Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 27/2024

Ausgabe 5. Juli 2024

Lesedauer: 15 Minuten

05.07.2024

Im Brennpunkt


Ein wettbewerbsfähiges Europa braucht einen gestärkten Binnenmarkt

Grafik des europäischen Kontinenten. Darüber steht EU Wirtschaftspanorama. Im Brennpunkt Ein wettbewerbsfähiges Europa braucht einen gestärkten Binnenmarkt
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Europas Wettbewerbsfähigkeit ist in aller Munde: Im April haben Europas Staats- und Regierungschefs zu einem „neuen europäischen Deal für mehr Wettbewerbsfähigkeit aufgerufen. Außerdem steht das Thema auf der Agenda der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft, welche diese Woche begonnen hat. Weitere Impulse zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit werden Ende Juli im Bericht des ehemaligen EZB-Chefs Mario Draghi erwartet.

Zusätzlich hat Wirtschaftsminister Martin Kocher diese Woche eine standortpolitische Forderungsliste für die neue EU-Legislaturperiode veröffentlicht. Es brauche mehr Tempo bei Genehmigungen, weniger Bürokratie, eine europaweite Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre und mehr verfügbare nachhaltiger Energie, so Kocher.

Damit erhalten abermals viele Forderungen der heimischen Wirtschaft auf hoher politischer Ebenen Gehör. „Alle Entscheidungen sowie die Umsetzung aktueller und kommender Gesetzesvorhaben müssen auf dieses Ziel ausgerichtet sein. Europas Unternehmen läuft die Zeit davon. Wir müssen unsere Wirtschaft wieder auf die globale Überholspur bringen“, betont Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Dabei sind die Vertiefung, Stärkung und Erweiterung des europäischen Binnenmarktes die größten Hebel für ein wettbewerbsfähiges Europa. Das Wachstumspotenzial des gemeinsamen Marktes wird von der Europäischen Kommission bis Ende 2029 auf rund 713 Milliarden Euro geschätzt, betont WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. „Auf keinem anderen politischen Handlungsfeld ist ein größerer wirtschaftlicher Nutzen zu erzielen, deshalb hat seine Vertiefung absolute Priorität.“

Zum selben Schluss kommt die aktuelle WKÖ-Analyse „Wirtschaftsstandort Europa: Lagebeurteilung und Handlungserfordernisse“. Sie sieht den noch nicht vollendeten Binnenmarkt als ein Effizienzproblem der EU. Das lässt sie hinter andere Wirtschaftsmächte wie die USA und China zurückfallen. Dabei hat der Binnenmarkt entscheidend dazu beigetragen, die EU zu einem der mächtigsten Handelsblöcke der Welt zu machen. Im Jahr 2022 war der gemeinsame Markt für 16,6 Prozent des weltweiten BIP verantwortlich. Das europäische Wirtschaftswachstum ist jedoch langsamer als jenes der USA und China.

Die Vorteile des Binnenmarktes liegen auf der Hand: Sowohl der Waren- als auch der Dienstleistungshandel sind innerhalb der EU wesentlich stärker harmonisiert als in den anderen großen Wirtschaftsräumen, die sich viel mehr auf den Außenhandel fokussieren müssen. Davon profitieren vor allem kleine, gut vernetzte Exportnationen wie Österreich. Wir wickeln 70 Prozent unseres Außenhandels mit den anderen EU-Staaten ab.

Größtes Vertiefungspotenzial hat der Dienstleistungsbinnenmarkt. Während der Handel mit Waren zwischen den EU-Staaten von 1999 bis 2022 um 254 Prozent gewachsen ist und 26,3 Prozent des EU-BIP ausmacht, wurden nur 7,5 Prozent aller EU-Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt gehandelt.

Vor allem muss der Abbau von bürokratischen Hindernissen im Binnenmarkt vorangetrieben werden. Diese machen vor allem KMUs zu schaffen. In Österreich erfordern bürokratische Auflagen laut einer aktuellen Market-Umfrage 19 Arbeitsstunden pro Woche. Neben einem Check neuer Regulierungen auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit müssen regulatorische Belastungen nach dem „Think Small first-Prinzip“ (welche Auswirkungen haben Regularien auf KMUs?) sowie dem Once-Only-Prinzip“ (Informationen sollen nur einmal an Behörden und Verwaltungen übermittelt werden müssen) bewertet und abgebaut werden.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Binnenmarkt


Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia tritt in Kraft

Im Vordergrund ist links die Flagge der Europäischen Union. Rechts ist die Flagge des Landes Kenia. Im Hintergrund stehen zwei Personen auf einem roten Teppich
© Europäische Union

Das Ende 2023 unterzeichnete Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) ist mit 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Es soll dabei unterstützen, auf beiden Seiten Arbeitsplätze zu schaffen und die kenianische Wirtschaftsentwicklung mittels gezielter Zusammenarbeit zu fördern.

Mit Inkrafttreten ist der EU-Markt vollständig (mit Ausnahme von Waffen) für kenianische Produkte geöffnet. Um die Entwicklungsbedürfnisse der kenianischen Wirtschaft zu berücksichtigten, wird der kenianische Markt im Gegenzug über einen längeren Zeitraum schrittweise für EU-Produkte geöffnet. Zudem enthält das Abkommen Schutzklauseln für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und noch junge kenianische Industriezweige. Ein eigenes Kapitel zu Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit innerhalb des EPA soll gemeinsam mit der EU-Entwicklungshilfe die nötigen Kapazitäten aufbauen, um das EPA in Kenia fließend umzusetzen und Landwirten dabei zu helfen, die EU-Standards zu erfüllen. Aufgrund der mit dem Abkommen verbundenen erhöhten Rechtssicherheit wird erwartet, dass damit ein zusätzlicher Anreiz für EU-Investitionen gesetzt wird.

Teil des EPA sind auch Ziele zu Klima- und Umweltschutz. In diesen Bereichen nimmt Kenia eine Vorreiterrolle auf dem afrikanischen Kontinent ein. Kenia leitet, gemeinsam mit der EU und anderen Partnern, die Initiative „Koalition der Handelsminister für das Klima“, welche Anfang 2023 gestartet wurde.

Die EU ist Kenias zweitgrößter Handelspartner, im Jahr 2022 betrug das bilaterale Handelsvolumen 3,3 Milliarden Euro. Österreich hat mit Kenia eine traditionell positive Handelsbilanz. Die Exporte nach Kenia erholen sich nach einem starken Rückgang aufgrund der Corona-Pandemie wieder schrittweise und konnten 2022 auf knapp 20 Millionen Euro gesteigert werden. 2023 zeigte sich ein Aufwärtstrend der Exporte mit einem Wachstum von 19 Prozent.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


EU-Verkehrsbericht: Österreich ist Vorreiter bei Schienentransport

Topshot vieler dicht nebeneinander liegender Gleise. Auf den Gleisen stehen viele Container
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Die Europäische Kommission hat letzte Woche mit dem neuen EU-Verkehrsbericht einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen im EU-Verkehrssektor veröffentlicht. Darin werden Trends und Probleme sowohl für die EU als auch für die einzelnen Mitgliedstaaten aufgezeigt.

Der Bericht beschreibt die aktuelle Situation auf dem Weg, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs bis 2050 um 90 Prozent zu reduzieren. Unter anderem steigt die Nutzung nachhaltiger Energieträger. Jedoch ist beispielsweise der Straßentransport mit 92,7 Prozent weiterhin größtenteils auf fossile Treibstoffe angewiesen, während der Schienentransport zu 79 Prozent mit Elektrizität betrieben wird.

Bei der prozentuellen Aufteilung der von den EU-Bürger:innen genutzten Verkehrsmittel – dem sogenannte Modal Split - bleibt europaweit eine weiterhin klare Präferenz zum Auto. EU-weit werden 85,2 Prozent aller privaten Fahrten mit PKW zurückgelegt. Danach folgen abgeschlagen Busse (7,4 Prozent), Züge (6 Prozent), sowie Straßen- und U-Bahnen (1,3 Prozent).

Österreich präsentiert hier ein diverseres Bild. Der PKW ist mit 75,7 Prozent zwar ebenso mit Abstand das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel, Österreich hat jedoch mit 9,2 Prozent EU-weit den zweithöchsten Anteil an Schienen-Personenverkehr im Modal Split. Straßen- und U-Bahnen werden mit 6,8 Prozent in Österreich mehr als fünfmal so häufig genutzt wie im EU-Durchschnitt.

Im Güterverkehr liegt der Schienenanteil in Österreich mit 27 Prozent ebenfalls klar über den EU-Durchschnitt von 16,4 Prozent. Außerdem liberalisiert sich der Markt für den Güterverkehr auf Schiene in Österreich zusehends. Die Elektrifizierung des Schienenverkehrs ist in Österreich mit 71,4 Prozent (Stand 2021) überdurchschnittlich – EU-weit sind erst 56 Prozent aller Schienennetzwerke elektrifiziert. PKW-Elektromobilität – wenn auch auf geringem Niveau – ist in Österreich ebenso stärker ausgebaut. Der Anteil an Elektroautos (Fahrzeugklasse M1) ist in Österreich mit rund zwei Prozent etwa doppelt so hoch wie der europäische Durchschnitt von etwas mehr als einem Prozent.

Im Verkehrssektor beschäftigen 1,3 Millionen öffentliche und private Unternehmen 10,2 Millionen Menschen und stellen EU-weit Waren und Dienstleistungen bereit. Von 1995 bis 2019 stieg das Volumen der beförderten Güter um 41 Prozent und die Beförderung von Personen um 33 Prozent, bevor die COVID-19-Pandemie einen vorübergehenden Rückgang verursachte. Die Pandemie zeigte auch, wie wichtig die Aufrechterhaltung von Lieferketten ist.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Steuersysteme: Annual Report on Taxation nimmt Auswirkung auf Wettbewerbsfähigkeit unter die Lupe

Detailansicht eines Taschenrechners auf dessen Display Schriftzug Steuern zu lesen ist, platziert auf Blättern mit Zahlen, nebenliegend Kugelschreiber
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Der diese Woche von der EU-Kommission präsentierte Annual Report on Taxation 2024 bietet einen Überblick über den aktuellen Stand der Steuersysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Hatte sich der Bericht bisher vor allem auf Unterschiede und Reformen in den einzelnen Steuersystemen konzentriert, enthält er diesmal auch Bewertungen, inwieweit Steuersysteme zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Insgesamt hatten die EU-Mitgliedstaaten von 2023 bis 2024 rund 850 steuerpolitische Maßnahmen bei der EU-Kommission eingemeldet. Steuern auf Arbeit machen immer noch mehr als die Hälfte des europäischen Steueraufkommens aus. Im Jahr 2022 ist die Summe aller Steuern und (Sozial-)Abgaben von 39,8 auf 40,2 Prozent des gesamten EU-BIP gewachsen, wobei starke Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten herrschen.

Die niedrigste Steuer- und Abgabenquote herrscht mir 20,9 Prozent in Irland, die höchste mit 46,2 Prozent in Frankreich. Österreich weist laut Bericht mit 43,2 Prozent die drittgrößte Steuer- und Abgabenquote auf. Insgesamt empfiehlt der Bericht, dass die Mitgliedstaaten auf ausgewogene Steuermixes und wirksame Instrumente zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung sowie die Vorteile der Digitalisierung setzen sollten. Letztere scheint die Performance der Steuerbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zu verbessern, wie verschiedene Indikatoren des Berichts zeigen.

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


Innovation & Digitalisierung


Kommission sieht weiterhin Aufholbedarf in Sachen Digitalisierung

Person mit Kopfhörern blickt lächelnd auf Handy, Bild-Overlay einer Illustration eines Roboterkopfes mit Sprechblasen und andere Symbolden
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Der zweite Bericht zur digitalen Dekade wurde diese Woche von der EU-Kommission veröffentlicht und zeigt auf, dass mit den aktuellen Anstrengungen der Mitgliedstaaten die Digitalisierungsziele der EU für 2030 verfehlt werden. Die Kommission sieht weitere Investitionen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene nötig. Diese sollen unter anderem in den Bereichen digitale Skills, Ausbau der Konnektivität sowie dem Einsatz von KI und Systemen zur Datenanalyse bei Unternehmen geschehen.

Aus dem Bericht geht neben dem unzureichenden Fortschritt der Ziele auch eine erhebliche Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten hervor. Im letzten Jahr verzeichnete Österreich bedeutende Fortschritte in der digitalen Entwicklung. 67,6 % der Haushalte sind nun mit hochleistungsfähigen Netzen abgedeckt. Auch bei der Nutzung von Cloud-Technologien stieg der Anteil auf 35,6 %, über dem EU-Schnitt. Schwächen bestehen weiterhin in der Glasfaserabdeckung, die nur 41 % der Haushalte erreicht, gegenüber 64 % im EU-Durchschnitt. Zudem nutzen nur 23,9 % der Unternehmen Datenanalysen, deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 33,2 %.

Laut der Kommission muss Österreich sein Ambitionsniveau im Hinblick auf die Ziele der Digitalen Dekade verbessern, um Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Souveränität zu fördern sowie europäische Werte und Klimaschutz zu unterstützen.

Ansprechpartnerin: Thomas Wimmesberger


Kurz & Bündig


Europäer:innen stehen Digitalisierung zunehmend offener gegenüber

Die jüngste Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass beinahe drei Viertel (73 Prozent) der Europäer:innen positive Auswirkungen der Digitalisierung auf ihren Alltag erwarten. Ebenso empfinden die Europäer:innen den Einfluss, den digitale Technologien bis 2030 im Alltag haben werden, in verschiedenen Lebensbereichen wie Behördengängen und Gesundheitsleistungen stärker als noch vor einem Jahr. Für Österreich liegen die Zustimmungswerte meistens knapp unter dem EU-Durchschnitt. Auffällig ist jedoch, dass Datenschutz in Österreich einen höheren persönlichen Stellenwert als im EU-Durchschnitt einnimmt. Im Gegensatz dazu war rund 40 Prozent der Österreicher:innen nicht klar, dass Bürgerrechte, die offline gelten, auch online respektiert werden müssen. 2023 war das noch jedem Zweiten nicht bewusst. Gleichzeitig ist das Vertrauen der Österreicher:innen darin, dass die EU den Schutz ihrer Rechte online wahrt, auf 55 Prozent gestiegen (+ 8 Prozentpunkte), während es EU-weit um 5 Prozentpunkte auf 45 Prozent gesunken ist.


Jobs+Jobs+Jobs


Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estonia) sucht:

  • Legal Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Deadline for applications: 05/07/2024, 11:59 (CET­)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Head of European Affairs Sector

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Head of European Affairs Sector
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUAA/2024/TA/009, Deadline for applications: 05/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EuroHPC JU sucht Financial Officer

Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Financial Officer
    Contract Agent, Function Group: IV, Reference: EuroHPC/2024/04, Deadline for applications: 08/07/2024, 23:45 (CEST)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Budget Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Budget Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUAA/2024/TA/010, Deadline for applications: 12/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Research Assistant – Data Analysis – Profile A

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Research Assistant – Data Analysis – Profile A 
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2024/TA/011A, Deadline for applications: 12/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Research Assistant – Strategic Analysis – Profile B

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Research Assistant – Data Analysis – Profile A 
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2024/TA/011B, Deadline for applications: 12/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ERA sucht Project Officers

Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) mit Sitz in Valenciennes (Frankreich) sucht:

  • Project Officers in the Corporate Assurance and Performance Unit 
    Contract Agent 3(a), Function Group: IV, Reference: ERA/CA/2024/001-OPE, Deadline for applications: 13/07/2024, 23:59 (Valenciennes time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Documents Management Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Documents Management Officer
    Contract Agent, Function Group: IV, Reference: EUAA/2024/CA/005, Deadline for applications: 16/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Facility Management Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Facility Management Officer Profile A & Profile B
    Contract Agent, Function Group: IV, Reference: EUAA/2024/CA/006A & EUAA/2024/CA/006B, Deadline for applications: 06/08/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht Governance Officer

Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) mit Sitz in Helsinki (Finland) sucht:

  • Governance Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ECHA/TA/2024/007, Deadline for applications: 13/08/2024, 12:00 (Helsinki time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht Head of European Affairs Sector

Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) mit Sitz in Helsinki (Finland) sucht:

  • Scientific Officer – Epidemiology
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: ECHA/TA/2024/005, Deadline for applications: 16/08/2024, 12:00 (Helsinki time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda


Ausgewählte Tagungen des Rates

8.–9. Juli

11.–12. Juli

  • Informelle Tagung der Umweltminister in Budapest
    • Im Mittelpunkt der Diskussionen werden Klima- und Umweltfragen stehen, wie zum Beispiel COP29-Vorbereitungen, Wettbewerbsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, grenzüberschreitende Wasser- und Luftverschmutzung, Finanzierung des ökologischen Wandels.

Sitzungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 

10.–11. Juli 

  • 589. Plenarsitzung
    • Debatten
      • Prioritäten des ungarischen Ratsvorsitzes, mit János Bóka, ungarischer Minister für Angelegenheiten der Europäischen Union
      • Praktikumsrichtlinie und verbesserter Qualitätsrahmen für Praktika, in Verbindung mit der Verabschiedung der Stellungnahme SOC/805 „Praktikumsrichtlinie und verbesserter Qualitätsrahmen für Praktika“, mit Nicolas Schmit, für Beschäftigung und soziale Rechte zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, Maxime Cerutti, Direktor der Abteilung Soziales, Business Europe, Tea Jarc, Verbandssekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds (ETUC), Rareș Voicu, Präsident des Europäischen Jugendforums, und Nicoletta Merlo, Berichterstatterin für die Stellungnahme SOC/805
      • Klimaziel der EU für 2040, in Verbindung mit der Verabschiedung der Stellungnahme NAT/931 „Klimaziel der EU für 2040“, mit Teresa Ribera, spanische Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den demografischen Wandel (vorbehaltlich Bestätigung), Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (vorbehaltlich Bestätigung), einem Vertreter des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel und Saadia Zahidi, geschäftsführende Direktorin, Weltwirtschaftsforum (vorbehaltlich Bestätigung)
    • Stellungnahmen des Ausschusses
      • Stärkung der Forschungssicherheit
        • Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Stärkung der Forschungssicherheit
      • Steuerliche Rahmenbedingungen für sozialwirtschaftliche Einrichtungen (Initiativstellungnahme)
      • Praktikumsrichtlinie und verstärkter Qualitätsrahmen für Praktika
        • Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“)
        • Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem verstärkten Qualitätsrahmen für Praktika
      • EU-Initiative zu Biotechnologie und -produktion
        • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Natur als Fundament der Zukunft: Förderung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der EU
      • Fortgeschrittene Werkstoffe für eine industrielle Führungsrolle
        • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Fortgeschrittene Werkstoffe für eine industrielle Führungsrolle

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 11. Juli 2024

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑601/22 WWF Österreich u. a.

Jagd auf Wölfe

Die Tiroler Landesregierung erließ einen Bescheid, mit dem der Abschuss eines Wolfs, für den Tod einer Vielzahl von Schafen auf den Almen Tirols verantwortlich gemacht wurde, genehmigt wurde. Mehrere Tierschutz- und Umweltorganisationen erhoben beim Landesverwaltungsgericht Tirol Klage auf Nichtigerklärung dieses Bescheids. Da der Wolf eine nach der EU-Habitatrichtlinie 92/43 streng zu schützende Art ist, hat das Landesverwaltungsgericht dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen zu dieser Richtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Generalanwältin Ćapeta hat in ihren Schlussanträgen u.a. die Ansicht vertreten, dass der in der Habitatrichtlinie für Wölfe in Österreich vorgesehene strenge Schutz gültig sei.

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Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑757/22 Meta Platforms Ireland

Verbandsklage wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat eine Unterlassungsklage gegen Meta Platforms Ireland erhoben. Das Unternehmen habe seinen Nutzern kostenlose Spiele von Drittanbietern zugänglich gemacht und dabei gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher verstoßen.

Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass für den vorliegenden Fall, in dem eine Verletzung der Informationspflicht des Verantwortlichen hinsichtlich des Zwecks der Datenverarbeitung und der Empfänger der personenbezogenen Daten geltend gemacht werde, eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verbandsklage zu klären sei, nämlich dass mit der Klage geltend gemacht wird, dass die Rechte einer betroffenen Person „infolge einer Verarbeitung“ verletzt worden seien und hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht.

Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass diese Voraussetzung erfüllt sei, wenn die Klage im Zusammenhang mit einer Verarbeitung personenbezogener Daten darauf gestützt werde, dass der Verantwortliche seine Informationspflicht über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger der Daten verletzt habe, da eine solche Verletzung die Verarbeitung rechtswidrig machen könne.

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Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑196/23 Plamaro

Beendigung von Arbeitsverträgen wegen Eintritt des Arbeitgebers in den Ruhestand

Mit dem Eintritt ihres Arbeitgebers in den Ruhestand endeten die Arbeitsverträge von 54 Arbeitnehmern. Mehrere dieser Arbeitnehmer machen vor einem spanischen Gericht geltend, dass ihre Entlassung nichtig sei, weil es keinen Zeitraum für Konsultationen mit den Arbeitnehmervertretern gegeben habe.

Das spanische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Fehlen eines solchen Konsultationszeitraums bei Beendigung einer großen Zahl von Arbeitsverträgen wegen des Eintritts des Arbeitsgebers in den Ruhestand mit der Richtlinie 98/59 über Massenentlassungen vereinbar ist. Sollte das zu verneinen sein, möchte es außerdem wissen, ob die Richtlinie unmittelbare Wirkung zwischen Einzelnen hat, d.h. ob sich die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber unmittelbar auf die Richtlinie berufen können.

Nach der Richtlinie muss ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, Massenentlassungen vorzunehmen, die Arbeitnehmervertreter rechtzeitig konsultieren. Diese Konsultationen erstrecken sich zumindest auf die Möglichkeit, Massenentlassungen zu vermeiden oder zu beschränken, sowie auf die Möglichkeit, ihre Folgen durch soziale Begleitmaßnahmen, die insbesondere Hilfen für eine anderweitige Verwendung oder Umschulung der entlassenen Arbeitnehmer zum Ziel haben, zu mildern. Ohne Schlussanträge.

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Ausgewählte laufende Konsultationen

Verkehr

Zoll, Binnenmarkt

Verkehr

Energie, Klimaschutz

Energie, Klimaschutz

Binnenmarkt

Steuern

Umwelt

Inneres 

Kultur und Medien 

Handel

Kultur und Medien 

Binnenmarkt 

Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft 

Verkehr 


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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