Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 23/2022

Ausgabe 1.7.2022

Lesedauer: 17 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


EU-Ratspräsidentschaft Tschechiens: Europas Wirtschaft braucht mehr Unterstützung zur Bewältigung der aktuellen Krisen

Michel mit tschechischem Ratsvorsitzendem
© European Union, 2022

Tschechien nimmt in herausfordernden Zeiten im EU-Chefsessel Platz. Das Motto unseres Nachbarlandes lautet „Europa als Aufgabe – Europe as a task“ mit einer nachvollziehbaren Prioritätensetzung in den kommenden sechs Monaten auf den Wiederaufbau der Ukraine, Sicherheit der Energieversorgung, Stärkung der Verteidigungsfähigkeit beziehungsweise strategischen Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der demokratischen Strukturen. „Die Europäische Union muss ihre geopolitische Rolle erkennen und die Herausforderungen für eine verantwortungsbewusste Gestaltung der Zukunft wahrnehmen. Das bedeutet nicht die Rolle eines 'Dirigenten in einem globalen Orchester' zu übernehmen, sondern eine beispielgebende Führung zu übernehmen", so Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zur Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch die Tschechische Republik mit 1. Juli 2022.

Tschechien übernimmt den Vorsitz in einer Phase wichtiger Weichenstellungen für die Zukunft. Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft ist positiv, dass Prag sich stets für ein möglichst unternehmensfreundliches Umfeld mit wenig Bürokratie und viel Pragmatismus einsetzt. Absolute Priorität hat inmitten der Fülle an existentiellen Zukunftsthemen jedenfalls die Versorgungssicherheit. muss die Wirtschaft beim Festzurren des Fit for 55-Klimapakets unbedingt einbezogen sein. Hier gilt wie auch beim geplanten europäischen Lieferkettengesetz: "Um die Ziele nicht zu gefährden, braucht es gangbare und realistische Wege für die Umsetzung", betont Kühnel. Auch die Themen Migration und Erweiterung sind aktueller denn je. Die Westbalkan-Länder dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. Die Förderung der Entwicklung Südosteuropas zu einem Raum der Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist für ganz Europa wesentlich.

Gerade angesichts der multiplen Krisen ist es essenziell, über alle Kanäle Wachstumsimpulse zu erzeugen. Handels- und Investitionsabkommen sowie die Globalisierung von EU-Standards sind für Österreichs Wirtschaft erfolgsentscheidend – für Exportunternehmen und deren Zulieferbetriebe: Exporte von Waren und Dienstleistungen erwirtschaften rund ein Drittel der Wertschöpfung Österreichs. Die kommenden sechs Monate werden essentiell, um Europa und seine Wirtschaft durch die Krise zu bringen.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Steuerbericht 2022: Steuerpolitik weiter von Folgen der Pandemie beeinflusst

Ein Stapel Kleingeld - das Wort Steuern in Scrabbel-Lettern
© pixabay, AlexBarcley

Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über Steuern veröffentlicht. Der Bericht bewertet die jüngsten Trends in den Steuersystemen der EU. Er zeigt auf, wie die Steuerpolitik, die Umsetzung und die Einhaltung der Vorschriften verbessert werden könnten. Laut Bericht passen sich die EU-Staaten weiterhin an die Folgen der Pandemie an. Die Volkswirtschaften kehren nach einer tiefen Rezession im Jahr 2020 auf einen Wachstumspfad zurück. Dies wird unterstützt durch politische Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene, auch im Bereich der Besteuerung.

Der Bericht betont, dass die Steuersysteme der Mitgliedstaaten im Einklang mit der Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert aus dem Jahr 2021 noch fairer und effizienter werden können. In der Mitteilung werden Visionen zur Unterstützung der Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie und für angemessene öffentliche Einnahmen in den kommenden Jahren dargelegt. Der Russland-Ukraine-Krieg hat die Energiekrise weiter verschärft und das Wachstum erheblich beeinträchtigt. Es wird dauern, bis die Auswirkungen der Krise nachlassen. Diese Herausforderungen in Verbindung mit langfristigen Trends wie Alterung, Digitalisierung und Globalisierung werden voraussichtlich Auswirkungen auf unsere Steuersysteme und unsere Steuerpolitik haben.

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Strategische Vorausschau 2022: Grüner und digitaler Wandel benötigt technologischen Fortschritt und Innovation

Die EU-Kommission hat ihren jährlichen Bericht zur strategischen Vorausschau vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die enge Verknüpfung des grünen und digitalen Wandels im neuen geopolitischen Kontext. Der Bericht skizziert zehn Handlungsschwerpunkte. Erreicht werden sollen größtmögliche Synergien und. Der Wandel zu einer grünen und digitalen Wirtschaft wird ohne weiteren technologischen Fortschritt und Innovation schwer erreichbar sein. Wichtig ist für die Wirtschaft daher, Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu forcieren.

Der Zeithorizont der strategischen Vorrauschau reicht bis in das Jahr 2050. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine sind wie zu erwarten die Themen Resilienz und offene strategische Autonomie hoch oben auf der Prioritätenliste der EU. Die zehn relevantesten Handlungsschwerpunkte für die Wirtschaft mit Maßnahmen zur Risikominimierung und Potenzialmaximierung sind:

  1. Stärkung der Resilienz und der offenen strategischen Autonomie, besonders in jenen in Sektoren, die für die „Twin Transition“ von entscheidender Bedeutung sind;
  2. Stärkung der grünen und digitalen Diplomatie, vor allem im Bereich Regulierung und Standardisierung, sowie Ausbau von Partnerschaften;
  3. Ein langfristiger systemischer Ansatz zur Beschaffung kritischer Rohstoffe und Waren soll neue Abhängigkeiten vermeiden;
  4. Anpassung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf geänderte Anforderungen durch u.a. neue Technologien;
  5. Mobilisierung zusätzlicher zukunftsfähiger Investitionen, vor allem in neue Technologien und Infrastrukturen;
  6. Zukunftsfähiger Rechtsrahmen für den Binnenmarkt, insbesondere für nachhaltige Geschäftsmodelle und Verbrauch.

Der Bericht dient Kommissionspräsidentin von der Leyen als Grundlage für das Arbeitsprogramm des kommenden Jahres sowie ihrer jährlich im September stattfindenden „State of the European Union“-Rede. Da es sich um eine Mitteilung handelt, sind keine weiteren legislativen Schritte notwendig. Der Bericht wird in das Arbeitsprogramm sowie in längerfristige strategische Planungen einfließen. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Europäische Arbeitgeber und Gewerkschaften unterzeichnen historische Vereinbarung 

Dombrovskis am Rednertisch
© European Union 2022

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und die europäischen Arbeitgeberverbände BusinessEurope, SMEunited und SGI Europe haben ihr Arbeitsprogramm in Anwesenheit des Kommissions-Vizepräsidenten Valdis Dombrovskis am Dienstag unterzeichnet. Das Arbeitsprogramm 2022-24 umfasst sechs gemeinsame Initiativen.

Ins Arbeitsprogramm fallen die Aktualisierung der Vereinbarung über Telearbeit aus dem Jahr 2002. Sie soll als rechtsverbindliche Richtlinie vorgeschlagen werden. Die europäischen Sozialpartner unterstreichen damit ihre Schlüsselrolle bei der Gestaltung der Arbeitsmärkte. Ein Rahmen an Maßnahmen soll Unternehmen und Arbeitnehmer bei der Anpassung an den grünen Wandel unterstützen. Ein gerechter Übergang soll mit angemessenen öffentlichen Mitteln und Investitionen hochwertige Arbeitsplätze schaffen.

Ein gemeinsames Seminar und eine Erklärung sollen bewährte Verfahren, Herausforderungen und Instrumente zur Jugendbeschäftigung analysieren. Ein Seminar und ein Forschungsprojekt sollen die Beteiligung der Sozialpartner an der Qualifikationserfassung und die Bekämpfung von Qualifikationsdefiziten und -mängeln verbessern. Ein gemeinsames Projekt hat die Ermittlung von Hindernissen bei der Umsetzung bestehender autonomer Rahmenvereinbarungen der Sozialpartner zum Inhalt 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Handelsabkommen zwischen EU und Neuseeland ist fertig!

Die EU und Neuseeland haben am Donnerstag ihre Verhandlungen über ein Handelsabkommen abgeschlossen. Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Neuseelands. Der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Neuseeland ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. 2021 umfasste er fast 7,8 Milliarden Euro. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die Zölle auf Warenausfuhren der EU nach Neuseeland aufgehoben. Die AUSSENWIRTSCHAFT Neuseeland unterstützt heimische Unternehmen vor Ort in allen Fragen. 

Neuseeland wird hohe Zölle auf gewerbliche Waren abschaffen. Darunter fallen unter anderem:

  • Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile (Zölle von bis zu 10 Prozent)
  • Maschinen (bis zu 5 Prozent)
  • Chemikalien (bis zu 5 Prozent)
  • Bekleidung (10 Prozent)
  • Pharmazeutika (bis zu 5Prozent)
  • Schuhe (bis zu 10Prozent)
  • Textilien (bis zu 10 Prozent) 

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werden auch die Zölle auf Ausfuhren von Lebensmitteln und Getränken aus der EU abgeschafft. Dazu zählen Schweinefleisch; Wein und Schaumwein; Schokolade, Zuckerwaren und Kekse oder Heimtierfutter (alle Zölle von 5 Prozent). 

Im Gegenzug wird die EU ihre Zölle auf die meisten neuseeländischen Waren abschaffen oder erheblich senken. Für sensible Produkte sind Zollkontingente vorgesehen. Das EU-Neuseeland-Abkommen sieht als erstes Abkommen der EU-Handelssanktionen als letztes Mittel bei schwerwiegenden Verstößen gegen die zentralen Verpflichtungen des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ vor. Das Abkommen muss nun noch von beiden Seiten ratifiziert werden. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Innovation / Digitalisierung


EIT Culture & Creativity: Großer Erfolg für Österreichs Kreativwirtschaft

Ein Handshake zwischen einer menschlichen und einer digitalen Hand
© pixabay, kiquebg

Die Kreativwirtschaft Austria, die Johannes Kepler Universität Linz​ und die Ars Electronica​ sind Lead Partner im Gewinner-Konsortium für das European Institute of Technology Culture & Creativity. Das neu geschaffene EIT Culture & Creativity verbindet führende Institutionen aus Wirtschaft, Industrie, Innovation, Kunst- und Kultur, Bildung und Forschung in Europa. Neben Amsterdam, Barcelona, Bologna, Helsinki, Kosice wird ein Standort des EIT Culture and Creativity in Wien errichtet. Die Kreativwirtschaft Austria wird Host!

Die österreichische KAT hat sich in den vergangenen Jahren intensiv bei der Vorbereitung eingebracht. Österreich bekommt damit sein zweites Co-Location Center (CLC) im prestigereichen EU-Programm nach dem EIT Manufacturing. Dieses ist verantwortlich für den alpin- und südosteuropäischen Raum. Richtungsweisende Initiativen, Innovationsprojekte und Bildungsprogramme sollen realisiert und Steine ins Rollen gebracht werden.

„Wir werden mit dem EIT Culture & Creativity eine offene Innovationscommunity schaffen: offen für Unternehmen, Künstler:innen, Freiberufler:innen, soziale Innovator:innen und Kulturschaffende. Innovation und Wandel sind möglich, wenn sich alle Akteure - die großen und die kleinen, die gewinnorientierten und die gemeinnützigen - auf Augenhöhe in Kooperationsräumen zur Bewältigung dringender gesellschaftlicher Herausforderungen treffen“, so Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ. „Innovationen sind von strategischer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich und ein wesentlicher Hebel, um heimische KMUs zukunftsfit zu machen.“ 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


Rat schnürt wegweisende Teile des Fit-for-55-Pakets fest

Eine Gruppe Menschen im Plenarsaal
© European Union 2022

Die EU-Umweltminister:innen einigten sich am Mittwoch auf einen Kompromiss zur Reform des Emissionshandelssystems (EHS), einen EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), sowie zu CO2-Flottengrenzwerten für PKW und Vans. Der Rat behält das von der Kommission im Fit for 55-Paket geforderte CO2-Emissionsreduktionsziel von 61 Prozent bei (das EU-Parlament fordert 63 Prozent). Aus Wirtschaftssicht besonders relevant ist das Auslaufen der freien CO2-Zertifikate unter dem CBAM von 2026 bis 2035 – dies ist eine positive Gegenposition zum sehr ambitionierten EU-Parlament. Nun können die beiden Institutionen in Trilogverhandlungen treten. Die österreichische Wirtschaft unterstützt das Pariser Klimaabkommen und das europäische Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Die Wettbewerbsfähigkeit Europas darf dabei allerdings nicht auf der Strecke bleiben.

Der Ansatz des französischen Ratsvorsitzes, alle Dossiers als ein Paket abzustimmen, war im Vorfeld kritisiert worden. Er führte zu 17-stündigen Verhandlungen; war im Endeffekt jedoch erfolgreich. Beim ETS beschloss der Rat eine einmalige Reduzierung der Zertifikate („rebasing“) um 117 Millionen sowie eine jährliche Reduktionsrate von 4,2 Prozent. Das EU-Parlament forderte sukzessive steigende Ziele von 4,4 Prozent bis 4,6 Prozent im 

Jahr 2029. Weiters soll die Marktstabilitätsreserve gestärkt werden, die als Pool von CO2-Zertifikaten bei enormen Preisanstiegen freigesetzt werden kann. 

Beim wichtigen Dossier CO2-Flottengrenzwerte („Verbrenner-Aus“) behielt der Rat die von den beiden anderen Institutionen geforderten Ziele und Daten bei. Auf Drängen Deutschlands gibt es aber eine wichtige Aufweichung: Bis 2026 muss die Kommission den Fortschritt untersuchen, und dabei auch technologische Entwicklungen für emissionsfreie Mobilität mitberücksichtigen. Dies bietet eine Möglichkeit, auch über 2035 hinaus in begrenztem Ausmaß mit Verbrennungsmotoren zu fahren (zum Beispiel Hybrid). Diese müssten allerdings mit einem CO2-neutral hergestellten Kraftstoff, also sogenannten e-Fuels, betrieben werden. Regulatorische Unterstützungsmaßnahmen für Zero- und Low-Emission Vehicles sollen mit 2030 enden. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Kurz & bündig


De-Minimis-Verordnung wird evaluiert

Die Europäische Kommission hat eine Roadmap zur Aktualisierung der De-Minimis-Verordnung veröffentlicht. Interessierte Stakeholder können bis 25. Juli online Feedback geben. Die De-Minimis-Verordnung erlaubt es, Beträge bis zu einer gewissen Höhe (derzeit bis zu 200.000 Euro) von der Beihilfenkontrolle auszunehmen. Voraussetzung ist, dass sie sich nicht auf Wettbewerb und Handel im Binnenmarkt auswirken. Solche Beihilfen müssen von den Mitgliedstaaten nicht bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Die Vorschriften laufen am 31. Dezember 2023 aus. Ziel dieser Initiative ist eine Überarbeitung, um die freigestellten Beträge angesichts der Inflation anzupassen und die Transparenz zu verbessern. Die Annahme der Verordnung durch die Europäische Kommission ist für das dritte Quartal 2023 geplant.


Connecting Europe: EU investiert 5,4 Milliarden Euro für wichtige Verkehrsinfrastruktur-Projekte auf dem gesamten Kontinent

Etwa 135 Verkehrsinfrastrukturprojekte wurden für EU-Zuschüsse der Connecting Europe Facility ausgewählt. Die Finanzierung wird die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie in allen EU-Mitgliedstaaten unterstützen. Gleichzeitig sollen die Projekte zum Bau fehlender Verkehrsverbindungen auf dem gesamten Kontinent beitragen, nachhaltigen Verkehr unterstützen, Sicherheit und Interoperabilität verbessern und Arbeitsplätze schaffen. Auch Projekte aus Österreich zählen zu den Siegern der Ausschreibung. So fördert „Electrified Danube“ den Ausbau von 17 bestehenden Anlegestellen an heimischen Binnenwasserstraßen.


Einheitliche europäische Anlaufstelle ESAP für Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte

Der Rat hat am Mittwoch seine Position zum Vorschlag für eine einheitliche europäische Anlaufstelle (European Single Access Point - ESAP) festgelegt. Sie ist Teil des Pakets zur Kapitalmarktunion. Der Vorschlag zielt darauf ab, eine einzige Anlaufstelle für den Zugang zu öffentlichen Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte zu schaffen. ESAP soll es damit Unternehmen und Finanzprodukten einfacher machen, Investoren anzuziehen. Diese erhalten über die Plattform einen einfachen und schnellen Zugang zu für ihre Investitionsentscheidungen relevanten Informationen. Mit diesem Vorschlag sollen Unternehmen keine zusätzlichen Datenmeldepflichten auferlegt werden. Die ESAP-Plattform wird bereits bestehende Datenarten sowie öffentlich zugängliche Informationen enthalten. Der Vorschlag ist Teil des Pakets zur Kapitalmarktunion. Nächster Schritt sind die Positionsfindung im EU-Parlament und danach interinstitutionelle Verhandlungen.


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ECHA sucht Scientific Officer 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • Scientific Officer – Environmental Risk Assessment (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ECHA/TA/2022/003, Deadline for applications: 04/08/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Team Leader 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Space Surveillance & Tracking (SST) Team Leader (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 9, Reference: EUSPA/2022/AD/013, Deadline for applications: 11/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Operations Managers 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Space Surveillance & Tracking (SST) Operations Managers (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2022/AD/014, Deadline for applications: 11/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht User Engagement Manager 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Space Surveillance & Tracking (SST) User Engagement Manager (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2022/AD/015, Deadline for applications: 11/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Senior Software Developers

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Space Surveillance & Tracking (SST) Senior Software Developers (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2022/AD/016, Deadline for applications: 11/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Software Development Coordinator 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Space Surveillance & Tracking (SST) Software Development Coordinator (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUSPA/2022/AD/017, Deadline for applications: 11/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Project Management Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Space Surveillance & Tracking (SST) Project Management Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2022/AD/018, Deadline for applications: 11/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Operations Officer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Space Surveillance & Tracking (SST) Operations Officer (m/w)
  • Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUSPA/2022/AD/019, Deadline for applications: 11/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Digital Communication Officer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Space Surveillance & Tracking (SST) Digital Communication Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUSPA/2022/AD/020, Deadline for applications: 11/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht ICT Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • ICT Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2022/AD/021, Deadline for applications: 11/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht GSMC Operations Analyst 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • GSMC Operations Analyst (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUSPA/2022/AD/022, Deadline for applications: 20/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Standardisation Engineer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Standardisation Engineer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2022/AD/023, Deadline for applications: 31/08/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUSPA sucht Secured Communications Service Provision Manager 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Secured Communications Service Provision Manager (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2022/AD/024, Deadline for applications: 31/08/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht ICT Security Governance and Risk Manager 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • ICT Security Governance and Risk Manager (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUSPA/2022/AD/025, Deadline for applications: 31/08/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


GEREK sucht Facilities Assistant 

Das (GEREK-Büro) Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation mit Sitz in Riga sucht:

  • Facilities Assistant (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: BEREC/2022/07, Deadline for applications: 15/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


FRONTEX sucht ICT Administrators 

FRONTEX - Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen mit Sitz in Warschau sucht:

  • ICT Administrators (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: RCT-2021-00147, Deadline for applications: 14/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


FRONTEX sucht ICT Administrators 

FRONTEX - Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen mit Sitz in Warschau sucht:

  • ICT Administrators (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: RCT-2021-00148, Deadline for applications: 14/07/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission 

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 5. Juli 

  • Eine neue europäische Innovationsagenda

Plenum des Europäischen Parlaments 

4. Juli 

  • Gemeinsame Aussprache - Digitaler Binnenmarkt 
  • Einführung des Euro in Kroatien am 1. Januar 2023 
  • Frauenarmut in Europa

5. Juli 

  • Gemeinsame europäische Maßnahmen im Bereich Pflege und Betreuung 
  • Geistige Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt 
  • Bankenunion – Jahresbericht 2021 
  • Fragestunde mit Anfragen an die Kommission 
    • Ehrgeizigere Ziele der EU im Bereich der biologischen Vielfalt im Vorfeld der COP 15 
    • Bericht 2021 über Bosnien und Herzegowina 
    • Bericht 2021 über Serbien 
    • Bericht 2021 über das Kosovo 

 6. Juli 

  • Gemeinsame Aussprache - Europäische Investitionsbank 
    • Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2021 
    • Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2020 
  • Einwand gemäß Artikel 111 Absatz 3 GO: Änderung des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie und des delegierten Rechtsakts zur Offenlegung der Taxonomie 
  • Der EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft 

 7. Juli 

  • Nachhaltiger Flugkraftstoff (Initiative „ReFuelEU Aviation“) 
  • Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 7. Juli 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-576/20 Pensionsversicherungsanstalt

Berücksichtigung in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegter Kindererziehungszeiten 

Die Bezieherin einer Alterspension beanstandet vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof, dass die Pensionsversicherungsanstalt es abgelehnt hat, bei der Berechnung ihrer Rente die Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen, die sie in Belgien und Ungarn zurückgelegt hatte. 

Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH zu den Voraussetzungen befragt, unter denen der zuständige Träger in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten berücksichtigen muss. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑257/21 und C-258/21 Coca-Cola European Partners Deutschland 

Verschieden hohe Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit 

Nach dem Tarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie beträgt der Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit 20 Prozent und für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent der Stundenvergütung. Zwei Arbeitnehmer, die Nachtarbeit im Schichtmodell leisteten und dafür einen Zuschlag von 20 Prozent erhielten, sind der Auffassung, die unterschiedliche Höhe der Nachtarbeitszuschläge verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung bestehe nicht. 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zum einen fragt es nach der Anwendbarkeit der EU-Grundrechte-Charta, die für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung von Unionsrecht gilt. Das BAG möchte wissen, ob tarifvertragliche Regelungen die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 durchführen, wenn sie unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit enthalten. Sollte das zu bejahen und folglich die Charta anwendbar sein, möchte das BAG ferner wissen, ob es mit dem in der Charta vorgesehenen Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist. 

Weitere Informationen C-257/21 

Weitere Informationen C-258/21 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Wettbewerb 

Klimaschutz/Energie/Umwelt 

Verkehr 

Inneres 

Steuern 

Lebensmittelsicherheit 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
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