Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 4/2022

Ausgabe 04. Februar 2022

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Drei Jahre EU-Japan-Abkommen: Heimische Betriebe profitieren von Handelsabkommen

European Union 2017, Lukasz Kobus
© European Union 2017, Lukasz Kobus

Das Inkrafttreten des EU-Japan-Abkommens jährt sich zum dritten Mal. Es zeigt, dass die Europäische Union für offene Märkte und gegen Abschottung steht und wesentlich davon profitiert. Im europäischen Vergleich zeigte sich der österreichische Warenhandel mit Japan im Pandemiejahr 2020 besonders robust: Österreichische Unternehmen nutzten die Vorteile des Abkommens wie Zollpräferenzen durch direkte und indirekte Exporte besonders aktiv. 

Österreichische Firmen haben sich durch das Abkommen bei direkten Exporten 2020 über 10 Millionen Euro an japanischen Zöllen erspart. EU-weit haben sich Firmen knapp 500 Millionen Euro erspart – durch volle Nutzung könnten zusätzlich bis zu 300 Millionen Euro dazukommen. Japan und die EU erwirtschaften zusammen etwa ein Viertel des globalen BIP. Das Land ist in Asien der zweit-wichtigste Wirtschaftspartner für Österreich und die EU. Das Handelsvolumen der Wirtschaftsräume EU und Japan zusammen beträgt beinahe 160 Milliarden Euro.

Folgende konkrete Erfolge sind besonders hervorzuheben: Die Partner haben weitere 56 geschützte geographische Angaben (GIs) für Agrarwaren (z.B. Vorarlberger Bergkäse) sowie für alkoholische Getränke anerkannt. Vorschriften zum Bau von Kraftfahrzeugen wurden harmonisiert. Auch für die Zukunft zeichnen sich bereits neue Chancen für unsere Unternehmen ab: Eine Weiterentwicklung der japanischen Online-Plattform für öffentliche Ausschreibungen (JETRO) soll EU-Zulieferern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern. Weitere Gespräche zum Abbau von Handelshemmnissen für KMU, zum freien Austausch von Daten sowie zur engeren Zusammenarbeit bei Umweltthemen starten bald.  

Die Wirtschaftskammer Österreich unterstützt die Bemühungen der EU, weitere Handelsabkommen zu schließen bzw. umzusetzen. Gerade auf dem Weg aus der Coronakrise ist es essenziell, über alle Kanäle Wachstumsimpulse zu erzeugen. Dazu tragen EU-Handelsabkommen bei: Sie helfen, den negativen Auswirkungen der Coronakrise entgegenzuwirken, Resilienz aufzubauen und Lieferketten zu diversifizieren und zu sichern.  

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Neue Initiative geht Herausforderungen für europäisches Normungssystem an

pixabay, Capri 23auto
© pixabay, Capri 23auto
Ziel der neuen EU-Normungsstrategie ist, besser auf den aktuellen Normungsbedarf zu reagieren, der durch den grünen und digitalen Wandel entsteht. Die Initiative reagiert außerdem auf die Notwendigkeit, als EU in diesem Bereich auf internationaler Ebene entschlossener und strategischer aufzutreten, um die Autonomie Europas auch in diesem Bereich abzusichern.

Es geht der Kommission neben Europas technologischer Souveränität auch um die Fähigkeit, Abhängigkeiten zu verringern und die Voraussetzungen zu schaffen, dass europäische Normen zu globalen Benchmarks werden. Neben der neuen Strategie wurden ein Bericht über die Umsetzung der Normungsverordnung sowie das jährliche Arbeitsprogramm 2022 der EU für die Normung veröffentlicht. 

Ein Vorschlag zur punktuellen Überarbeitung der Normungsverordnung soll die Governance des europäischen Normungssystems verbessern. Er wird nun von den Co-Gesetzgebern in Rat und Parlament behandelt. Die Verordnung muss effektiv und unter besonderer Berücksichtigung der KMU-Interessen angewendet werden. Zur Lösung von Problemstellungen ist die Stärkung des Stakeholder-Dialogs wichtig. 

Normen sind weitgehend unsichtbar, spielen aber eine maßgebliche Rolle in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens. Beispiele sind WLAN-Frequenzen oder Skibindungen. Die Einhaltung harmonisierter Normen garantiert, dass die betreffenden Produkte mit EU-Recht konform sind. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Binnenmarkt


Digitales EU COVID-Zertifikat soll bis 30. Juni 2023 gelten

European Union 2021, Christophe Licoppe
© European Union 2021, Christophe Licoppe

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Geltungsdauer des EU COVID-Zertifikats um ein Jahr zu verlängern. Begründung: Das COVID-19-Virus sei in Europa nach wie vor verbreitet. Zum jetzigen Zeitpunkt seien auch Infektionen in der zweiten Jahreshälfte 2022 nicht absehbar. Die Verlängerung der Verordnung soll weiterhin sicheres Reisen in der EU garantieren. 

Der Einsatz des digitalen COVID-Zertifikats der EU im Inland bleibt Sache der Mitgliedstaaten. In den EU-Rechtsvorschriften wird der Einsatz des Zertifikats (z. B. für den Zugang zu Veranstaltungen oder Restaurants) weder vorgeschrieben noch verboten.Neben der Verlängerung der Verordnung schlägt die Kommission auch einige geringfügige Änderungen darin vor:

  • Qualitativ hochwertige Labor-Antigentests sollen für ein Testzertifikat gelten. 
  • Impfzertifikate sollen alle verabreichten Impfdosen korrekt abbilden, egal wo geimpft wurde.
  • Personen, die an klinischen Tests für COVID-19-Impfstoffe teilnehmen, sollen COVID-Zertifikate erhalten. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Nachhaltigkeit


Taxonomie: EU-Kommission erklärt Gas- und Kernenergie zu Brückentechnologien

pixabay, ulleo und wal172619
© pixabay, ulleo und wal172619
Die EU-Kommission hat Atomkraft und Gas unter bestimmten Voraussetzungen als nachhaltige Brückentechnologien für Finanzinvestitionen eingestuft. Ziel der EU-Taxonomie ist es, private Investitionen in grüne Tätigkeiten zu lenken. Dies soll zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beitragen. Eine einheitliche und gefestigte Taxonomie soll die Grundlage für weitere Maßnahmen darstellen. Parameter sollen dabei praktikable Rahmenbedingungen für Betriebe, ebenso wie nachhaltige Technologien und Energie-Lösungen für Standort und Gesellschaft sein.  

Der Entwurf für einen Rechtsakt zur Taxonomie enthält verschiedene Bedingungen für Gas- und Kernenergietätigkeiten. So müssen diese u.a. zum Übergang zur Klimaneutralität beitragen sowie die Anforderungen an die nukleare Sicherheit und Umweltsicherheit erfüllen. Auch der Umstieg von Kohle auf erneuerbare Energieträger ist zu fördern. Für Unternehmen sind spezifische Offenlegungspflichten festgelegt: Der Rechtsakt hierzu wurde in dem Zusammenhang auch geändert. Große börsennotierte Finanz- und Nichtfinanzunternehmen müssen nun den Anteil ihrer Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erdgas und Kernenergie offenlegen.  

Am Montag richteten vier EU-Staaten – darunter Österreich - ein Schreiben an die Kommission. Sie forderten, fossiles Gas aus der Taxonomie auszuschließen. Für dieses müssten dieselben (Emissions-)Standards gelten wie für andere (von der Taxonomie erfasste) Energietechnologien. Auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind unzufrieden. Sie kritisieren unter anderem die fehlende öffentliche Konsultation sowie die den Mitgliedstaaten eingeräumte Zeit (etwa 20 Tage) zur Analyse des Textentwurfs. Nach der Verabschiedung des Regelung durch die Kommission haben EU-Parlament und Rat vier bis maximal sechs Monate Zeit, um Einwände zu erheben. Soweit dies nicht passiert, tritt der Rechtsakt nach Ablauf der Frist in Kraft und gilt ab 1. Jänner 2023.

Ansprechpartner: Olimpia Caetani


EU fördert intelligente Mobilität

pixabay Didgeman
© pixabay Didgeman
Die EU-Kommission hat zwei Initiativen für urbane, intelligente Mobilität umgesetzt: Ein Leitfaden informiert nationale und lokale Behörden zur Regulierung von Taxis und privaten Mietfahrzeugen. Zudem wurden die Regeln für das Teilen nationaler Echtzeit-Verkehrsdaten überarbeitet. Ziel ist, den Weg für neue, innovative Dienste für Straßenbenutzer zu ebnen. Beide Initiativen sollen dazu beitragen, den europäischen Grünen Deal und die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität voranzubringen. 

Die Leitlinien erklären, wie die Binnenmarktvorschriften auf Taxis und private Mietfahrzeuge anzuwenden sind.  Es wird zum Beispiel von Vorschriften abgeraten, die zu Leerfahrten führen. Die Leitlinien fördern auch das Fahrgast-Pooling, nachhaltigere Fahrzeugflotten und die Integration in den öffentlichen Verkehr. Die Leitlinien sind eines der ersten Ergebnisse des Europäischen Rahmens für urbane Mobilität, der im Dezember 2021 vorgestellt wurde. 

Derzeit sind Straßenverkehrsbehörden und -betreiber verpflichtet, Echtzeit-Verkehrsdaten für das transeuropäische Straßennetz, Autobahnen und andere vorrangige Gebiete zu teilen. Diese Verpflichtung wird nun auf regionale und städtische Straßen ausgeweitet. Auch neue Daten kommen dazu, z.B. Zufahrtsbeschränkungen. Die neuen Informationen sollen ein besseres Infrastrukturmanagement ermöglichen. Die Regelung wird ab Januar 2025 gelten. Bessere Echtzeitverkehrsdaten können dazu beitragen, den Verkehr in der gesamten EU reibungsloser, intelligenter und nachhaltiger zu machen. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Kurz & bündig


Fit for Future: Neue Ziele für einfachere EU-Gesetze 2022

Die Expert:innen der Fit for Future-Plattform unterstützen die EU-Kommission bei der Vereinfachung des EU-Rechts. Bei ihrer vierten Plenarsitzung wurde das Arbeitsprogramm für 2022 mit einer Liste von Schwerpunkt-Themen beschlossen. Zu den Prioritäten zählt eine bessere Verknüpfung von grünem und digitalem Wandel. Weitere Themen auf der Liste sind Steuern, Finanzdienstleistungen, Energie und Chemikalien. Auf dem Weg aus der COVID-19-Krise ist es noch wichtiger, die Unternehmen – besonders KMU – so wenig wie möglich mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu belasten.


Datenbank EuReCA unterstützt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Europäische Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) hat ihre zentrale Datenbank für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) gestartet.  EuReCA wird Informationen über wesentliche Schwachstellen in einzelnen Finanzinstituten in der EU enthalten. Die zuständigen Behörden werden über die Maßnahmen berichten, die sie den Finanzinstituten dagegen auferlegt haben. Die EBA wird die Informationen nutzen, um sich ein Bild von den entsprechenden Risiken zu machen. Sie wird die EuReCA-Informationen gegebenenfalls auch an die zuständigen Behörden weitergeben. EuReCA soll als Frühwarninstrument fungieren: Die zuständigen Behörden können damit handeln, bevor sich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung-Risiken herauskristallisieren.


Jobs+Jobs+Jobs


EU Representation der WKÖ sucht eine Assistentin / einen Assistenten (20 Stunden Teilzeit) 

Die EU Representation der Wirtschaftskammer Österreich sucht ab März 2022 für den Standort Brüssel (Belgien):

  • Assistentin/Assistent
    für allgemeine Sekretariatsaufgaben, Eventmanagement, Rechnungsmanagement und die Kommunikation mit belgischen Firmen mit abgeschlossener Ausbildung (bevorzugt kaufmännischer Natur, z.B.: HAS, HAK, HBLA etc.) oder entsprechender Berufserfahrung. Fundierte PC-Kenntnisse, ausgezeichnete Deutschkenntnisse sowie sehr gute Englisch- und Französischkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung. Idealerweise liegen Niederländisch Kenntnisse ebenfalls vor.  

Arbeiten Sie gerne in einem jungen, dynamischen Team? Sind Sie ein offener, genauer Multitasker? Sind Sie ein flexibles Organisationstalent und suchen Sie lieber Lösungen als Probleme? Dann suchen wir genau Sie. 

Weitere Informationen sind online abrufbar, Bewerbungen gerne über unser Bewerberportal oder per E-Mail, z.Hd. Frau Désirée Bussi.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 8. Februar:  

  • Europäisches Chip-Gesetz 

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments

7. Februar - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2022  

7. Februar – Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 

  • Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2021  

7. Februar – Ausschuss für Kultur und Bildung 

  • Einrichtung des politischen Programms 2030 "Weg zum digitalen Jahrzehnt" 
  • Vorstellung der Prioritäten der französischen Ratspräsidentschaft durch Herrn Jean-Michel Blanquer, Minister für nationale Bildung, Jugend und Sport  

7. Februar – Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung 

  • Meinungsaustausch mit Florence Parly, Ministerin der französischen Streitkräfte, über die französischen Prioritäten im Bereich der Sicherheit und Verteidigung der EU 
  • Anhörung zur Bewertung der Risiken und politischen Reaktionen auf ausländische Direktinvestitionen, einschließlich chinesischer Investitionen in Sicherheit und Verteidigung  

7. Februar - Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 
  • Verbraucherkredite 
  • Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2022 
  • Währungspolitischer Dialog mit Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank  

7. Februar – Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 

  • Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG 
  • Wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) 
  • Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen 
  • Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt 
  • Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2021 
  • Normungsstrategie* Präsentation der Kommission (noch zu bestätigen)  

7. Februar – Ausschuss für Verkehr und Tourismus 

  • Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union, des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und der Verordnung (EU) 2015/757 
  • Änderung der Verordnung (EU) 2018/842 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris 
  • Energieeffizienz (Neufassung)  

10. Februar – Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Verordnung über Batterien und Altbatterien, zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 
  • Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union, des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und den Betrieb einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionen in der Union und der Verordnung (EU) 2015/757 
  • Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich des Beitrags des Luftverkehrs zu dem Ziel der Union, die Emissionen in der gesamten Volkswirtschaft zu verringern, und zur angemessenen Umsetzung einer globalen marktbasierten Maßnahme 
  • Änderung der Verordnung (EU) 2018/842 über verbindliche jährliche Treibhausgasemissionsreduktionen durch die Mitgliedstaaten von 2021 bis 2030 als Beitrag zum Klimaschutz zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris  

10. Februar gemeinsame Sitzung Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Einrichtung eines sozialen Klimafonds  

10. Februar - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 

  • Anhörung zum Thema "Die Europäische Union als demokratisches Konstrukt" 
  • Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften zu besseren Gesetzen  

10. Februar - Ausschuss für regionale Entwicklung 

  • Meinungsaustausch mit Elisa Ferreira, Kommissarin für Kohäsion und Reformen. Vorstellung des 8. Berichts über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt 
  • Einrichtung eines sozialen Klimafonds 
  • Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 
  • Der EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft  

10. Februar – Sonderausschuss für Künstliche Intelligenz im digitalen Zeitalter 

  • Gedankenaustausch mit der französischen Präsidentschaft 
  • Studie zur "Identifizierung und Bewertung bestehender und geplanter EU-Rechtsvorschriften im digitalen Bereich” 
  • Bericht über Künstliche Intelligenz im digitalen Zeitalter  

10. Februar – Rechtsausschuss 

  • Gedankenaustausch mit der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) 
  • Gedankenaustausch mit Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion 
  • Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission 2021 
  • Ausländische Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren 
  • Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften zu besseren Gesetzen 
  • Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 hinsichtlich der Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität 

Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen

7. Januar/8. Februar  

9./10. Februar  

13./14. Februar  


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 10. Februar 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-485/20 HR Rail 

Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung   

Ein Gleisarbeiter der belgischen Eisenbahn erhielt während seiner Probezeit einen Herzschrittmacher, so dass er aufgrund der elektromagnetischen Felder in Gleisanlagen dort nicht mehr eingesetzt werden konnte. Bis zur abschließenden Feststellung seiner mangelnden gesundheitlichen Eignung wurde er als Lagerarbeiter weiterbeschäftigt und sodann entlassen. Nach dem Statut seines Arbeitgebers wird ein Probe-Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern, die vollständig und dauerhaft für arbeitsunfähig erklärt werden, beendet, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, die mit ihrer Stelle verbundenen Aufgaben auszuüben. Der Betroffene macht geltend, dass er aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werde.   

Das belgische Gericht hat den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ersucht.  

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Allgemeine und berufliche Bildung 

Bank- und Finanzdienstleistungen

Beschäftigung und Soziales

Binnenmarkt 

Justiz und Grundrechte 

Klimaschutz/Energie/Umwelt 

Lebensmittelsicherheit

Verkehr

Wettbewerb 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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