Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 37/2022

Ausgabe 18. November 2022

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Schengen-Erweiterung bedeutet Wettbewerbsvorteil in Zeiten multipler Krisen

Schilder Einreise EU im Flughafenterminal
© European Union

Die EU-Kommission fordert den Rat auf, Bulgarien, Rumänien und Kroatien die uneingeschränkte Teilnahme am Schengenraum zu ermöglichen. Eine Mitteilung betont die Erfolge der drei Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Schengen-Bestimmungen. Damit würden die Grenzkontrollen zu diesen Staaten aufgehoben und der Schengenraum um rund 20 Mio. Einwohner wachsen. Ein erweiterter Schengenraum ohne Binnengrenzkontrollen kann Europa sicherer und wettbewerbsfähiger machen. Dies ist gerade in Zeiten multipler Krisen ein Standortvorteil. Unternehmen als auch Bürger:innen in allen 22 Schengen-Mitgliederländern würden sich Zeitverluste an Grenzen und somit indirekt auch Kosten sparen. Ebenso würde der Außengrenzschutz gestärkt und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden verbessert.

Kroatien hatte den notwendigen Evaluierungsprozess zwischen 2016 und 2020 positiv abgeschlossen. Nun soll mit 1. Jänner 2023 die Aufnahme vollzogen werden. Dies ist allerdings noch nicht fix. Rumänien und Bulgarien haben die Evaluierung bereits im Jahr 2011 abgeschlossen. Trotzdem wurden beide Länder in den darauffolgenden elf Jahren nicht in den Schengenraum aufgenommen.

Aus Sicht der Wirtschaft ist diese Erweiterung zu begrüßen und längst überfällig. Ein substanzielles Binnenmarkthemmnis würde dadurch wegfallen und die grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen gefördert. Am 8. Dezember kommen die EU-Innenminister zusammen und werden in zwei separaten Abstimmungen über die Aufnahme entscheiden – einerseits über Kroatien und andererseits über Bulgarien und Rumänien gemeinsam. Eine große Mehrheit der stimmberechtigten Länder, zu denen Irland und Zypern nicht gehören, unterstützt die Forderung der Kommission. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob es tatsächlich zu dem notwendigen einstimmigen Beschluss kommt, der die Türen in den Schengenraum für die drei Länder öffnet. Fest steht: Mit Jänner ersetzt der Euro die Kuna als Zahlungsmittel und Kroatien schließt damit seinen Beitritt zur Eurozone ab.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Eurochambres Economic Survey fordert koordinierte europäische Lösungen

Laptopbildschirm mit Diagrammen
© unsplash goumbik
Laut 30. Eurochambres Economic Survey blicken Europas Unternehmen mit wenig Zuversicht in das kommende Jahr. Ein erschwinglicher Zugang zu Energie und Rohstoffen, Fachkräftemangel und Arbeitskosten gehören zu den wichtigsten Herausforderungen. Die Unternehmen sind aufgrund der Auswirkungen der Covid-Pandemie, des anhaltenden Russland-Ukraine-Krieges und der Inflation beispiellos starkem Gegenwind ausgesetzt. Für die Umfrage wurden mehr als 42.000 Unternehmen in 25 europäischen Ländern befragt.

Eurochambres setzt sich für koordinierte europäische Lösungen in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ein, die auf der Stärke des Binnenmarktes aufbauen. Die Kammern appellieren an die politischen Entscheidungsträger in der EU, den Unternehmern genügend Spielraum zu geben. Sie müssen ihre Zukunft sichern und das mittel- bis langfristige nachhaltige Wachstum in Europa vorantreiben können. Gefordert werden unter anderem gemeinsame Anstrengungen der EU, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Zugang zu erschwinglichen erneuerbaren Energien zu gewährleisten.

Verbleibende Binnenmarkthindernisse müssen beseitigt werden, um Wachstumschancen zu schaffen. Eine proaktive und ehrgeizige EU-Handelsagenda sowie ein Regulierungsprozess, der die Wettbewerbsfähigkeit stärkt, zählen auch zu den Forderungen. Konkrete Maßnahmen zur Behebung des Arbeitskräftemangels müssen im Rahmen des Europäischen Jahres der Kompetenzen 2023 erfolgen.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


EU-Haushalt für 2023: Rat und Parlament erzielen Einigung

EU- und Staatenflaggen im Wind wehend, im Hintergrund blauer Himmel
© Pixabay | Dusan Cvetanovic

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine Einigung über den EU-Haushalt für 2023 erzielt, der stark auf die wichtigsten politischen Prioritäten der EU ausgerichtet ist. Die Mittel für Verpflichtungen werden auf insgesamt 186,6 Milliarden Euro festgesetzt. Dies ist ein Anstieg von 1,1 Prozent gegenüber dem Haushalt 2022. Die Zahlungen belaufen sich insgesamt auf 168,6 Milliarden Euro; dies ist ein Anstieg um 1 Prozent im Vergleich zu 2022. Der Haushalt muss gerade in Zeiten multipler Krisen in Zukunftsthemen wie Digitalisierung investieren und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken.

Die EU will mehr Geld für die Energiewende ausgeben. Mehr als eine Milliarde Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt ist zur Bewältigung der multiplen Krisen vorgesehen. Sie soll die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges auf Europas Wirtschaft und Gesellschaft abfedern. Im kommenden Jahr werden 500 Millionen Euro zusätzlich in die Programme Digital Europe, Erasmus+ und Horizon Europe investiert. Damit der Haushaltsplan umgesetzt werden kann, muss er noch vom EU-Parlament und dem Rat formell bestätigt werden. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Innovation / Digitalisierung


Digital Services Act ist in Kraft

Mehrere Personen Hände schütteld
© European Union Margrethe Vestager, geschäftsführende Vizepräsidentin der Europäischen Kommission beim Roundtable zum Digital Services Act Trilogue

Das Gesetz über Digitale Dienste (Digital Services Act; DSA) gilt seit 16. November. Digitale Dienste sind der Angelpunkt der Online-Wirtschaft. Ziel des DSA und des Gesetzes über Digitale Märkte (Digital Markets Act; DMA) ist, dass Nutzer und Unternehmen weiterhin von digitalen Entwicklungen profitieren und einen sicheren digitalen Raum vorfinden. Ein fairer Wettbewerb zur Förderung von Innovation und Wachstum soll gewährleistet sein. In den Anwendungsbereich des DSA fallen alle Onlinedienste, die in der EU Waren, Dienstleistungen oder sonstige Inhalte vermitteln und gewerblichen Nutzern beziehungsweise Verbrauchern zur Verfügung stellen.

Um illegalen Inhalten entgegenzuwirken, beinhaltet der DSA Mechanismen für eine rasche und effektive Entfernung. Kleinere Plattformen und Start-ups sind weniger Verpflichtungen unterworfen. Nach dem Inkrafttreten des DSA haben Online-Plattformen drei Monate Zeit, um die Anzahl der aktiven Endnutzer (17. Februar 2023) auf ihren Websites an die EU-Kommission zu melden. Anhand dieser Nutzerzahlen wird die Kommission beurteilen, ob eine Plattform als sehr große Online-Plattform oder Suchmaschine einzuordnen ist. Nach einer solchen Entscheidung hat die betreffende Einrichtung vier Monate Zeit, um die Verpflichtungen aus dem DSA zu erfüllen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


EU-Mitgliedstaaten, Parlament und Kommission einigen sich auf Europäische Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade 

WKÖ Sujet Digital wachsen
© WKÖ

Der Weg in die „Digitale Dekade“ stellt einen konkreten Plan zur Verwirklichung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft und Wirtschaft bis 2030 dar. Priorität der EU ist es, digital souverän in einer offenen, vernetzten Welt zu sein. Dies ist entscheidend für den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft. Die WKÖ steht vollkommen hinter dem Ziel, Europa zu einer führenden Weltregion im digitalen Bereich zu machen. Unternehmen bei ihrer Transformation in allen relevanten Dimensionen der Digitalisierung zielgerichtet zu unterstützen, ist in Zeiten multipler Krisen wichtiger denn je. Dabei hilft die WKÖ Digitalisierungsstrategie.

In der Europäischen Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade wird ein europäischer Weg zum digitalen Wandel unserer Gesellschaften und unserer Volkswirtschaften dargelegt. Die Erklärung muss noch formell gebilligt werden. In ihrer Mitteilung „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ hat die EU-Kommission eine Vision für ein bis 2030 im Einklang mit den europäischen Werten digital verwandeltes Europa dargelegt. Die Ziele für eine erfolgreiche Digitalisierung fokussieren sich auf vier Bereiche: 1. qualifizierte Bürger beziehungsweise Fachkräfte; 2. sichere und leistungsfähige digitale Infrastrukturen; 3. Nutzung durch die Unternehmen; 4. Zugang zu öffentlichen Diensten.

Durch erfolgreiche Digitalisierung soll Österreich 2030 zu den attraktivsten Standorten bei der Entwicklung, Testung und Anwendung von Innovationen zählen. Der internationale Standort- und Innovationswettbewerb wird auch aufgrund der geopolitischen Wettbewerbssituation an Dynamik gewinnen. Das Potential erfolgreicher digitaler Transformation für das Wirtschaftswachstum in Europa und Österreich ist hoch. Eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission zeigt, dass in Vorreiter-Ländern der Digitalisierung im Schnitt ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent pro Jahr entsteht. Mehr Infos dazu finden Sie hier: WKÖ Digitalisierungsstrategie

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Kurz & bündig


Konsultation zur Überarbeitung der De-minimis-Verordnung eröffnet

Nach den derzeitigen Vorschriften können die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren Fördermittel von bis zu 200.000 Euro pro Begünstigten gewähren („De-minimis-Schwelle“), ohne diese vorher bei der Kommission anzumelden. Diese Regeln laufen am 31. Dezember 2023 aus. Die Kommission schlägt vor, die De-minimis-Schwelle an den aktuellen wirtschaftlichen Kontext anzupassen. Interessierte Stakeholder können bis 22. Jänner 2023 ihre Meinungen einbringen.


Kohäsionspolitik darf durch Krisen nicht beeinträchtigt werden

Die EU-Botschafter haben die Schlussfolgerungen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft zur Kohäsionspolitik gebilligt. Sie betonen, dass sie die langfristigen Ziele der Kohäsionspolitik beibehalten und gleichzeitig die neuen Vereinfachungen und Flexibilitäten begrüßen. Die Mitgliedstaaten erinnern an die starke Hebelwirkung der Kohäsionspolitik: Sie schätzen, dass jeder Euro, der für die Kohäsionspolitik ausgegeben wird, in den letzten 15 Jahren einen zusätzlichen Betrag von 2,7 Euro für die EU-Wirtschaftsleistung generiert hat. Obwohl die Kohäsionspolitik kein Kriseninstrument ist, sind sie der Ansicht, dass sie „in der Lage sein muss, sich an neue Entwicklungen anzupassen, ohne ihre strukturellen und langfristigen Ziele zu gefährden“. Die Mitgliedstaaten fordern daher die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges die Durchführung der Programme nicht beeinträchtigen. Die Schlussfolgerungen dürften von den für die Kohäsionspolitik zuständigen Minister:innen am 22. November formell angenommen werden. Bei dieser Gelegenheit werden auch die langfristigen Perspektiven der Politik und ihre möglichen Transformationen nach 2027 diskutiert.


Jobs+Jobs+Jobs


eu-LISA sucht Information Technology Officer

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) mit Sitz in Tallinn sucht:

  • Information Technology Officer – Transition Management (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: LISA/EXT/22/TA/AD5/11.1., Deadline for applications: 08/12/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


ELA sucht Head of Sector and Communication Manager

Die Europäische Arbeitsmarktbehörde (ELA) mit Sitz in Bratislava sucht:

  • Head of Sector: Labour Mobility Analyses and Risk Assesment (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: ELA/AD/2022/15
  • Communications Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ELA/AD/2022/16

Deadline for applications: 13/12/2022. Weitere Informationen sind online abrufbar.


Die Österreichische Notariatskammer mit Sitz in Brüssel sucht Juristische*n Referent*in (m/w)

Ihre vollständige Bewerbung können Sie an Christine Zimmerlin übermitteln. Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission

22. November

  • Europäisches Semester Herbstpaket

Plenum des Europäischen Parlaments

21. November

  • Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften
  • Anleihestrategie zur Finanzierung von NextGenerationEU
  • Darstellung des Berichts zum Aktionsplan zur Förderung des Schienenpersonenverkehrs auf Fern- und grenzüberschreitenden Strecken

22. November

  • Resilienz kritischer Einrichtungen
  • Entscheidungen der europäischen Normungsorganisationen
  • Eigenmittelsystem der Europäischen Union
  • Beziehungen zwischen der EU und China
  • Neue Strategie der EU für die Erweiterung

24. November

  • Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments

21. November – Gemeinsame Sitzung Haushaltsausschuss mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung

  • Dialog über Aufbau und Resilienz mit
    • Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen
    • Paolo Gentiloni, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für Wirtschaft

29. November – Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

  • Maschinenbauerzeugnisse
  • Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt sowie ihre Ausfuhr aus der Union und Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010
  • Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Märkte * Berichterstattung an den Ausschuss durch Andreas Schwab (
  • Die Transparenz und das Targeting politischer Werbung
  • Normungsstrategie für den Binnenmarkt
  • Harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz)
  • Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/357/EWG des Rates und der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Schutz der geografischen Angabe handwerklicher und gewerblicher Erzeugnisse und Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses (EU) 2019/1754 des Rates
  • Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2022
  • Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
  • 30-jähriges Bestehen des Binnenmarkts
  • Elektronische Behördendienste zur schnelleren Abwicklung digitaler öffentlicher Dienstleistungen, die dem Funktionieren des Binnenmarkts förderlich sind
  • Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
  • Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz)
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhebung und den Austausch von Daten in Bezug auf die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724


Ausgewählte Tagungen des Rates

22. November

23. November

24. November

  • Außerordentliche Tagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“
    • Verordnung des Rates über mehr Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gasbeschaffung, den grenzüberschreitenden Austausch von Gas und zuverlässige Preis-Referenzwerte (von der Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Artikel 122 Absatz 1 AEUV)
    • Verordnung des Rates zur Festlegung eines Rahmens zur Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien

25. November

  • Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
    • WTO-Reform und Vorbereitungen für die 13. WTO-Ministerkonferenz
    • Handelsbeziehungen EU-USA
    • Handelsunterstützung für die Ukraine
    • Zu erörternde Punkte beim Lunch: Bilaterale Handelsbeziehungen und laufende Verhandlungen dazu


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Dienstag, 22. November 2022

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 Luxembourg Business Registers und C-601/20 Sovim

Öffentlicher Zugang zu Informationen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Zwecks Umsetzung der Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erließ Luxemburg im Jahr 2019 das Gesetz zur Schaffung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE). Das grundsätzlich öffentlich zugängliche Register enthält u.a. Name und Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtstag und -ort, Wohnsitzstaat sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlichen Eigentümer der darin geführten Gesellschaften.

Das Bezirksgericht Luxemburg muss über die Klagen eines wirtschaftlichen Eigentümers bzw. einer Gesellschaft entscheiden, die beanstanden, dass die Registrierungsverwaltung abgelehnt habe, den Zugang zu den Daten zu beschränken. Sie berufen sich auf eine Vorschrift des RBE-Gesetzes, wonach bei einem unverhältnismäßigen Risiko der Zugang beschränkt werden kann. Ein solches Risiko sei in ihren Fällen zu Unrecht verneint worden. Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksgericht dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen nach der Gültigkeit und Auslegung der zugrundeliegenden Richtlinienbestimmung sowie nach der Auslegung der Datenschutzgrundverordnung 2016/679 zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Generalanwalt Pitruzzella hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Regelung über den öffentlichen Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften gültig sei. Die Mitgliedstaaten seien jedoch verpflichtet, den Zugang der breiten Öffentlichkeit zu beschränken, wenn unter außergewöhnlichen Umständen eine solche Offenlegung den wirtschaftlichen Eigentümer einem unverhältnismäßigen Risiko einer Verletzung der in der Charta vorgesehenen Grundrechte aussetzen würde. 

Weitere Informationen C-37/20

Weitere Informationen C-601/20


Donnerstag, 24. November 2022

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑575/21 WertInvest Hotelbetrieb

Neugestaltung des Heumarkt Areals im historischen Zentrum Wiens

Die WertInvest Hotelbetriebs GmbH beantragte Ende 2018 beim Magistrat der Stadt Wien eine Baubewilligung für eine Neugestaltung des Heumarkt Areals. Da der Magistrat der Stadt Wien den Ausgang eines anderweitig laufenden Verfahrens betreffend die Frage, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedarf, abwarten wollte, brachte WertInvest beim Verwaltungsgericht Wien eine Säumnisbeschwerde ein, in deren Rahmen sie das Verwaltungsgericht um Erteilung der Baubewilligung ersucht. 

Für das Verwaltungsgericht stellt sich die Frage, ob das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz den Vorgaben des Unionsrechts entspricht, oder ob die Schwellenwerte und Kriterien so hoch angesetzt wurden, dass in der Praxis eine ganze Klasse von Bauprojekten von vornherein von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen wurde. Es hat dem Gerichtshof daher eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

Generalanwalt Collins legt am 24.11. seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen  

Steuern

Lebensmittelsicherheit

Binnenmarkt

Verbraucherschutz

Verkehr



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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