassungen resultierenden Pflicht wurde der zuständigen Behörde jedoch keine Abschrift dieser Mitteilung zugeleitet.

Das Bundesarbeitsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, welchem Zweck die Richtlinienbestimmung dient, wonach der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zumindest eine teilweise Abschrift der schriftlichen Mitteilung an die Arbeitnehmervertretung zu übermitteln hat. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-265/22 Banco Santander 

Missbräuchlichkeit einer Klausel im Hypothekendarlehensvertrag 

Zwei Verbraucher schlossen im Jahr 2006 mit dem Kreditinstitut Banco Santander einen durch eine Hypothek gesicherten Darlehensvertrag über ein Kapital von knapp 200 000 Euro mit variablen Zinsen, die unter Bezugnahme auf den Referenzindex für Hypothekendarlehen (IRPH) berechnet wurden. 2020 erhoben sie vor einem spanischen Gericht eine Klage im gewöhnlichen Verfahren gegen das Kreditinstitut, in der sie beantragten, die Klausel des Hypothekendarlehensvertrag betreffend den variablen Zinssatz wegen Missbräuchlichkeit für nichtig zu erklären. Den Verbrauchern sei eine wichtige Information verheimlicht worden, wonach ein negativer Korrekturwert angewandt werden müsse, um den effektiven Jahreszins des IRPH anzugleichen. 

Das spanische Gericht hat dem Gerichtshof hierzu eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-765/21 Azienda Ospedale-Università di Padova 

Impfpflicht für die Beschäftigten des Gesundheitswesens in Italien 

Das Universitätsklinikum Padua teilte einer Mitarbeiterin Mitte September 2021 mit, dass sie mit sofortiger Wirkung ohne Vergütung beurlaubt sei, weil sie ihrer Impfpflicht nicht nachgekommen sei und ihr keine Aufgaben zugewiesen werden könnten, bei denen keine Ansteckungsgefahr bestehe. Die Beurlaubung bleibe in Kraft, bis sie sich impfen lasse, andernfalls bis zum Abschluss des nationalen Impfplans und damit in jedem Fall höchstens bis zum 31. Dezember 2021. 

Das italienische Gericht hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen nach der Vereinbarkeit der Pflicht, sich mit nur bedingt zugelassenen Impfstoffen impfen zu lassen, und den Folgen der Weigerung, sich impfen zu lassen, mit dem Unionsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Weitere Informationen 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-260/22 Seven.One Entertain Group 

Ausschluss von Sendeunternehmen von der deutschen Leermedienabgabe 

Das Landgericht Erfurt möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit der Urheberrechtsrichtlinie 2002/29 vereinbar ist, dass in Deutschland Sendeunternehmen keine Gelder aus der sog. Leermedienabgabe erhalten. Diese Abgabe soll einen gerechten Ausgleich dafür schaffen, dass Private von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien anfertigen dürfen. 

Generalanwalt Collins legt am 13. Juli seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑606/21 Doctipharma 

Online-Plattform für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel 

Doctipharma betreibt die Website www.doctipharma.fr, über die Kunden bei Apothekern nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bestellen können. Die französische Apothekervereinigung ist der Ansicht, dass Doctipharma rechtswidrig handelt, weil es am elektronischen Arzneimittelhandel teilnehme, ohne Apothekereigenschaft zu besitzen. Sie hat das Unternehmen daher vor den französischen Gerichten auf Unterlassung verklagt. 

Der französische Kassationshof hat den Gerichtshof um Vorabentscheidung hinsichtlich der unionsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Tätigkeit ersucht.

Generalanwalt Szpunar legt am 13. Juli seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Wettbewerb



REDAKTION: 
Sebastian Köberl, sebastian.koeberl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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